Die Maschinenversicherung für Unternehmen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Auch für Unternehmen, die Maschinen von hoher Qualität und guter Verarbeitung verwenden, sind Maschinenschäden trotz fortschrittlichster Technik, fachgerechter Handhabung und sorgfältigster Wartung im Normalfall nicht zu verhindern. Was solche Schäden so unkalkulierbar macht, sind der nicht bekannte Zeitpunkt sowie der Umfang der auftretenden Beschädigung.

Durch eine Maschinenversicherung lässt sich das Risiko für solche unvorhergesehenen Schadensfälle oder im schlimmsten Fall Zerstörungen von Maschinen besser vorausplanen. Eine solche Versicherung ist vor allem für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe sinnvoll, da sie auf funktionsfähige Maschinen angewiesen sind.

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Maschinenversicherung - was ist versichert?

Eine häufig gestellte Frage lautet, was denn durch eine solche Maschinenversicherung abgesichert ist, womit nicht die Gefahren selbst gemeint sind, sondern die Art der Maschinen.

Bei den meisten derartigen Versicherungen gelten folgende Dinge im Schadensfall als versichert:

  • stationär errichtete Maschinen (etwa Industrieroboter, 3D-Drucker, Schleifmaschinen, Holzpressen)
  • fahrbare, mobile Maschinen (z. B. Bagger, Radlader, Teleskop-Bagger, Rammen, Hubwagen)
  • maschinelle und elektrische Einrichtungen (etwa Anlagen zur Energieerzeugung und Energieverteilung, Kessel, Generatoren, Transformatoren, Schaltanlagen)

Es sind also Arbeitsmaschinen aller gängigen Industriebereiche versicherbar. Welche Maschinen genau durch die Maschinenversicherung abgesichert sind, kann von den Vertragspartnern individuell vereinbart und im Versicherungsvertrag schriftlich festgehalten werden. Prinzipiell gilt für die Maschinenversicherung, dass über sie ausschließlich Sachschäden versichert werden können, für Personen- oder Vermögensschäden müsste das Unternehmen eigene Versicherungen abschließen.

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Durch die Maschinenversicherung versicherte Gefahren

Bezüglich der durch eine Maschinenversicherung abgesicherten Gefahren erstreckt sich das Leistungsspektrum über verschiedene Bereiche vom menschlichen Versagen bis hin zu technischen oder bautechnischen Defekten. Konkret sind folgende Gefahrenherde abgesichert:

  • Beschädigungen durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Ungeschicklichkeit oder Böswilligkeit
  • Beschädigungen oder Zerstörungen aufgrund von Ausführungs-, Konstruktions- oder Materialfehlern
  • Schäden durch das Versagen von Sicherheits-, Mess- oder Regelungseinrichtungen
  • Schadensfälle durch das Reißen aufgrund zu starker Fliehkräfte
  • Schäden durch Kurzschlüsse, Überspannung oder auch Überstrom
  • Beschädigungen aufgrund von Frost, Sturm oder Eis
  • Beschädigungen durch Mangel an Öl, Wasser oder Schmiermittel
  • Bei den meisten Versicherungsunternehmen gibt es spezielle Ausschlüsse, also Schadensfälle, die nicht über eine derartige Versicherung abgedeckt sind. Dazu zählen meist reine Schönheitsschäden, Schäden aufgrund betrieblicher Nutzung sowie sogenannte Vermögensschäden. Auch Schäden, die durch nachweisbar grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden, werden von den meisten Versicherern nicht übernommen.

Fast immer ersetzen die Versicherer nicht den Neuwert einer Maschine, sondern ihren Zeitwert am Tag des Schadensfalles. Dafür werden sehr oft Bergung-, Aufräumen-, Transport- und auch Montagekosten vom Versicherungsunternehmen erstattet.

Eine Kündigung bedarf immer der Schriftform und die gesetzlichen Kündigungsfristen sind zu beachten. Für die Maschinenversicherung beträgt diese normalerweise drei Monate zum Laufzeitende. Eine frühere Kündigung ist von Seiten des Versicherten nur dann möglich, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht oder einen Schaden reguliert.

Kosten für eine Maschinenversicherung

Wie bei anderen Versicherungsarten auch, so wird die Höhe der Versicherungsbeiträge auch bei der Maschinenversicherung vor allem durch den vereinbarten Leistungsumfang sowie die Deckungssumme bestimmt.

Zudem spielt eine eventuell verabredete Eigenbeteiligung des Versicherten eine Rolle bei der Festlegung der Kosten. Möchte ein Unternehmen beispielsweise eine Fräsmaschine versichern, dann muss der Unternehmer bei einer Volldeckung, einer Versicherungssumme von 25.000 Euro sowie einer Eigenbeteiligung in Höhe von 250 Euro mit einem jährlichen Beitrag von etwa 240 Euro rechnen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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