Rentenbeiträge nachzahlen - Ist dies sinnvoll?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in bestimmten Zeiten keine Rentenbeiträge gezahlt hat, kann die Beiträge für diese fehlenden Zeiten zum Teil nachzahlen. Dadurch ist ein Verlustausgleich möglich. Allerdings lohnt sich die Nachzahlung nicht immer.

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Rentenbeiträge nachzahlen: Wem ist dies möglich?

Einigen Personen ist es möglich, die Rentenbeiträge nachzuzahlen. Beispielsweise können freiwillige Beiträge für Ausbildungszeiten nachgezahlt werden. Wer nämlich nach dem vollendeten 16. Lebensjahr eine schulische Ausbildung absolviert hat, kann ggf. freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung nachzahlen.

Hierbei sollte beachtet werden, dass die Nachzahlung nur möglich ist, sofern die Ausbildungszeiten als keine Anrechnungszeiten gelten. Zudem dürfen während der Zeiten der Ausbildung selbstverständlich keine Rentenbeiträge gezahlt worden sein. Darüber hinaus sollte beachtet werden, dass ein Antrag auf Nachzahlung gestellt werden muss, spätestens bis das 45. Lebensjahr vollendet ist.

  • Sofern die Zeiten während der schulischen Ausbildung als Anrechnungszeiten berücksichtigt wurden, ist es möglich, dass die Beiträge erstattet werden.

Doch nicht nur für Zeiten einer Schulausbildung ist es möglich, die Rentenbeiträge nachzuzahlen. Daneben gibt es nämlich noch einige andere Personen, die dies dürfen. Wer zum Beispiel als Deutscher in einer zwischenstaatlichen oder in einer überstaatlichen Organisation tätig war, kann die Rentenbeiträge nachzahlen.

Dasselbe gilt für einige weitere Personen, wie beispielsweise für

  • Evakuierte,
  • Flüchtlinge,
  • Vertriebene.

Vorausgesetzt wird hierbei, dass diese Personen vor der Evakuierung, vor der Flucht bzw. vor der Vertreibung einer selbstständigen Tätigkeit nachgegangen sind. Dazu gibt es einige weitere Menschen, die die Möglichkeit zur Nachzahlung unter speziellen Voraussetzungen haben.

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Freiwillig Rentenbeiträge nachzahlen und die Wartezeit erfüllen

Wer Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat, kann später eine individuell hohe Rente erhalten. Hierfür muss jedoch die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt sein. Ist diese bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht erfüllt, ist es möglich, die fehlenden Rentenbeiträge nachzuzahlen. Diese Option besteht beispielsweise für Eltern, denen Zeiten der Kindererziehung angerechnet wurden und die vor 1955 geboren sind.


Einzelnachweise

  1. Deutsche Rentenversicherung: Nachzahlung von Beiträgen »

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