Die Gemischte Lebensversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Im Versicherungswesen unterscheiden Experten normalerweise zwischen einer Risikolebensversicherung und einer Erlebensfallversicherung. Beide sind Varianten der Lebensversicherung. Es gibt darüber hinaus die Gemischte Lebensversicherung. Bei ihr werden per Vertrag beide Versicherungsfälle vereinbart, also eine Auszahlung im Todes- und im Erlebensfall.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Besonderheiten
  2. Aufbau
  3. Vergleich

Diese Versicherungsart zählt zu den Personenversicherungen. Die Rechtsgrundlage ist das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

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Besonderheiten der gemischten Lebensversicherung

Eine Besonderheit, durch die sich eine Gemischte Lebensversicherung auszeichnet, sind die verschiedenen Auszahlungstermine für die unterschiedlichen Versicherungsfälle. Folgende Regelungen bestehen:

  • im Todesfall erfolgt die Auszahlung an die bezugsberechtigten Personen am Ende des laufenden Versicherungsjahres
  • erlebt der Versicherungsnehmer das Ende der Vertragslaufzeit, erfolgt die Auszahlung sofort
  • Diese Form der Lebensversicherung war bis zum Beginn des laufenden Jahrtausends mit weitem Abstand die am stärksten genutzte Variante einer Lebensversicherung. Erst mit dem Wegfall der staatlichen Förderung ließ das Interesse der Konsumenten nach und die Gemischte Lebensversicherung hat seither stark an Bedeutung verloren.

Besondere Vereinbarungen gibt es bei dieser Versicherung auch bezüglich einer möglichen Überschussbeteiligung. Wird eine solche vereinbart, geschieht dies normalerweise dadurch, dass die Beteiligung bei Vertragsabschluss zwar im Voraus kalkuliert, aber nicht garantiert wird. Aus diesem Grund wird sie sehr häufig als eine Art Bonus betrachtet, dessen Höhe sich erst aufgrund der Marktentwicklung ergibt.

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Wie ist die Gemischte Lebensversicherung aufgebaut?

Eine solche Lebensversicherung wird in der Regel über eine Laufzeit von 20 oder 30 Jahren abgeschlossen. Dadurch werden höhere Renditen gewährleistet, weil Schwankungen von Kursen über die Laufzeit hinweg ausgeglichen werden können.

Bei einem eintretenden Versicherungsfall aus der Risikolebensversicherung wird die vereinbarte Summe ausgezahlt. Wird die Laufzeit ohne Eintritt des Versicherungsfalles beendet, fallen die sich aus der Risiko-Komponente ergebenden Leistungen weg.

Erreicht der Versicherungsnehmer das Ende der Laufzeit, kann er wählen, ob er die Auszahlung in Form einer Einmalzahlung wünscht oder lieber eine monatliche Rentenzahlung erhalten will. Die Auszahlungssumme ist zusammengesetzt aus der angesparten Summe, dem Garantiezins und einer eventuell vereinbarten Überschussbeteiligung.

Für die gemischte Lebensversicherung lassen sich bezüglich der beiden Bereiche Todesfall und Erlebensfall verschieden hohe Versicherungssummen vereinbaren.

Ein Vergleich der gemischten Lebensversicherungen

Es gibt verschiedene Anbieter für eine Gemischte Lebensversicherung. Um sich die besten Konditionen zu sichern, sollten Interessenten vor einem Vertragsabschluss einen Vergleich der Angebote vornehmen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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