Beitragszuschlag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Die Pflegeversicherung ist eine Absicherung für jeden deutschen Bundesbürger, für den Fall, wenn man selbst zum Pflegefall werden sollte. Dabei wird diese Versicherung wie die Kranken- oder Rentenversicherung prozentual vom Lohn berechnet.

Jedoch gibt es Unterschiede bei den entstehenden Kosten, die man vor dem Abschluss der Versicherung definitiv kennen sollte. Einer dieser Unterschiede ist beispielsweise der Beitragszuschlag für Kinderlose, hier müssen dann höhere Kosten in Kauf genommen werden.

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Wichtige Informationen zur Pflegeversicherung

Diese Versicherung wird im regulären Beitragseinzugsverfahren direkt eingezogen, meist im gleichen Zug mit den Beiträgen für die Kranken- und Rentenversicherung. Dabei betragen die Kosten für Versicherte mit Kindern 2,05 Prozent des Einkommens.

Diese Versicherung kann unter bestimmten Umständen auch von der Agentur für Arbeit übernommen werden.

Personen, welche folgende Leistungen beziehen, könnten eventuell auch die Pflegeversicherung von der Agentur für Arbeit übernehmen lassen:

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Der Beitragszuschlag für Kinderlose

Sobald eine versicherte Person keine Kinder vorweisen kann, muss diese einen höheren Kostenanteil zahlen. Grund hierfür ist, dass Personen ohne Familie oft höhere Kosten und Aufwände im Falle einer Pflegebedürftigkeit verursachen.

Dieser Beitragszuschlag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung beträgt seit Januar 2015 0,25 Beitragspunkte. Da der Grundbetrag dieser Versicherung bei 2,05 Prozent liegt, zahlen kinderlose Versicherte insgesamt 2,3 Prozent.

Natürlich gibt es hierbei auch Ausnahmen, beispielsweise alle kinderlosen Empfänger der Pflegeversicherung, welche vor dem Jahre 1940 geboren wurden und keine gesetzliche Rente beziehen.

Der Beitragszuschlag für Kinderlose - auch für Menschen mit Behinderung?

Menschen mit einer Behinderung müssen nur dann den Beitragszuschlag für Kinderlose zahlen, wenn sie ein eigenständiges und beitragspflichtiges Mitglied innerhalb der sozialen Pflegeversicherung sind.

Menschen, die aufgrund einer geistlichen, körperlichen oder seelischen Behinderung den eigenen Unterhalt nicht selbst verdienen können, sind von diesem Beitragszuschlag ausgeschlossen.

Fazit: Beitragszuschlag für Kinderlose bei der Pflegeversicherung

Die Pflege im Alter ist für jeden Menschen absolut wichtig und sollte auf keinen Fall auf die leichte Schulter genommen werden. Denn in eine gesundheitliche Notlage, in der man auf Pflege angewiesen ist, kann jeder kommen.

Für Menschen ohne Kinder mag die Pflegeversicherung zwar höhere Kosten verursachen, jedoch sind nicht einmal 0,5 Prozent wohl als minimale Kosten zu betrachten. Man sollte daher nicht an der falschen Stelle sparen.

Außerdem gibt es auch die Möglichkeit, diesen Aufschlag zu umgehen, zumindest wenn die richtigen Umstände (beispielsweise der Bezug von ALG1) gelten.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium für Gesundheit: Beitragszuschlag für Kinderlose
  2. Bundesministerium der Justiz: Soziale Pflegeversicherung - Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze

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