Ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Juristische Auseinandersetzungen enden nicht immer mit einem Vergleich. Ohne Rechtsschutzversicherung steht man heute leider schnell einem hohen Prozesskostenrisiko gegenüber.

Wie findet man eine gute Rechtsschutzversicherung? Und wieso lohnt sich ein Vergleich der Versicherer fast immer?

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Rechtsschutzversicherung: Die Nadel im Nadelhaufen

Eine Rechtsschutzversicherung ist heute binnen weniger Minuten beantragt: Einfach zum nächstbesten Versicherer surfen, den Antrag online ausfüllen, fertig.

Diese Einfachheit verstellt den Blick auf wesentliche Fragen. Bin ich durch meine Versicherung tatsächlich umfassend abgesichert? Drohen im Ernstfall trotzdem noch hohe Kostenrisiken? Viele Verbraucher versäumen den Blick in die Versicherungsbedingungen und stolpern blind in leistungsschwache Tarife.

Nur durch den Vergleich der Rechtsschutzversicherung findet man das passende Angebot, welches:

  • alle relevanten Lebensbereiche abdeckt
  • neben Kosten für Gericht, Zeugen und Gutachter auch den Mediator bezahlt
  • dem Versicherten die Wahl des Anwalts überlässt
  • eine Telefon-Rechtsberatung zu allen wichtigen Bereichen enthält
  • die Selbstbeteiligung nur im Verfahrensfall verlangt.
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Rechtsschutzversicherung: Vergleich macht reich

Leider sehen viele Versicherte bei der Suche nach einem passenden Tarif nur den Beitrag. Gerade im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz wird diese Haltung teuer. Eine hohe Selbstbeteiligung kann genauso zum Bumerang werden wie die Tatsache, dass der Versicherer seinen Schutz auf die Kausalereignistheorie abstellt.

Dieser Tarif ist vielleicht günstiger, wird im Schadensfall, also wenn es zu einem Rechtsstreit kommt mitunter zum stumpfen Schwert. Besonders im Bereich der Rechtsschutzversicherung zahlt sich ein gründlicher Vergleich deshalb fast immer aus.

  • Ein Rechtsschutztarif deckt meist nur ausgesuchte Rechtsgebiete ab. Durch die richtige Auswahl kann der Versicherungsschutz zwar auf die individuelle Lebenssituation zugeschnitten werden. Schadenersatzstreitigkeiten oder Urheberrechtsverletzungen sind im Privatrechtsschutz aber fast immer nicht versicherbare Risiken.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 125 - § 129 Rechtsschutzversicherung

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