Die Unterversicherung als Nachteil beim Versicherungsschutz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer eine Versicherung abschließt, der möchte, dass die Werte, die er versichert, in der korrekten Höhe abgesichert werden. Unter einer Unterversicherung verstehen Versicherungsexperten deshalb ein Vertragsverhältnis, bei dem die Versicherungssumme beim Entstehen eines Schadensfalles niedriger als der Versicherungswert ist.

Die Folgen einer Unterversicherung im Schadensfall sind in § 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) behandelt.

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Verzicht auf die Unterversicherung

Ein Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass das Versicherungsunternehmen darauf verzichtet, im Schadensfall zu überprüfen, ob eventuell eine Unterversicherung vorliegt. In diesem Fall beträgt die Höhe der Entschädigung allerdings fast immer maximal die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Ein solcher Unterversicherungsverzicht ist für die folgenden Versicherungsarten möglich:

Die Folgen, die sich aus einem Unterversicherungsverzicht von Seiten der Versicherungsgesellschaft ergeben, lassen sich an einem praktischen Beispiel aufzeigen und machen deutlich, dass die Nachteile vor allem auf der Seite des Versicherten liegen, wenn ein solcher Verzicht nicht vereinbart worden ist.

  • Nimmt man an, der Versicherungsnehmer hat eine Hausratversicherung abgeschlossen, bei der die Versicherungssumme auf 20.000 Euro festgesetzt wurde, der Versicherungswert aber 50.000 Euro beträgt, was eine Unterversicherung darstellt. Als Folge eines Brandes sind 60 Prozent der Wohnungseinrichtung unwiederbringlich verloren und die Summe des Schadens wird von einem Gutachter auf 30.000 Euro taxiert. Ohne den Unterversicherungsverzicht läge die Höhe der von der Versicherung zu zahlenden Entschädigung bei 12.000 Euro (60 Prozent Schaden = 60 Prozent Entschädigung auf Basis der Versicherungssumme). Läge hingegen ein Unterversicherungsverzicht vor, müsste die Versicherungsgesellschaft 20.000 Euro und damit die volle Versicherungssumme zahlen.
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Die Formel zur Berechnung der Unterversicherung

Um die Höhe der Entschädigung zu ermitteln, die bei einer Unterversicherung vom Versicherungsunternehmen geleistet wird, benötigt man die Schadenshöhe (z. B. 50.000 Euro), die Versicherungssumme inklusive Vorsorge z. B. 100.000 Euro) sowie den Versicherungswert (z. B. 80.000 Euro). Daraus ergibt sich dann die Formel für die Entschädigung im Rahmen einer Unterversicherung:

Schadenshöhe x Versicherungssumme + Vorsorge : Versicherungswert = Entschädigung

Nach dieser Rechnung erhält der Versicherte trotz eines Schadens von 50.000 Euro von der Versicherungsgesellschaft lediglich 40.000 Euro erstattet. Im Falle einer Unterversicherung ist das Versicherungsunternehmen nämlich nur dazu verpflichtet, den entstandenen Schaden anteilig auf Basis der vereinbarten Versicherungssumme zu ersetzen, nicht aber die gesamte Schadenssumme.

Unterversicherung - Vergleich ist sinnvoll

Wer eine Versicherung abschließen möchte, sollte zunächst darauf achten, dass Versicherungssumme und Versicherungswert nicht zu weit auseinanderliegen und im Idealfall identisch sind. Dazu kann es notwendig sein, einen Sachverständigen mit der Ermittlung des Versicherungswertes (z. B. der zu versichernden Wohnungseinrichtung oder des Kraftfahrzeugs) zu beauftragen.

Zudem sollte sich der Versicherungsnehmer informieren, ob der Versicherer den bereits erwähnten Unterversicherungsverzicht anbietet und wenn ja, wie sich die Konditionen verändern, wenn man einen solchen Verzicht in Anspruch nimmt.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 75 »

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