Die Arten und Voraussetzungen der Pflichtversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Deutschland gibt es Versicherungen, in denen man sich freiwillig versichern kann und es gibt verpflichtend vorgeschriebene Versicherungen. Eine wichtige Rolle spielt in diesem Zusammenhang die sogenannte Versicherungspflichtgrenze, die vom Gesetzgeber in § 6 Abs. 6 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) geregelt wird.

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Welche Pflichtversicherung gibt es?

Die in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen sind auf unterschiedliche Versicherungssektoren aufgeteilt. Eine Pflichtversicherung gibt es beispielsweise in Form einer:

Es gibt die Pflichtversicherung in Form einer Zwangsmitgliedschaft oder als Pflicht zum Abschluss einer privaten Versicherung. Die Sozialversicherung fällt in die Kategorie der Zwangsmitgliedschaft, die Berufshaftpflicht, die Kfz-Haftpflicht oder auch die Jagdhaftpflicht zählen zu den Versicherungen, für die eine Pflicht besteht, ihnen beizutreten.

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Pflichtversicherung - ab wann?

In die Sozialversicherung als Pflichtversicherung muss man eintreten, sobald man eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit beginnt und Steuern und Abgaben zahlen muss. Die Höhe der Sozialabgaben wird vom Arbeitgeber errechnet und der entsprechende Betrag einbehalten und an die jeweiligen Institutionen weitergeleitet.

Als freiwillig in der gesetzlich Krankenversicherung Versicherter gilt derjenige, der durch die Höhe seines Einkommens oder aufgrund seiner Tätigkeit die Möglichkeit hat, von der gesetzlichen Krankenversicherung in eine private KV zu wechseln. Im Gegensatz dazu sind Arbeitnehmer immer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert.

Für die Berufshaftpflichtversicherung gilt, dass vor allem diejenigen dort pflichtversichert sind, denen es von der Berufskammer vorgeschrieben wird und die ihren Beruf ohne eine solche Versicherung erst gar nicht ausüben dürfen. Dazu zählen beispielsweise:

Zudem müssen Polizeibeamte, Soldaten, Lehrer, Krankenschwestern, Pfleger oder Kindergärtnerinnen sowie weitere Angestellte im Öffentlichen Dienst eine solche Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Eine weitere Berufsgruppe, für die eine solche Versicherung sinnvoll ist, sind etwa Freiberufler und Selbstständige.

Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht die Pflicht zum Abschluss einer solchen, wenn man ein Kraftfahrzeug erwirbt.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung muss dabei so abgeschlossen werden, dass das Fahrzeug bereits unter Zuhilfenahme der elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer zugelassen wird und dadurch schon bei seiner allerersten Fahrt gegen mögliche Schadenersatzansprüche versichert ist.

Pflichtversicherung - wo liegt die Versicherungspflichtgrenze?

Die Mitgliedschaft in einer Pflichtversicherung, etwa in der gesetzlichen Krankenversicherung, ist nur so lange vorgeschrieben, wie man mit seinem Einkommen nicht über der sogenannten Versicherungspflichtsgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) bezeichnet wird, liegt.

Überschreitet man diese, kann man wählen, ob man freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, oder in die private KV wechselt.

  • Sinkt das Gehalt eines bisher privat krankenversicherten Arbeitnehmers unter die Pflichtgrenze, muss man in die gesetzliche KV wechseln. Diese Pflicht entfällt für Versicherte, die älter als 55 Jahre sind. Seit dem Jahr 2003 liegt diese Pflichtgrenze deutlich höher, als die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) § 6 »

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