Mit der sogenannten Nachversicherungsgarantie wird ein spezieller Tarif im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung bezeichnet. Diese Garantie gewährleistet eine regelmäßige Anpassung der Höhe einer Berufsunfähigkeitsrente.
Inhaltsverzeichnis:
Wann kommt die Nachversicherungsgarantie zum Einsatz?
Wer diesen Tarif gewählt hat, bei dem kann die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente situationsabhängig an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden. Dies ist vor allem bei folgenden Ereignissen möglich:
- Heirat beziehungsweise Scheidung
- Geburt von Kindern
- Kauf von Immobilien
- Studien-Abschluss
- Abschluss der Ausbildung
- Bestehen der Meisterprüfung
- Gehaltserhöhung durch den Arbeitgeber
- Beginn einer selbstständig ausgeübten Tätigkeit
- Ausscheiden aus einem Versorgungswerk
Damit eine solche Anpassung im Rahmen einer Nachversicherungsgarantie vorgenommen werden kann, müssen allerdings bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Viele Versicherungen haben eine Altersgrenze festgelegt, bis zu der diese Anpassungen möglich sind (meist bis zum 45. oder maximal 50. Lebensjahr).
Darüber hinaus sind meist bestimmte Maximalbeträge vereinbart, über die hinaus die Berufsunfähigkeitsrente nicht erhöht werden darf. Zu beachten ist auch, dass die Anpassung nicht automatisch durchgeführt wird. Der Versicherungsnehmer muss sie spätestens drei Monate nach Eintritt des Ereignisses beantragen.
- Viele Versicherungen verlangen auch eine neuerliche Gesundheitsprüfung vom Versicherungsnehmer, bevor sie eine Anpassung vornehmen. Vor allem, wenn für den zu erhöhenden Rentenanteil ein neuer Vertrag geschlossen wird, kann eine erneute Risikoprüfung durchgeführt werden.
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Die ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
Eine spezielle Form der Nachversicherungsgarantie ist die ereignisunabhängige Variante. In diesem Fall verzichtet der Versicherer darauf, die Anpassung nur aufgrund eines bestimmten Anlasses durchzuführen. Allerdings greift eine ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie nur in den ersten Jahren des Versicherungsvertrages.
Wie eine solche ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie errechnet wird, kann ein kleines Praxisbeispiel zeigen. Für einen verheirateten, im öffentlichen Dienst angestellten Versicherungsnehmer im Alter von 38 Jahren mit 3 Kindern und einem zu 40 Prozent abbezahlten Einfamilienhaus könnte das Angebot für eine Nachversicherungsgarantie folgendermaßen aussehen:
Altvertrag
- Bruttobeitrag Monatlich): 56,78 Euro
- (-) Sofortüberschuss monatlicher Zahlbetrag: 30,66 Euro
- = Versicherungssumme (pro Jahr): circa 13.379 Euro
Neuvertrag
- monatlicher Bruttobeitrag: 71,30 Euro
- (-) Sofortüberschuss monatlicher Zahlbetrag: 39,52 Euro
- = Versicherungssumme (pro Jahr): circa 16.379 Euro
Das von der Versicherung vorgelegte Angebot bedeutet für den Versicherungsnehmer, dass sich die Werte erhöhen und zwar um 25,6 Prozent (monatlicher Bruttobeitrag), um 28,9 Prozent (monatlicher Zahlbetrag) sowie um 22,4 Prozent (Versicherungssumme pro Jahr). Die Erhöhung des Zahlbetrages und der Versicherungssumme bewegen sich hier im handelsüblichen Spektrum.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) →
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