Kompositversicherer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Oberbegriff Kompositversicherer steht für all diejenigen Versicherungszweige, die von einem Unfall- bzw. Schaden-Versicherungsunternehmen betrieben werden dürfen. Darunter fallen alle Versicherungen, bei denen es sich nicht um eine Kranken- oder Lebensversicherung handelt.

Die rechtliche Grundlage für die Trennung nach Versicherungssparten findet sich in § 8 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), in dem die Trennung vorgeschrieben und detailliert geregelt ist.

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Welche Versicherungsarten dürfen Kompositversicherer anbieten?

Als Grundprinzip innerhalb der Kompositversicherungen gilt, dass sich jede einzelne Sparte solcher Versicherungen möglichst selbst tragen sollte. Lebens- oder Krankenversicherungen dürfen solche Versicherungen nicht betreiben bzw. anbieten.

Aufgrund der gesetzlichen Definition als Personen- und Schadenversicherungen dürfen Kompositversicherer ihren Kunden vor allem Leistungen in den folgenden Versicherungsarten anbieten und entsprechende Versicherungsverträge abschließen:

Sachversicherungen

Durch Sachversicherungen werden Sachwerte abgesichert. Dazu gehört auch der Schutz vor Schadenersatzansprüchen von Dritten. Zu den Sachversicherungen, die von Kompositversicherern angeboten werden können, gehören zum Beispiel die Haftpflicht- und die Unfallversicherung.

Maschinenversicherungen

Unternehmen, die auf Maschinen angewiesen sind, werden im Fall eines Maschinenschadens oft mit hohen Kosten konfrontiert. Eine Maschinenversicherung übernimmt die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz der Maschine. Auch der Preis für ein Übergangsgerät wird von vielen Maschinenversicherungen abgedeckt.

Feuerversicherungen

Um Betriebe im Falle eines Feuers abzusichern, können Kompositversicherer Feuer-Industrie- sowie Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen anbieten. Die Feuer-Industrieversicherung deckt die durch das Feuer entstandenen Schäden ab, während die Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung die Ertragsausfälle absichert.

Transportversicherungen

Mit einer Transportversicherung können sich Unternehmen gegen Schäden versichern, die beim Warentransport entstehen. Zu den Transportversicherungen gehören neben der Warentransportversicherung unter anderem die Werkverkehrsversicherung, die Verkehrshaftungsversicherung sowie Ausstellungs- und Messeversicherungen.

Unfallversicherungen

Unfallversicherungen dürfen von Kompositversicherern angeboten werden, wenn sie eine Prämienrückgewähr beinhalten. Während der gesetzliche Unfallschutz nur im Falle eines Arbeitsunfalls greift, decken private Unfallversicherungen auch Unfälle in der Freizeit ab.

Wohngebäudeversicherungen

Mit einer Wohngebäudeversicherung können sich Eigenheimbesitzer gegen die Kosten absichern, die im Schadensfall auf sie zukommen. Dazu gehören Schäden, die durch Umweltgefahren wie Hagel oder Stürme bzw. durch Feuer entstanden sind.

Kraftfahrtversicherungen

Fahrzeughalter benötigen grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die greift, wenn durch ihn Schäden an Dritten verursacht wurden. Für den Schadensfall am eigenen Fahrzeug gibt es zudem die Möglichkeit, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung abzuschließen.

Gibt es gesetzliche Vorgaben zu den Vertragsbedingungen von Kompositversicherern?

In diesem Segment der Versicherungsbranche bilden die Kompositversicherer durch die Anzahl der Versicherungsunternehmen die größte Gruppe. Die Vertragsbedingungen solcher Versicherungen können zwischen den Vertragspartnern (also dem Versicherer und dem Versicherten) relativ frei verhandelt werden. Durch das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie das Versicherungsvertragsgesetz werden bezüglich der Leistungen und Gegenleistungen gesetzliche Vorgaben gemacht, die es zu beachten gilt.

  • Die gesetzlichen Vorgaben dienen in erster Linie dem Ziel, die Versicherungsnehmer vor Nachteilen zu schützen, die sich aus einem Versicherungsvertrag für sie ergeben könnten.
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Wichtige Unternehmen im Bereich Kompositversicherer

Es gibt in Deutschland einige Versicherungskonzerne, die in den Bereich der Kompositversicherer gehören. Um die gesetzlich vorgeschriebene Spartentrennung zu gewährleisten, wurden von diesen Unternehmen Tochtergesellschaften gegründet. Zu den wichtigsten Versicherern gehören beispielsweise:

  • Allianz
  • Axa
  • R+V Allgemeine
  • Ergo
  • LVM
  • HUK Coburg Allgemeine

Die meist kostenintensiven Versicherungszweige können von den Versicherungskonzernen meist durch das Gesamtergebnis kompensiert werden, sodass sich in der Regel ein positives Jahresergebnis in den Bilanzen der Marktführer zeigt.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) § 8 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag »

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