Mit Sterbegeldversicherung Bestattungskosten absichern

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bei der Sterbegeldversicherung handelt es sich um eine Versicherung aus dem Segment der Lebensversicherungen. Der Versicherte entscheidet sich für eine im Todesfall auszuzahlende Summe und leistet über eine festgelegte Laufzeit seine Beiträge. Heute existieren verschiedene Modelle zur Ausgestaltung der Sterbegeldversicherung.

Neben der Variante, dass über einen festgelegten Zeitraum Prämien in die Versicherung eingezahlt werden, kann der Vertrag hinsichtlich der Beitragszahlung ein festes Lebensalter vorsehen, bis zu dem der Beitrag zu leisten ist. Verstirbt der Versicherte, zahlen die Gesellschaften die Summe an dessen Angehörige aus.

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Auszahlung von Sterbegeld im Ausnahmefall

Bis 31. Dezember 2003 konnten Angehörige auf das Sterbegeld als Leistung aus dem Topf der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Inzwischen ist dieses aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen verschwunden.

Nur in wenigen Ausnahmefällen, wenn der Tod mit einer Berufskrankheit oder Arbeitsunfällen in Verbindung steht, fließt Sterbegeld. Allerdings ist dies weder ans Einkommen der Betroffenen noch an die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten gekoppelt. Lediglich ein Siebentel der geltenden Bezugsgröße wird ausgezahlt. Eine finanzielle Absicherung der Bestattungskosten muss daher auf anderen Wegen erfolgen. Die Sterbegeldversicherung ist neben der Bildung von Rücklagen eine Möglichkeit, wie heute schon an morgen gedacht werden kann.

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Private Sterbegeldversicherung

In der Sterbegeldversicherung greifen oft zwei Besonderheiten. Abweichend von der gängigen Praxis verzichten die Versicherer mitunter auf eine Prüfung des Gesundheitszustands. Auf der anderen Seite wird in den Versicherungsbedingungen eine dreijährige Wartezeit, beginnend mit dem Vertragsschluss, eingearbeitet.

Ein Beispiel für den Beitrag zum privaten Sterbegeld und das Eintrittsalter
(Sterbegeldtarif der HUK-Coburg):

GeburtsdatumVersicherungssummeBeitrag
20. Juni 19627.500 Euro31,78 Euro
20. Juni 19527.500 Euro46,57 Euro
20. Juni 196210.000 Euro42,37 Euro
20. Juni 195210.000 Euro62,09 Euro
  • Früh abgeschlossen ist der Beitrag in den Sterbegeldtarifen niedrig. Sofern man die Prämien ab einem Punkt nicht mehr weiterzahlen möchte, ist die Kündigung ein Weg, der zu finanziellen Verlusten führt. Unter Umständen ist die Umwandlung des Vertrags in eine beitragsfreie Sterbegeldversicherung die sinnvollere Alternative.

Karenzzeit in der Sterbegeldversicherung

Die Karenzphase von bis zu 36 Monaten hat für den Versicherten bzw. dessen Angehörige Folgen. Verstirbt die versicherte Person, zahlen die Gesellschaften lediglich die geleisteten Beiträge aus.

Die Folge: Angehörige erhalten nur einen Bruchteil der versicherten Summe. In den meisten Verträgen greift die Wartezeit nur dann nicht, wenn der Tod als Unfallfolge eintritt.

  • Viele Versicherer werben mit auf den ersten Blick niedrigen Prämien. Allerdings dürfen Zahl- und Bruttobeitrag nicht verwechselt werden. Durch das Einkalkulieren von Überschüssen sinkt der Bruttobeitrag zwar, der „Preisnachlass“ ist über die gesamte Laufzeit aber keineswegs sicher. Überschussbeteiligungen hängen vom geschäftlichen Erfolg der Versicherung ab.

Sterbegeldversicherung ohne Wartezeit abschließen

Eine Sterbegeldversicherung ist eine Kapitallebensversicherung mit einer eher niedrigen Versicherungssumme.

Sie dient weniger zur Absicherung von Angehörigen (indirekt allerdings auch das, weil sie bei den Kosten der Bestattungspflicht unterstützend wirkt), als zur Abwicklung der durch einen Todesfall entstehenden Kosten wie Beerdigungskosten und weitere Aufwendungen.

Gerade wenn sich abzeichnet, dass ein Todesfall näher rückt oder wenn man in dieser Hinsicht abgesichert sein möchte, ist ein Abschluss einer Sterbegeldversicherung auch ohne Wartezeit möglich.

In diesem Fall wollen die Versicherer aber in aller Regel einige Fragen zum Gesundheitszustand beantwortet wissen. Im ungünstigsten Szenario ist es dann auch denkbar , dass die Versicherer den Abschluss einer Police ablehnen.

Die Vorteile einer Sterbegeldversicherung:

  • keine Sorgen um die finanzielle Abwicklung der Beerdigung nötig
  • ausreichend Gelegenheit, die Beerdigung nach den jeweiligen Wünschen zu gestalten
  • Anpassung an die eigenen Verhältnisse durch unterschiedliche Höhe der Versicherungssumme
  • Nicht zuletzt für Menschen, die keine Angehörigen mehr haben, ist die Sterbegeldversicherung eine Möglichkeit sicherzustellen, eine würdevolle Beerdigung zu erhalten.

Kosten einer Sterbegeldversicherung

Was zur Frage führt, wie teuer der Schutz wird. Grundsätzlich hängt die Beitragsberechnung einer Sterbegeldversicherung von mehreren Faktoren ab. Eine wichtige Rolle spielt natürlich die versicherte Geldleistung.

Hier lassen sich bereits durch wenige tausend Euro erhebliche Beitragssprünge erreichen. Ein zweiter Aspekt ist das Eintrittsalter in den Versicherungsvertrag. Je eher die Versicherung abgeschlossen wird, umso geringer sind die Kosten aus der laufenden Beitragszahlung.

  • Eine Sterbegeldversicherung zahlt mitunter in den ersten Jahren nicht die volle Versicherungssumme aus – sondern nur die eingezahlten Prämien.

Gerade ein Versicherungsprodukt wie die Sterbegeldpolice muss sich Kritik gefallen lassen. Sie sei zu teuer und habe wenig praktischen Nutzen. Gerade für Versicherte ohne Familie oder wo die finanzielle Situation der Hinterbliebenen prekär ist, kann sich die Absicherung aber durchaus bezahlt machen.

  • Der Beitrag fließt nicht komplett in die Versicherungsleistung, es werden Teile für Verwaltungskosten oder Ähnliches entnommen. Aus Sicht des Versicherungsnehmers muss der Abschlusszeitpunkt entsprechend ausbalanciert werden.

Sterbegeldversicherungen im Vergleich

Um die Hinterbliebenen nicht finanziell belasten zu müssen, kann eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherung bietet eine gute Alternative zum abgeschafften Sterbegeld.
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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 1 Vertragstypische Pflichten
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 11 Verlängerung, Kündigung
  3. Bundesministerium der Justiz: SGB VII Gesetzliche Unfallversicherung § 64 Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten

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