Welche Kosten deckt die Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Deutschland macht der Staat einen enormen Umsatz mit den Einnahmen durch den Straßenverkehr. Viele Menschen sind oft zu schnell mit dem Auto unterwegs und werden geblitzt, parken falsch oder leisten sich andere Verkehrsdelikte.

Um etwaigen Fehlmessungen oder Falschbeurteilungen der Polizei oder des Ordnungsamtes entgegen zu wirken, kann man eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Dieser Beitrag widmet sich insbesondere der Verkehrsrechtsschutzversicherung.

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Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung ist eine speziell auf das Verkehrsrecht ausgerichtete Rechtsschutzversicherung.

Unter das Verkehrsrecht fällt beispielsweise folgendes:

  • Bußgeldverfahren
  • Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Probleme als Fahrgast mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus, Bahn etc.)
  • bei Verkehrsunfällen

Entstehen einem hier Kosten für Anwälte, Gerichte oder Sachverständige, übernimmt bei dieser Versicherung diese die anfallenden Kosten.

  • Geldstrafen, die bei Falschparken oder zu schnellem Fahren entstehen, zählen aufgrund von Eigenverschulden nicht dazu. Diese hat man, wenn einem die Schuld nachgewiesen worden ist, immer selbst zu tragen. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung jedoch übernimmt trotzdem die anderen Gebühren für die Verteidigung solcher Ordnungswidrigkeiten.

Wofür kann man diese Versicherung abschließen?

Ein gutes Beispiel ist ein Verkehrsunfall. Ist man an einem solchen beteiligt und hat einen Schaden an seinem Fahrzeug (Sachschaden) oder aber einen körperlichen Schaden (Personenschaden) erlitten, kann man den Rechtsanwalt seines Vertrauens aufsuchen.

Dieser wickelt dann den Unfallschaden ab und kann gleichzeitig auch Schmerzensgeld bei der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung geltend machen. Kommt es hier zu einem Rechtsstreit vor Gericht, übernimmt die Verkehrsrechtsschutzversicherung auch die für den Prozess anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten.

Weiter ist kostentechnisch folgendes gedeckt:

  • Führerscheinentzug aufgrund zu hoher Geschwindigkeit oder Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BTM)
  • Fahrzeugkauf (z. B. wenn man unwissentlich einen Unfallwagen erworben hat)
  • Steuerangelegenheiten vor Finanzgerichten (Kfz-Steuer)

Wer ist mitversichert?

Mitversichert sein können folgende Personen:

  1. Der Versicherungsnehmer selbst
  2. Ehegatten
  3. Im Haushalt lebende Kinder
  4. Ein Lebensgefährte (unverheiratet), der mit im Haushalt lebt

Bei Abschluss der Versicherung sollte man dies bestenfalls immer erfragen.

Generell gilt auch bei der Verkehrsrechtsschutzversicherung - wie bei allen Versicherungen - dass eine bestimmte Versicherungszeit nachgewiesen ist und auch alle Beiträge an die Versicherung gezahlt sind.

Wer sollte eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen?

Jeder, der täglich mit dem Auto im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte so eine Versicherung abschließen. Rentner oder andere Menschen, die zum Beispiel kein Auto fahren, benötigen diese nicht unbedingt und sollten sie nicht abschließen.

Kosten für Sachverständige, Anwälte und Gerichte sind in den meisten Fällen so hoch, dass jeder Autofahrer sich überlegen sollte, eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen.

Einzelnachweise & Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsgesetz (StVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt

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