Risikolebensversicherung – finanzieller Schutz für Familien

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Durch die Risikolebensversicherung lassen sich Partner und Kinder finanziell absichern. Aber auch Geschäftspartner sorgen mit dem Risikotarif in der Lebensversicherung vor.

Eine Risikolebensversicherung sorgt finanziell für die Hinterbliebenen, wenn der Versicherte plötzlich aus dem Leben gerissen wird.

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Risikolebensversicherung: Wo macht der Schutz Sinn?

Der Tod eines geliebten Menschen löst Trauer aus. Sind die Hinterbliebenen vom Verstorbenen wirtschaftlich abhängig, kommen weitere Schwierigkeiten hinzu. Aus dieser Tatsache lassen sich Personenkreise ableiten, die in besonderer Weise von einer Risikolebensversicherung profitieren.

Dazu gehören unter anderem:

  • Familien (mit 1 oder mehreren Kindern)
  • Paare/ Lebensgemeinschaften
  • Geschäftspartner.

Die letzten beiden Personengruppen sollten an den Abschluss von Risikolebensversicherungen dann denken, wenn hohe finanzielle Verpflichtungen gemeinsam zu tragen sind. Die Versicherung greift, wenn die versicherte Person innerhalb der Laufzeit verstirbt.

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Die Leistungen der Risikolebensversicherung

Welche Leistung steckt in der Versicherung? Richtet man diese Frage an die Risikolebensversicherung, geht es in erster Linie um den finanziellen Schutz der Hinterbliebenen.

Seitens der Versicherer wird die vereinbarte Summe ausgezahlt, wenn der Versicherte verstirbt.

Bis auf wenige Ausnahmen ist es unerheblich, ob der Tod durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit eintritt.

Folgendes können Ausschlusskriterien sein:

  • die Selbsttötung in den ersten Versicherungsjahren
  • kriegerische Ereignisse
  • innere Unruhen
  • der Einsatz chemischer, biologischer und atomarer Waffen

Parallel zu dieser Kernleistung enthalten viele Verträge der Versicherung weitere Leistungsbausteine. Hierzu gehören:

  • die Nachversicherungsgarantie
  • eine vorgezogene Todesfallleistung
  • die Verlängerungsoption
  • ein Umtauschrecht in Kapitalversicherungen
  • eine Wechseloption in höherwertige Tarife.
  • Viele Zusatzbausteine machen die Versicherung nicht automatisch besser. Nur wenn die Basisleistung stimmt, kann sich eine Risikolebensversicherung im Ernstfall bewähren.

Risikolebensversicherung: Der optimale Versicherungsschutz

Mit einer Versicherung wie den Risikotarifen lässt sich für unterschiedliche Situationen vorsorgen. Familien haben Interesse an einem großen finanziellen Polster. Die Risikolebensversicherung sollte daher über die gesamte Laufzeit eine gleichbleibende Leistung bieten.

  • Einzelpolicen machen die Absicherung einer Familie unnötig teuer. Als Lösung bietet der Markt die Lebensversicherung auf verbundene Leben an. Dessen Vorteil ist ein Sicherheitsnetz für beide Elternteile, die Versicherungssumme fließt, sobald einer der Versicherten verstirbt.

Steht dagegen Sicherheit wegen hoher Zahlungsverpflichtungen im Mittelpunkt, wird zur Versicherung mit fallender Leistung gegriffen. Hier reduziert sich die Versicherungssumme über die Laufzeit. Diese Form der Risikolebensversicherung eignet sich beispielsweise für Paare mit Immobilienkredit.

Lebensversicherung – weitere Tipps

Die Aufgabe der Lebensversicherer ist in erster Linie der Hinterbliebenenschutz. Aber: Ein Vergleich lohnt trotzdem. Zusatzbausteine und Details in den Versicherungsbedingungen können sich durchaus unterscheiden. Beispielsweise hat:

  • das Alter
  • das Tabakrauchen
  • der Gesundheitszustand

Einfluss. Gleichzeitig können Details, wie der Zeitraum, in dem für Selbsttötung als Leistungsausschluss gilt, oder die Anspruchsvoraussetzungen für die vorgezogene Todesfallleistung eine Rolle spielen.

Beispiele für Einflussfaktoren auf den Versicherungsbeitrag:

PersonengruppeJahrgang 1978Jahrgang 1995
Raucher34,20 Euro je Monat6,90 Euro je Monat
Nichtraucher11,70 Euro je Monat3,40 Euro je Monat

Ohne Gesundheitsprüfung heute nicht mehr möglich

Bereits im Jahre 2010 verschwand auch die letzte Risikolebensversicherung, die ohne Gesundheitsprüfung erhältlich war, vom Markt. Seitdem ist es leider definitiv nicht mehr möglich, an eine solche Versicherung zu gelangen.

Jedoch waren diese Versicherungen auch deutlich teurer als herkömmliche Risikolebensversicherungen, denn die Versicherer hatten ihrerseits ein extrem hohes Kostenrisiko zu tragen, was in den Beitragssatz miteingeflossen war.

Heutige Alternativmöglichkeiten

Heutzutage bleibt, was die Risikolebensversicherung angeht, nur noch der Weg über die Gesundheitsprüfung. Und zurecht sind hier einige Personenkreise sehr besorgt, ob sie überhaupt aufgenommen werden, wenn sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten.

Doch es sei jedem dringendst empfohlen, die Fragen zur Gesundheitsprüfung auch wahrheitsgemäß zu beantworten. Denn spätestens, wenn ein Versicherungsfall eintreten sollte, kommt die Wahrheit ans Licht. Und falsche Angaben führen zum Verlust des Versicherungsschutzes oder gar zu einer Anzeige.

Ein Abschluss der Versicherung in möglichst jungem Alter ist ratsam

Die Versicherung sollte möglichst in jungen Jahren abgeschlossen werden, da hierbei die Chance noch am größten ist, aufgenommen zu werden und die Tarife aufgrund des geringeren Risikos noch um einiges günstiger sind. Bis zu einer gewissen Versicherungssumme bleiben die Antragsteller auch von einem zusätzlichen Arztbesuch verschont und müssen lediglich die Gesundheitsfragen beantworten:

  • Versicherungssumme bis 250.000 Euro = ohne ärztliche Untersuchung
  • Versicherungssumme darüber = mit ärztlicher Untersuchung
  • Personen über 60 Jahre = regelmäßig keine Aufnahme mehr in die Risikolebensversicherung

Es besteht natürlich auch noch die Option, eine herkömmliche Lebensversicherung abzuschließen, bei der man zusätzlich Kapital anspart. Dies wird häufig noch ohne Gesundheitsfragen angeboten, liegt im monatlich zu zahlenden Tarif jedoch deutlich über den Kosten für eine risikogebundene Versicherung.

Für alle Altersklassen gibt es zudem auch noch die Option, eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Diese schützt Angehörige vor den anfallenden Kosten im Todesfall. Was sich letzten Endes lohnt, muss jeder nach gründlicher Prüfung individuell für sich entscheiden.

Kündigung der Risikolebensversicherung

Es gibt viele Gründe, die für den Abschluss einer Risikolebensversicherung sprechen. Leider kann es passieren, dass man den Schutz für Hinterbliebene nicht mehr braucht.

Etwa dann, wenn man den Vertrag für den Partner abgeschlossen hat, sich aber irgendwann trennt. Oder man hat einen besseren Tarif gefunden.

Prinzipiell ist die Kündigung der Risikolebensversicherung einfach. Der Versicherungsnehmer informiert sich zur Kündigungsfrist und dem Zeitpunkt für die gültige Kündigung, formuliert ein entsprechendes schriftliches Kündigungsschreiben – und schickt das Ganze per Einschreiben mit Rückschein ab.

Wann die Risikolebensversicherung kündigen?

Viele Versicherungen lassen sich regulär zum Ende des Versicherungsjahres auflösen. Im Fall der Risikolebensversicherungen sieht des etwas anders aus. Hier kann allgemein zum Ablauf jedes Beitragszahlungszeitraums gekündigt werden.

Hat man sich für den Monatsbeitrag entschieden, kann so mit jedem Beitragsmonat die Kündigung ausgesprochen werden. Aber: Es sind immer die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten.

  • Wird die Versicherung als Sicherheit (etwa einen Immobilienkredit) abgeschlossen, muss der Gläubiger – zum Beispiel eine Bank – dem Schritt zustimmen.

Sofern man an das Kündigen wegen Unzufriedenheit mit den Konditionen deckt, aber im Prinzip am Risikoschutz festhalten will, ist ein weiterer Schritt zu empfehlen.

Erst wird die neue Versicherung abgeschlossen und erst nach Erhalt des Versicherungsscheins der Altvertrag aufgelöst. So umgehen Versicherte die Gefahr, den Schutz ganz zu verlieren.

Teilkündigung als Alternative

Im Alltag tauchen häufiger Situationen auf, in denen die Risikoabsicherung zur Disposition steht. Das Kündigen muss aber nicht die beste Option sein. Ist nur der Bedarf gesunken oder stehen der Fortführung des Vertrags finanzielle Engpässe im Weg, lassen sich Alternativen zum Kündigen nutzen.

Eine Teilkündigung lässt den Vertrag bestehen, setzt aber die Versicherungssumme – und damit den Beitrag herunter. Und wenn alle Stricke reißen, wird der Vertrag einfach beitragsfrei gestellt.

Risikolebensversicherung in der Sparoption Variante

Bei dieser Art der Versicherung werden einfach gesagt, am Ende der Versicherungszeit bezahlte Beiträge dem Versicherungsnehmer zurückerstattet. Unter der Grundvoraussetzung natürlich, dass kein Leistungsfall eingetreten ist und dementsprechend auch die Risikolebensversicherung auch nicht in Anspruch genommen wurde.

Wie bei einer kapitalbildenden Lebensversicherung besteht die Versicherung bei der Risikovariante mit Sparoption ebenfalls eigentlich aus zwei gleichen Beitragsteilen. Ein Teil fließt sozusagen in die Absicherung des Risikos und er zweite Teil in einen anzusparenden Beitrag.

Als Altersvorsorge ist eine Sparoption nicht vorgesehen

So verlockend das auf den ersten Blick auch klingen mag, da dem einen oder anderen eventuell Ähnlichkeiten zur Kapitallebensversicherung auffallen, um sich hiermit für das Alter abzusichern ist eine Risikolebensversicherung weder angedacht noch lohnenswert. Die Rückzahlungshöhen sind auch bei dieser Variante deutlich geringer.

Ja oder Nein zur Sparoption Variante?

Letzten Endes muss ein jeder selbst entscheiden ob sich die Risikolebensversicherung mit Sparoption tatsächlich für ihn rechnet. Zur Rentenvorsorge sind allerdings meistens andere Versicherungsarten lukrativer, wie zum Beispiel die Riester Versicherung.

Die Risikolebensversicherung ohne Sparvariante bietet deutlich geringere Monatsbeiträge gegenüber der Variante mit Sparoption.

Wer was die Rente angeht schon sehr gut anderweitig abgesichert ist, für den ist es in den meisten Fällen erstrebenswerter auf die Sparvariante zu verzichten, da diese ja ohnehin nie den Zweck einer Rente erfüllen kann und im Gegenzug dazu die Beiträge deutlich günstiger sind.

Risikolebensversicherung in der Steuer

Beim Abschluss des Hinterbliebenenschutzes macht man sich selten hinsichtlich steuerrechtlicher Fragen Gedanken. Allerdings lohnt sich gerade im Hinblick auf die Risikolebensversicherung ein wenig Vorbereitung.

Hintergrund: Sowohl in der Beitragszahlungsphase als auch im Fall einer Auszahlung der Versicherungsleistung kann der Vertrag in der Steuer an Bedeutung gewinnen.

Die Risikolebensversicherung in der Beitragszahlungsphase

Da die Risikolebensversicherer in ihren Tarifen ausschließlich eine Leistung bei Todesfall vorsehen, dienen die Verträge zu 100 Prozent der Risikovorsorge.

Ein wichtiger Punkt, der sich für den Versicherten als Beitragszahler in der Steuer auszahlen kann. Hintergrund: Laut § 10 Abs.1 Ziffer 3a EStG (Einkommenssteuergesetz) fallen solche Verträge unter die Sonderausgaben.

Damit kann der Beitrag in die Einkommenssteuererklärung einfließen – und macht sich womöglich steuermindernd bemerkbar. Dies gilt aber nur dann, wenn die geltenden Höchstbeträge noch nicht ausgeschöpft werden. Diese belaufen sich auf:

  • 1.900 Euro bzw.
  • 2.800 Euro (Steuerpflichtige, die Kranken- und Pflegeversicherung selbst tragen)

je Kalenderjahr. Da Kranken- und Pflegeversicherung inzwischen voll in der Steuer geltend gemacht werden können, schöpfen viele Haushalte die Obergrenzen oft schon damit aus.

Wie wird die Versicherung bei Auszahlung in der Steuer behandelt?

Generell sind die Einkünfte steuerpflichtig. Für die Risikolebensversicherung gilt allerdings eine Ausnahme. Wird deren Leistung ausgezahlt, wird diese nicht von der Einkommenssteuer erfasst. Hinterbliebene können an dieser Stelle zwar aufatmen. Ganz von der Steuer bleiben sie mitunter aber doch nicht verschont.

Der Grund ist die Tatsache, dass auf den Auszahlungsbetrag Erbschaftssteuer anfallen kann. § 16 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) sieht beispielsweise für Ehegatten/Lebenspartner einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro vor, für Kinder sind bis zu 400.000 Euro vorgesehen.

Übersteigt der Auszahlungsbetrag diese Summe, ist die Risikolebensversicherung ein Fall für die Steuer.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag

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