Jeder Pferdehalter benötigt eine Pferdehaftpflichtversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Kleinere Haustiere, bzw. die von ihnen verursachten Schäden, werden mit der normalen Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Für ein Pferd benötigt man jedoch eine explizite Pferdehaftpflichtversicherung. Diese Versicherung leistet Schadensersatz bei allen vom Pferd verursachten Schäden.

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Die Pferdehaftpflichtversicherung für Pferdehalter

Im § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches heißt es: "Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Dieser Paragraph macht die Pferdehaftpflichtversicherung zu einer wichtigen Versicherung für alle Halter von Pferden macht. Denn dieser besagt, dass ein Halter eines Pferdes auch dann haftbar gemacht werden kann, wenn kein schuldhaftes Vergehen vorliegt.

Entscheidend ist dann, dass man rechtzeitig, nämlich schon vor Erwerb eines Pferdes, eine Pferdehaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Anderenfalls muss man eventuell selbst für den Schaden gerade stehen und das kann gerade bei Unfällen mit Pferden schnell sehr teuer werden, zumal dann oft auch Personenschäden die Folge sind.

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Schadensarten, die von der Versicherung gedeckt werden

Generell deckt eine Pferdehaftpflichtversicherung die folgenden Schäden durch ein Pferd:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Gerade der letzte Punkt sollte nicht unterschätzt werden, entstehen durch Personen- oder Sachschäden doch schnell enorme Folgeschäden in Form von Verdienstausfällen oder Berufsunfähigkeit.

  • Der für Schäden haftbar zu machende Halter eines Pferdes muss übrigens nicht identisch mit dem Besitzer sein. Insofern empfiehlt sich eine Pferdehaftpflichtversicherung umso dringlicher, da der Halter des Pferdes derjenige ist, der für entstandenen Schaden aufkommen muss, nicht der Besitzer.

Versicherungsmäßig werden Pferde übrigens als Luxustiere definiert. Das gilt für all jene Tiere, welche keine Nutztiere sind. Das bedeutet zum Beispiel, dass Polizeipferde nicht unter die Regelung als Luxustier fallen, sondern eine andere Versicherungsart benötigen.

Vergleich der Konditionen verschiedener Pferdehaftpflichtversicherungen

Wie beim Abschluss einer jeden Versicherung empfiehlt sich auch für das Absichern von Schäden durch ein Pferd ein vorheriger Vergleich der Konditionen.

Zwar ist eine Pferdehaftpflichtversicherung allgemein recht günstig zu haben - ein Grund mehr, keinesfalls auf sie zu verzichten - doch unterscheiden sich die Anbieter in der Beitragshöhe und Deckungssumme durchaus. Ein Online-Vergleich der Tarife ist aber schnell erledigt und hilft dabei, ebenso rasch einige Euro zu sparen.


Quellen und Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: § 833 Haftung des Tierhalters (BGB)

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