Die Haftpflichtversicherung für Studenten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer gegenüber einem Dritten einen Schaden verursacht, ist gemäß der deutschen Rechtsprechung dazu verpflichtet, Schadenersatz zu leisten und zwar mit seinem gesamten Vermögen. Bei solchen Schäden im privaten Bereich kann es sich um Personenschäden, Sachschäden oder auch Vermögensschäden handeln.

Vor allem bei Personenschäden können hier sehr hohe Kosten entstehen, die in die Hunderttausende und nicht selten in die Millionen gehen. Um solche Schäden kümmert sich die Haftpflichtversicherung.

Außerdem übernimmt eine solche Versicherung die Aufgaben einer Rechtsschutzversicherung, denn sie hilft auch dabei, ungerechtfertigte Ansprüche abzuwehren. Nur in einzelnen Bereichen des Berufslebens gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, ansonsten wird sie meist als private Versicherung abgeschlossen.

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Ab wann ist eine eigene Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Wenn Studenten überlegen, ob sie eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen sollen, ist es sinnvoll, vorher die Eltern zu fragen, ob man eventuell über ihre Police mitversichert ist. Wenn dies der Fall ist, bleibt zu klären, bis wann man noch familienversichert ist.

Gemäß den Bestimmungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind Studenten unter den folgenden Voraussetzungen auch nach Erreichen der Volljährigkeit familienversichert:

  • wenn sie unverheiratet sind und nicht in eingetragener Lebenspartnerschaft leben
  • wenn das Studium direkt nach dem Schulabschluss aufgenommen wird
  • wenn zwischen Schulabschluss und Studienbeginn der Grundwehrdienst, ein freiwilliger Wehrdienst, der Bundesfreiwilligendienst beziehungsweise ein freiwilliges soziales Jahr absolviert wurden
  • wenn sich ein Masterstudiengang unmittelbar an ein Bachelor-Studium anschließt

Nicht mehr familienversichert sind Studenten während der Referendarszeit, bei Fortbildungsmaßnahmen oder bei einer längeren Pause zwischen Schulabschluss und Studienbeginn. Wurde nach dem Schulabschluss zunächst eine Arbeit aufgenommen, greift die elterliche Haftpflichtversicherung nicht mehr. In diesen Fällen ist es gut, wenn Studenten eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen und sich so gegen von ihnen oder ihren Haustieren verursachte Schäden zu schützen.

Eine private Haftpflichtversicherung für Studenten gibt es schon für wenige Euro. Mit einer Selbstbeteiligung (dem sogenannten Selbstbehalt) lassen sich die Beitrage reduzieren. Achten sollte man auf angemessene Versicherungssummen bei den einzelnen Schadensarten (Personen-, Sach- oder Vermögensschäden).

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Haftpflichtversicherung bei eigener Wohnung

Ob Studenten, die über ihre Eltern in der privaten Haftpflichtversicherung mitversichert sind, noch bei ihren Eltern wohnen oder eine eigene Wohnung haben, spielt für den Versicherungsschutz keine Rolle. Zudem ist ohne Belang, ob Studenten für ihren Lebensunterhalt selbst aufkommen, von den Eltern unterstützt werden oder BAföG erhalten.

Haftpflichtversicherung als Schutz im Ausland

Sehr häufig gehen Studenten während ihres Studiums eine zeitlang ins Ausland, um an einer auswärtigen Universität zu studieren. Wenn sie im Rahmen eines Familientarifs über die Haftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert oder über eine eigene Haftpflichtversicherung abgesichert sind, gilt der Versicherungsschutz auch für Auslandsaufenthalte innerhalb der Europäischen Union.

  • Falls der Aufenthalt von Studenten im Ausland länger dauert oder wenn ein Aufenthalt in einem Land außerhalb der Europäischen Union geplant ist, sollten beim Versicherungsunternehmen Informationen eingeholt werden, ob es eine räumliche oder zeitliche Begrenzung für die Versicherungsleistungen gibt. In einem solchen fall sollten Studenten eine zusätzliche Auslandsversicherung in Erwägung ziehen.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Haftpflichtgesetz »

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