Pflegetagegeldversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Jedes Jahr wächst die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland. Pro Jahr sind es rund 2,6 Millionen Betroffene. Das Problem: Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung reichen nur in seltenen Fällen aus, um alle Pflegeaufwendungen zu decken.

Eine Pflegetagegeldversicherung kann die Lücke schließen. Für wen ist diese Versicherung interessant? Was kostet die Pflegetagegeldversicherung? Und wie hoch sind die Leistungen im Ernstfall?

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Pflegerisiko privat versichern

Ein grundlegender Schutz gegen das Pflegerisiko ist hierzulande Pflicht. Egal, ob gesetzlich oder privat krankenversichert – jeder Bundesbürger muss eine Pflegeversicherung abschließen. Deren Leistungen decken aber nicht das reale Kostenrisiko.

Selbst in der höchsten Pflegestufe III sind bei stationärer Unterbringung 1.995 Euro maximal vorgesehen. Die durchschnittlichen Pflegekosten sind mit mehr als 3.000 Euro aber deutlich höher. Wer die eigenen Mittel bzw. die seiner Familienangehörigen schützen will, muss an eine private Versicherung denken.

Etabliert haben sich hier die Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherung. Letzte basiert auf einem einfachen Prinzip: Wird der Versicherte pflegebedürftig, zahlt die Versicherung einen vereinbarten Tagessatz aus. Dieser kann anschließend frei verwendet werden.

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Die Leistungsstaffel Pflegetagegeldversicherung

In vielen Tarifen kann ein Pflegetagegeld bis zu 100 Euro abgesichert werden. Unterm Strich kann sich so ein Tagegeld aus der Absicherung von 3.000 Euro je Monat ergeben. Das Problem: Die Pflegetagegeldversicherung zahlt die Leistung nicht in voller Höhe aus.

Allgemein wird in der Versicherung mit einer Leistungsstaffel gearbeitet, die sich am Grad der festgestellten Pflegebedürftigkeit orientiert.

Die volle Leistung ist nur in der höchsten Pflegestufe vorgesehen. Ist der Grad des Pflegebedarfs geringer, mindert die Versicherung den Auszahlungsbetrag um einen festgelegten Prozentsatz.

Beispiel: Ein Tarif nach der 30/60/100-Regel zahlt in der niedrigsten Pflegestufe 30 Prozent der Leistung aus, in der nächsthöheren Stufe 60 Prozent usw. Hat der Versicherte sich für 60 Euro Tagegeld entschieden, erhält er in Pflegestufe II ein Pflegetagegeld von 36 Euro bzw. 1.080 Euro.

  • Die Versicherer bieten im Bereich der Pflegetagegeldversicherung ein breites Leistungsspektrum an. Während im Grundschutz oft nur die höchste Pflegestufe einen Leistungsanspruch erlaubt, sind im Premiumschutz Zusatzoptionen wie Beitragsfreiheit bei Pflegebedürftigkeit und 100 Prozent Leistung bei stationärer Pflege in niedrigen Pflegestufen mitversichert.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) § 1 Soziale Pflegeversicherung
  2. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) § 4 Art und Umfang der Leistungen
  3. Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch (SGB) § 12 Aufgaben der Pflegekassen

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