Bei einer Reiseversicherung den Vergleich nutzen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Heutzutage gehört das Reisen zum Alltag beinahe jedes Menschen wie die Butter zum Brot. Vielleicht ist nicht gerade jeder ein beruflicher Vielflieger, doch mal mit der Familie ans Meer, das ist für fast jeden drin.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Arten
  2. Vergleich
  3. Online-Vergleiche

Weshalb auch das Thema Reiseversicherung ein immer interessantere gewordenes Thema geworden ist im Laufe der letzten Dekaden. Viele Anbieter sind auf dem Markt, weswegen sich ein Vergleich stets lohnt.

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Arten einer Reiseversicherung

Wer selbst schon - vor allem ins Ausland - gereist ist, wird wahrscheinlich einen der folgenden Typen von Reiseversicherung kennen. Wobei diese Liste nicht vollständig ist, aber durchaus die häufigsten Formen darstellt:

  • Reiseabbruchversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reisekrankenversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Reiseumbuchungsversicherung

Glücklich ist natürlich, wer diese Leistungen dann tatsächlich nie in Anspruch nehmen musste. Noch glücklicher ist aber jener, welcher tatsächlich in eine Situation kam, die die Leistungen der jeweiligen Reiseversicherung nötig machte. Dann kommt es darauf an, nicht nur, welche Höhe an Kosten versichert ist, sondern auch, bei welchen Bedingungen die Reiseversicherung einspringt.

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Vergleich vor Vertragsabschluss ist angezeigt

Um da möglichst umfassenden Versicherungsschutz zu erlangen, ist ein Vergleich der Konditionen vor Vertragsabschluss natürlich angezeigt.

Nicht alle Versicherungen springen bei allen Umständen oder Gründen ein, nicht alle Versicherungen bieten auch 24h-Beratung oder Erreichbarkeit und derlei Dinge gibt es noch viele mehr, in denen sich die konkreten Vertragsbedingungen unterscheiden können.

Online-Vergleiche sind zahlreich zu finden

Auch bei der Deckungssumme unterscheiden sich die angebotenen Policen teils erheblich. Dasselbe gilt besonders auch für die Kosten einer Rückführung im Krankheitsfalle oder nach einem Unfall. Auch diese Kosten können leicht schwindelerregende Höhen erreichen.

Auf einen Vergleich sollte man also keinesfalls verzichten, um vor unliebsamen Überraschungen gefeit zu sein. Dies gilt insbesondere deshalb, weil solche Vergleiche online zahlreich zu finden und ebenso einfach zu bedienen sind - vorausgesetzt, man weiß, was für einen selbst nötig ist.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651i Rechte des Reisenden bei Reisemängeln
  2. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651k Abhilfe
  3. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651l Kündigung
  4. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651c Reisevertrag Abhilfe und Minderung
  5. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch § 651f Reisevertrag Schadensersatz

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