Das Versicherungsaufsichtsgesetz

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Für jedes Unternehmen, das als deutscher Markteilnehmer in den Bereichen Versicherungsgeschäfte oder Pensionsfondsgeschäfte tätig ist, gelten vom Gesetzgeber erlassene Vorschriften bezüglich der Aufnahme und der Fortführung des Unternehmens. Vor allem müssen Vorschriften beachtet werden, welche der Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit von Verträge dienen sowie den Schutz der Kunden gewährleisten.

Rechtsgrundlage hierfür ist das Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (auch als Versicherungsaufsichtsgesetz bzw. VAG bezeichnet). In ihm ist die staatliche Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds geregelt.

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Was regelt das Versicherungsaufsichtsgesetz?

In diesem Gesetz werden Bestimmungen formuliert, durch die sämtliche Aspekte der Tätigkeit von Versicherern und Pensionsfonds geregelt werden.

So geht es im VAG vor allem um folgende Themenbereiche:

  • Allgemeiner Geltungsbereich
  • Definition, was ein Versicherungsgeschäft ist
  • Festsetzung, wer der Aufsichtspflicht unterliegt und wer befreit ist
  • Allgemeine Regelungen für den Geschäftsbetrieb
  • Vorschriften für Erst- und Rückversicherungen
  • Bestimmungen zur Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
  • Vorgaben zur Geschäftsführung von Versicherungsunternehmen
  • Vorschriften bezüglich der Beaufsichtigung von Versicherungsunternehmen
  • Bestimmungen bezüglich der Auslegung und Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
  • Bestimmungen zu anderen Aufsichtsbereichen wie Pensionsfonds, ausländische Versicherer mit inländischen Standorten
  • Vorschriften zu Bußgeldern und anderen Strafmaßnahmen bei Verletzung von gesetzlichen Vorgaben

Einen besonderen Fokus legt das Versicherungsaufsichtsgsetz auf die Geschäftsabläufe und einzelnen Versicherungsarten und Versicherungstarife, die Finanzen, den Vertrieb sowie die grenzüberschreitende Tätigkeit von Versicherungsunternehmen.

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Wer sorgt für die Einhaltung des Versicherungsaufsichtsgesetzes?

Als oberste Aufsichtsbehörde fungiert die 2002 gegründete Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die auch für die Aufsicht und Kontrolle von Banken und Wertpapieremittenten zuständig ist.

Eine Besonderheit besteht darin, dass manche Versicherungsunternehmen direkt der landesrechtlichen Aufsicht unterliegen, somit nicht in den Geltungsbereich der BaFin fallen und von eigenen Aufsichtsbehörden der jeweiligen Bundesländer überwacht werden.

Die neue und alte Fassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes

In seiner ursprünglichen Fassung stammt das Versicherungsaufsichtsgesetz aus dem Jahre 1901 und war in dieser Version bis zum 31. Dezember 2015 gültig.

Für die neue Fassung des Gesetzes wurden zahlreiche Paragrafen verändert und an inzwischen in Deutschland geltendes Recht beziehungsweise an europäisches Recht angeglichen. Mit dem 1. Januar 2016 trat dann die Neufassung des VAG in Kraft, wurde im Jahre 2018 ein letztes Mal verändert und besteht seither in dieser Neufassung.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (VAG) »

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