Die Montageversicherung als Absicherung beim Aufbau von Gütern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

So mancher ärgert sich, wenn von ihm gekaufte, neue Möbel beschädigt werden. Schäden entstehen meistens bei der Lieferung bzw. im Rahmen des Aufbaus oder während einer vom Liefer- oder Montagepersonal durchgeführten Inbetriebnahme. Sie lassen sich mithilfe einer Montageversicherung adäquat versichern.

Die schon seit 1925 angebotene Montageversicherung ist eine der ältesten Versicherungsarten überhaupt.

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Was lässt sich mit der Montageversicherung versichern?

Es können verschiedene Waren und Gegenstände durch eine solche Versicherung geschützt werden. Zu den Gütern, die versicherbar sind, gehören beispielsweise:

  • Montagegüter (etwa Möbel)
  • Maschinen (unabhängig von ihrer Größe und Komplexität)
  • Einrichtungen elektrischer und mechanischer Art (z. B. Schaltanlagen)

An diesen Gütern entstandene Beschädigungen sind sehr ärgerlich, weil es sich zumeist um neuwertige Gegenstände handelt. Welche Güter vom Versicherungsunternehmen versichert werden, kann im Versicherungsvertrag ganz individuell festgelegt sein.

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Schadensbeispiele im Rahmen der Montageversicherung

Bei einer Montageversicherung wird prinzipiell zwischen verschiedenen Montage-Szenarien unterschieden, die versichert werden können. Meist fallen sie in eine der folgenden Kategorien:

  • Montage- und Demontage
  • Demontage zum Zweck des Verkaufs einer Anlage
  • Remontage (Wiederaufbau) inklusive Probeläufe einer Maschine oder Anlage

Von einer Montageversicherung werden ganz unterschiedliche Schadensfälle anerkannt und reguliert. Dabei kann es sich um kleine Schäden wie Absplitterungen handeln, die beim Aufbau eines Kleidungsschrankes entstanden sind. Es werden aber auch große Schadensfälle reguliert, etwa der Teileinsturz beim Bau einer Brücke.

  • Bei sehr großen Montagevorhaben teilen sich in den meisten Fällen mehrere Versicherungsunternehmen, damit die finanzielle Last im eintretenden Schadensfall nicht von einer Institution getragen werden muss, sondern auf mehrere Schultern gleichmäßig verteilt ist.

Im Rahmen einer Montageversicherung sind zudem unterschiedliche Situationen berücksichtigt, die zu Beschädigungen geführt haben. So sind folgende Sachverhalte versichert:

  • Beschädigung oder Zerstörung aufgrund von Montage- oder Bedienungsfehlern
  • Beschädigung oder Zerstörung durch Blitz, Brand oder Explosion
  • Schäden durch Guss-, Konstruktions-, Material- oder Werkstattfehler
  • Beschädigung oder Zerstörung aufgrund höherer Gewalt
  • Schadensfälle durch Verlust oder Diebstahl

Bei der Suche nach einer geeigneten Montageversicherung lohnt sich der Vergleich verschiedener Anbieter für solche Versicherungen. Die Leistungsumfänge, Versicherungsprämien und Laufzeiten können sehr unterschiedlich sein. Im Internet gibt es Vergleichs- oder Verbraucherportale, die die notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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