Rückkehr in die GKV

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer in die Berufstätigkeit startet, der steht vor der Frage, ob er in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder in die private Krankenversicherung (PKV) gehen soll. Normalerweise führt der Weg in die GKV, da sie die günstigere Variante ist.

Inhaltsverzeichnis:

  1. 55-Jahres-Grenze
  2. Arbeitslosigkeit

Vor allem Beamte, Selbstständige, Freiberufler sowie Studenten, aber auch Angestellte, entscheiden sich für die private Krankenversicherung, da die Leistungen dort häufig besser und umfangreicher sind. Ebenso können Angestellte mit einem Brutto-Jahreseinkommen von mehr als 60.750 Euro sich für diese Form der Krankenversicherung entscheiden. Ist im Nachhinein eine Rückkehr in die GKV möglich und wenn ja, für wen?

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Rückkehr in die GKV bevor und nach dem 55. Lebensjahr

Eine Rückkehr in die GKV ist prinzipiell fast nur in Ausnahmesituationen möglich. Es müssten für eine solche Rückkehr verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Vor allem für Personen über 55 Jahre kann es sehr schwierig sein, wieder Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung zu werden. Im Einzelfall ist eine Rückkehr in die GKV unter folgenden Bedingungen möglich:

  • abhängig Angestellte müssen ihr jährliches Brutto-Einkommen unter 60.750 Euro drücken (z. B durch Teilzeit oder Aufwendungen für die betriebliche Altersvorsorge)
  • selbstständig Tätige müssen ihre Selbstständigkeit aufgeben, in ein Angestelltenverhältnis wechseln und dürfen dann nicht mehr als 60.750 Euro brutto pro Jahr verdienen
  • über 55 Jahre alte Personen können versuchen, mithilfe einer Familienversicherung ihres Ehepartners wieder als Mitglied in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu wechseln
  • behinderte Personen können einen Antrag auf freiwillige Aufnahme in der GKV stellen, müssen dann aber, wie die über 55-Jährigen, verschiedene Vorversicherungszeiten erfüllen
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Rückkehr in die GKV für arbeitslose Privatversicherte

Wer als bisher Privatversicherter von Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld I bezieht, der muss sich in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Wenn man sich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen möchte und in den letzten fünf Jahren privat krankenversichert war, dann erhält man von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss in Höhe des GKV-Beitrags. Findet man wieder einen Arbeitsplatz, darf man weiterhin in der GKV bleiben. Wer nicht der Versicherungspflicht unterlag, der wird in diesem Fall automatisch freiwillig in der GKV versichert.

  • Die Rückkehr in die GKV kann, abhängig von der persönlichen Job-Situation und dem Alter, durchaus kompliziert sein. Aus diesem Grund sollte man von Beginn an sehr genau überlegen, ob man sich nicht doch in der GKV versichert und die nicht so umfangreichen Leistungen mittels Zusatzversicherungen kompensiert.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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