Oldtimer Versicherung - Was ein Vergleich bringt

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Oldtimer wollen gut abgesichert sein. Denn schnell ist ein Unfall passiert und die Schäden können sehr teuer sein, da es es sich um historische Fahrzeuge handelt.

Eine gute Oldtimer Versicherung beinhaltet auch eine Versicherung gegen Vandalismusschäden.

Diese sind besonders lästig, da die Ersatzteile oft schwer aufzutreiben und sehr teuer sind.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Vergleich
  2. Anbieter
  3. Bedingungen

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Wozu dient ein Vergleich bei der Oldtimer Versicherung?

Ein Vergleich hat den Vorteil, dass jeder damit den für ihn passenden Tarif findet. Denn jeder Klassiker ist ein Unikat und muss speziell abgesichert werden.

Die Tarife der Versicherer können sich daher stark unterscheiden. Das betrifft einerseits den Tarif, andererseits die Leistungen. Versicherungsnehmer sollten vor allem auf die Leistungen achten und gegebenenfalls Zusatz-Leistungen vereinbaren.

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Die besten Internetseiten für einen Vergleich der Oldtimer Versicherung

Auf den Vergleichsportalen lässt sich mit einem Vergleich schnell und einfach der günstigste Tarif finden. Detaillierte Informationen zu einem Vergleich für die Oldtimer Versicherung finden sich auf dem Oldtimer Portal oldtimer-markt.de.

Daneben sollten sich Besitzer von Oldies auf den Internetseiten der Versicherer über die genauen und aktuellen Konditionen informieren.

Unter anderem versichern diese Anbieter:

  • ADAC
  • Allianz
  • Axa
  • Gothaer
  • Württembergische

Mit dem Adler Oldtimer Versicherungshaus und mit Oldie Car Cover gibt es sogar zwei Anbieter, die sich auf Klassiker spezialisiert haben. Vielen Fahrzeughaltern reicht ein Vergleich zwischen diesen beiden Versicherern, da sie die meisten Expertise vorzuweisen haben.

Welche Bedingungen gelten für eine Versicherung?

Das Fahrzeug muss 20 Jahre oder älter sein und der Fahrzeughalter über 25 Jahre. Zudem muss der Fahrzeughalter ein Auto zur privaten Nutzung zur Verfügung haben. Das Gute: Für Oldies gibt es keine Schadenfreiheitsklasse. Also gibt es auch keine Rückstufung im Schadensfall. Somit bleibt der Tarif immer gleich.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung

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