Wissenswertes zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist in Deutschland jeder, der einen Schaden verursacht, zu dessen Ersatz verpflichtet. Diese generelle Haftungsaussage ergibt sich aus § 823 BGB. Dabei erfasst das BGB nicht nur Personen- oder Sachschäden.

§ 823 BGB spricht auch von Eigentum und sonstigen Rechten. Aber: Private Haftpflichtversicherungen haben gerade hier Lücken. Wie lassen sich diese schließen? Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verspricht hier Sicherheit. Aber wer braucht besonderen Schutz im Zusammenhang mit Vermögensschadensersatz?

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Was ist ein Vermögensschaden?

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist eine der Versicherungen, welche in Deutschland immer wieder beworben wird. Was steckt aber eigentlich dahinter? Seitens der Privathaftpflicht wird doch ausreichend vorgesorgt.

Leider sieht die Praxis anders aus. Im Rahmen eines klassischen Haftpflichttarifs werden im Regelfall nur sogenannte Vermögensfolgeschäden abgedeckt. Diese entstehen im Zuge des Sach- oder Personenschadens – etwa in Form eines Verdienstausfalls.

Der echte Vermögensschaden – beispielsweise ein Verlust aufgrund falscher Anlageberatung – ist dagegen nicht versichert. Diese Lücke schließt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Wo ist diese Absicherung besonders wichtig?

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Schutz in erster Linie für Berufe

Reine Vermögensschäden sind im privaten Umfeld eher selten. Beispiel: Durch einen Unfall wird die Erwerbsfähigkeit des Geschädigten gemindert und es entsteht ein Rentenanspruch. Dieser ist aber Folge eines Personenschadens – und würde somit in die Kategorie Vermögensfolgeschaden fallen.

Berufe wie:

stehen dagegen einem realen Schadensrisiko gegenüber.

Versäumte Fristen, falsche Anlageentscheidungen oder Fehler in der Vertretung eines Unterhaltsstreits wirken sich fundamental auf das Vermögen der Mandanten aus.

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist daher einer der wesentlichen Schutzmechanismen, mit dem sich diese Berufe gegen Ansprüche absichern können. Aufgrund der besonderen Rahmenbedingungen, in denen sich die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bewegt, wird sie auch den Berufshaftpflichtversicherungen zugeordnet.

Leistungen der Absicherung gegen Vermögensschäden

Seitens der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung wird das Schadenersatzrisiko für den echten Vermögensschaden aufgegriffen. Die Tarife bieten Schutz wegen einer Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten und beinhalten:

  • die Prüfung der Ansprüche
  • das Regulieren berechtigter Forderung
  • die Abwehr unberechtigter Ansprüche (Prozesskostenrisiko, passiver Rechtsschutz).

Hinsichtlich der Beitragshöhe für die Versicherung werden die individuellen Rahmenbedingungen berücksichtigt, weshalb Aussagen im Regelfall nur anhand der Prüfung des Einzelfalls möglich sind.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) § 7 Umfang des Entschädigungsanspruchs
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über eine staatliche Vorauszahlung an durch Straftaten geschädigte Bürger (Schadenersatzvorauszahlungsgesetz) § 5

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