Glasversicherung – welche Leistungen sind versichert?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Hell und lichtdurchflutet – so wünschen sich viele Haushalte ihre vier Wände. Die Zeiten, in denen ein Fenster spärliches Licht in den Innenraum warf, sind schon lange vorbei.

Opulente Glasfassaden und Wintergärten haben auch in Eigenheimen Einzug gehalten. Die Kosten solcher Gebäudeverglasungen sind erheblich. Wer ersetzt den Sachen, wenn Fenster- oder Türglas bricht? Was passiert, wenn eine kunstvolle Glasmalerei durch Hagel Schaden nimmt?

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Glasbruch – hier greift die Glasversicherung

Der erste Gedanke geht beim Glasbruch zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung. Während die letztere Versicherung alles deckt, was im Zusammenhang mit der Bausubstanz passiert, bleibt das Mobiliar der Hausratversicherung vorbehalten.

  • In beiden Versicherungen kann der Glasbruch zu den nicht versicherten Leistungen gehören.

An dieser Stelle ist guter Rat teuer. In der Vergangenheit hat sich mit der Glasversicherung ein Tarif entwickelt, der als Ausschnittsdeckung genau dieses Schadensbild übernimmt. Versichert wird hier aber nicht allein der Glasbruch. Die Leistungen einer Glasversicherung gehen oft deutlich weiter.

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Leistungen der Glasversicherung

Im Regelfall erstreckt sich der Versicherungsschutz in einer Glasversicherung auf zwei wesentliche Elemente – die Gebäudeverglasung und Mobiliarverglasung. Im Hinblick auf das Gebäudeglas sind nicht nur Fenster und Türen gemeint.

Gerade der hübsche und mit viel Liebe gestaltete Wintergarten oder die Einfassung der Pool-Area sind ein Kostenfaktor. Zu den versicherten Leistungen gehört nicht nur der reine Ersatz beschädigter Glaselemente.

Viele Tarife der Glasbruchversicherung übernehmen als Leistungen zusätzlich Abbruch- und Aufräumkosten, den Einsatz von Hebebühnen o. Ä., eine Wiederherstellung von Anbauten (sofern diese das Einsetzen von Glas verhindern) usw.

Im Zusammenhang mit der Mobiliarverglasung werden neben Spiegeln und Glasplatten in einigen Tarifen auch Terrarien oder Aquarien übernommen. Aber: Nicht alle Versicherungen gehen in ihrer Glasbruchversicherung soweit.

Bekannte Leistungsausschlüsse können die Sanierung blinder Isolierverglasungen oder die Entfernung von Graffitis betreffen. Ebenfalls nicht gedeckt werden Beschädigungen, welche durch:

  • Krieg
  • innere Unruhen
  • Erdbeben usw.

entstehen. Pech haben Versicherte in aller Regel auch dann, wenn es nur zu einer oberflächlichen Beschädigung kommt. Viele Versicherer lehnen auch hier einen Ersatz des entstandenen Schadens – etwa bei Kratzern oder Ausbrüchen – ab.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: § 11 Verlängerung, Kündigung (VVG)

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