Je nach Höhe des eigenen Einkommens erhebt der Staat einmal im Jahr die Steuer darauf. Für den Steuerzahler ist das keine unbedeutende Belastung, immerhin handelt es sich hierbei nicht selten um 20 - 40 Prozent der erhaltenen Lohnzahlungen.
Glücklicherweise kann man aber auch etwas tun um die Steuerzahlung so gering wie möglich zu halten und diverse Posten absetzen. Als besonders lohnenswert gilt beispielsweise die Krankenversicherung.
Inhaltsverzeichnis:
Die Krankenversicherung von der Steuer absetzen: so geht's
Um die anfallenden Kosten für die Krankenversicherung von der Steuer absetzen zu können, muss zuerst geklärt werden welcher Art das Einkommen ist.
Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
- Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
- Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Sogenannte nichtselbstständige Einkünfte erhalten Menschen in einem Angestelltenverhältnis, also der klassische Arbeitnehmer. Hier können 96% der Kosten abgesetzt werden, solange es sich um eine gesetzliche Kasse handelt.
Die Krankenversicherung kann in der Steuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand als Sonderausgabe eingetragen werden.
Bei einer privaten Versicherung wird der Fall komplizierter. Sofern eine private Versicherung lediglich Standardleistungen umfasst kann diese meistens sogar komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Eine private Krankenversicherung mit zusätzlichen Leistungen sollte von einem Steuerberater überprüft werden.
Selbstständige können in der Regel den kompletten Beitrag absetzen, welcher von der Krankenkasse gefordert wird. Dies hat folgenden Hintergrund: Selbstständige müssen im Durchschnitt doppelt so hohe Beträge an die Krankenkasse zahlen, da bei ihnen kein Arbeitgeber 50% Zulage zahlt.
Aufgrund dieser hohen finanziellen Belastung dürfen Selbstständige dann auch alle Kosten von der Steuer absetzen, die die Krankenversicherung verursacht.
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Krankenversicherung und die Steuer: darauf ist zu achten
Sofern ein Arbeitsverhältnis als Angestellter besteht gibt es meist wenig Unklarheiten.
Kompliziert wird es oftmals erst wenn eine Person einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht und einer privaten Krankenversicherung angehört und dazu noch Zusatzleistungen in Anspruch nimmt. In diesem Fall sollte man sich ernsthaft überlegen einen Profi aufzusuchen.
Ein Steuerberater kennt sich aus und hilft jedem Steuerzahler dabei nicht aus versehen Fehler bei der Steuererklärung zu machen.
Fazit: Krankenversicherung und Steuer
Die eigene Krankenversicherung sollte man in jedem Fall bei der Steuer angeben. Denn so kann die Steuerlast verringert werden, was eine Steigerung des persönlichen Gewinns zur Folge hat. Nur bei Unklarheiten sollte man definitiv den Steuerberater um Rat fragen.
Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) §10 →
- Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung →
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