Interesse am Aufbau eines angemessenen Versicherungsschutzes hat jeder. Beim Recherchieren im Internet stößt man schnell auf den Begriff der Haushaltsversicherung. In weiten Teilen der Bundesrepublik ein eher selten benutzter Begriff, der Verwirrung auslöst.
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Dabei klärt ein Blick nach Süddeutschland bzw. Richtung Österreich auf. Als Haushaltsversicherung wird hier die Hausratversicherung bezeichnet. Damit wird auch die Aufgabe dieser Versicherung klar: Sie schützt den Wohnungsinhalt.
Was genau ist eine Haushaltsversicherung?
Eine Haushaltsversicherung ist letzten Endes eine Versicherung für den Wohnungsinhalt. Dazu gehören nicht nur High-End TV-Geräte, der PC oder die Waschmaschine. Auch Möbel wie die Schrankwand, Küche und Bett werden vom Begriff Wohnungsinhalt erfasst.
Warum sollte man diesen Hausrat absichern? Beispiel: In einer Maisonettewohnung kommt es durch Schneebruch zum Eindringen von Schmelzwasser ins Dachgeschoss. Das Schlaf- und Arbeitszimmer ist nicht mehr nutzbar, der gesamte Inhalt beider Räume ein Totalschaden – der sich auf mehrere tausend Euro beläuft.
Viele Haushalte werden diese Summe nicht ohne Weiteres aufbringen können. Dramatischer die Situation, wenn durch einen Brand der gesamte Haushalt vernichtet wird. Hier belaufen sich die Kosten schnell auf mehrere zehntausend Euro.
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Welche Schadensarten sind durch die Haushaltsversicherung versichert?
Im Zusammenhang mit einer Versicherung des Wohnungsinhalts taucht logischerweise die Frage nach den Schadenssituationen auf, in denen der Versicherte einen Anspruch gegen die Versicherung geltend machen kann.
Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind folgende Schadensarten versichert:
- Einbruchdiebstahl (auch Vandalismus)
- Brand (Explosion, Blitzschlag)
- austretendes Leitungswasser (auch Frostschäden)
- Sturm und Hagel
Ein breites Spektrum versicherter Schadenssituationen.
Leistungsausschlüsse in der Haushaltsversicherung
Trotz des Leistungsspektrums – jede Versicherung kennt Ausschlüsse. In der Haushaltsversicherung sind dies oft Elementarschäden, wie Lawinen oder Hochwasserereignisse. Auch im Hinblick auf den Wohnortwechsel sollte der Tarif zu keiner Unterdeckung führen.
Diese Unterversicherung führt letztlich zu einer nur anteiligen Erstattung der Schadenskosten. Dank Unterversicherungsverzicht lässt sich diesem Risiko aus dem Weg gehen. Dabei wird für die Bestimmung der Versicherungssumme die Wohnfläche herangezogen.
- Für eine 100 qm Wohnung und einen Quadratmeterwert von 650 Euro ergibt sich eine Versicherungssumme von 65.000 Euro. Durch diese Form der Absicherung verzichtet der Versicherer auf die Prüfung der Unterversicherung – das finanzielle Risiko für den Versicherungsnehmer sinkt.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung →
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