Überschussbeteiligung bei der Lebens- und Rentenversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter einer Überschussbeteiligung verstehen Finanzexperten eine Beteiligung des Versicherungsnehmers bei Versicherungsverträgen mit langen Laufzeiten. Diese Beteiligungen können also etwa im Rahmen einer Lebens- oder Krankenversicherung vereinbart werden.
Die Beteiligung gehört zu einem Bonussystem und bezieht sich immer auf Überschüsse, die der Versicherer durch seine Versicherungsgeschäfte erwirtschaftet.


Die Überschussbeteiligung beinhaltet in Deutschland auch einen Anspruch auf die Beteiligung an den sogenannten stillen Reserven der Versicherungsgesellschaft.

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass jeder Versicherungsnehmer gemäß dem Prinzip der Verursachungsorientierung in angemessen Umfang an den Überschüssen zu beteiligen ist. Er hat darüber hinaus detailliert geregelt, wie hoch die Beteiligung gemäß dem Bonussystem wenigstens ausfallen muss. Die rechtliche Grundlage für eine solche Beteiligung ist § 153 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

Überschussbeteiligung - Wie entstehen Überschüsse?

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Wie bei anderen Unternehmen entsteht auch bei Versicherungsgesellschaften ein Überschuss dadurch, dass mit den Beiträgen der Versicherten gut gewirtschaftet wird, etwa durch vorausschauende Geschäfte an den Kapitalmärkten oder die Vermeidung von Schulden. Diese Überschüsse werden durch ein Bonussystem auf die Versicherten verteilt und ausgeschüttet.

Überschussbeteiligung - Arten von Überschüssen

Eine Versicherungsgesellschaft kann verschiedene Arten von Überschüssen erwirtschaften. Grundlage hierfür ist die Verpflichtung, die Beiträge der Versicherungsnehmer vorsichtig anzulegen, um so zu erreichen, dass die garantierte Verzinsung nicht unterschritten wird. Aufgrund der vorsichtigen Kalkulation ergeben sich dann Überschüsse aus folgenden Quellen:

  • Zinsüberschüsse (entstehen, wenn der Gewinn aus angelegten Beiträgen höher ist, als den Versicherten zugesichert)
  • Risikoüberschüsse (z. B. durch weniger Rentenzahlungen aufgrund des vorzeitigen Todes von Versicherten)
  • Kostenüberschüsse (sie entstehen durch kostengünstiges Arbeiten des Versicherers)
  • Bewertungsreserven (nicht realisierte Kursgewinne aus Investitionen, auch stille Reserven genannt)
  • Storno-Überschüsse (sie entstehen bei vorzeitiger Kündigung von Verträgen durch Versicherungsnehmer)

Wie funktioniert das Bonussystem mit Überschussbeteiligung?

Bei einer Überschussbeteiligung handelt es sich um ein gut ausgedachtes Bonussystem. Der Versicherungsnehmer wird im Rahmen einer Lebens- oder (privaten) Krankenversicherung an handelsrechtlichen Überschüssen beteiligt, die die Versicherungsgesellschaft erzielt hat.

  • Wer einen Versicherungsvertrag abschließt, sollte sich bewusst sein, dass er keine Garantie auf eine Überschussbeteiligung besitzt. Die Versicherungsunternehmen ermitteln die Überschüsse jedes Jahr neu. Daher ist es ratsam, sich nicht jedes Jahr auf sie zu verlassen oder sie fest einzuplanen.

Die laufende Überschussbeteiligung

Eine laufende Überschussbeteiligung nach Bonussystem wird von der Versicherungsgesellschaft jedes Jahr neu festgelegt beziehungsweise "deklariert". Sie wird dann dem Versicherungsnehmer des jeweiligen Vertrages im nächsten Geschäftsjahr durch Gutschrift zugewiesen. Mit einer solchen Deklaration der Überschussbeteiligung erhält der Versicherungsnehmer einen unwiderruflichen Anspruch und hat dieses Geld jedes Jahr mit Sicherheit auf seinem Vertragskonto.

Überschussbeteiligung als Schlussüberschuss

Die vom Versicherer im Bonussystem festgelegte Überschussbeteiligung des Versicherungsnehmers an den erwirtschafteten Jahresüberschüssen ist von der Versicherungsgesellschaft nicht immer vollständig auszuschütten.

Der Versicherer hat die Möglichkeit, sie zunächst teilweise zurückzuhalten, um etwa ein Sicherheitspuffer aufzubauen oder um sie für sogenannte Ausgleichsmechanismen zu verwenden. In diesem Fall wird der Versicherungsnehmer in Form eines Schlussüberschusses an dem Sicherheitspuffer beteiligt.

Das Bonussystem sieht vor, dass der Beteiligungsüberschuss dann erst am Ende der regulären Laufzeit des Versicherungsvertrages zur Auszahlung kommt.

Überschussbeteiligung in der Rentenphase

Das Bonussystem der Überschussbeteiligung sieht für die Rentenphase zwei verschiedene Arten der Auszahlung vor, wenn sich der Versicherungsnehmer entscheidet, sein angespartes Guthaben aus seiner Lebensversicherung nicht als Einmalzahlung zu erhalten, sondern es als lebenslange Rente zu beziehen.

Die möglichen Varianten lauten dann:

  • teildynamische Rente: Dem Versicherten wird ab dem ersten Jahr der Rentenzahlung eine hohe Überschussbeteiligung auf seine Garantierente in Aussicht gestellt. Die Garantierente alleine wirkt meist nicht so attraktiv, wie die dazu gerechnete Beteiligung an den Überschüssen. Bei dieser Variante gibt es keine Garantie und die Höhe der Überschussrente kann sinken.
  • volldynamische Rente: Hier erhält der Versicherte die Garantierente plus einer bescheideneren Überschussbeteiligung. Diese ist allerdings garantiert, sodass der Versicherte jederzeit mit ihr kalkulieren kann, ohne Risiko, dass der Rentenbetrag wieder sinkt.

Überschussbeteiligung und Einkommenssteuer

Eine Rente, die man durch das Bonussystem einer privaten Rentenversicherung erhält, muss versteuert werden, was allerdings nur mit einer relativ geringen Steuerlast einhergeht.

Je nach dem Alter des Versicherten beim Renteneintritt muss nur auf den Ertragsanteil und damit einen geringen Prozentsatz der Rente, Einkommenssteuer gezahlt werden. Für Versicherte, die mit 67 Jahren in Rente gehen, wird ein Ertragsanteil von nur 17 Prozent fällig.

Hier kann man einen Steuerberater konsultieren, der einem die Details der Besteuerung erläutert.


Quellen

Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 153 »
Schramm, Julian: Die Lebensversicherung im Spannungsfeld von Überschussbeteiligung und Kapitalausstattung »


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