Verschiedene Arten von Versicherungsbeginn

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer eine Versicherung abschließt, geht davon aus, dass der Versicherungsbeginn mit der Unterzeichnung der Versicherungspolice startet. Das muss allerdings nicht sein, denn es gibt beim Versicherungsbeginn verschiedene Arten. Die Bezeichnung ist vom Gesetzgeber nicht genau definiert.

Die rechtlichen Grundlagen zu den unterschiedlichen Varianten sind im Gesetz für den Versicherungsvertrag beziehungsweise Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.

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Welche Formen gibt es beim Versicherungsbeginn?

Experten für Versicherungsrecht kennen nicht nur den einen Beginn einer Laufzeit bei Versicherungen, sondern gleich drei verschiedene Varianten. Es wird unterschieden zwischen:

  • formeller Beginn
  • materieller Beginn
  • technischer Beginn

Jede dieser Varianten ist mit einem anderen Zeitpunkt verbunden, zu dem der Versicherungsvertrag in Kraft tritt, immer unter jeweils anderen Gesichtspunkten.

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Der formelle Versicherungsbeginn

Als formellen Beginn der Versicherung bezeichnen Experten den Zeitpunkt des in rechtlicher Hinsicht für beide Vertragsparteien bindenden Vertragsabschlusses. Normalerweise markiert die Annahme des Antrages durch den Versicherer oder auch die Annahme eines vom Versicherer vorgelegten Angebots durch den Versicherungsnehmer.

In beiden Fällen muss die Annahme (meist in Form eines Versicherungsscheines oder einer speziellen Annahmeerklärung) innerhalb der sogenannten Bindefrist erfolgen.

  • Sehr häufig fallen der formelle Beginn und der Fälligkeitstag für den Erstbeitrag zusammen. Es können aber auch abweichende Termine vereinbart werden, sodass der Fälligkeitstag noch vor oder auch nach dem formellen Beginn liegt.

Materieller Versicherungsbeginn

Unter dem materiellen Versicherungsbeginn versteht man den Zeitpunkt, ab welchem der Versicherungsschutz für eintretende Versicherungsfälle vom Versicherungsunternehmen übernommen wird.

Der materielle Versicherungsbeginn markiert also den Moment des Gefahrtragungs- und Haftungsbeginns und damit den Zeitpunkt, ab dem das Versicherungsverhältnis sozusagen aktiv ist.

Der technische Versicherungsbeginn

Als technischer Versicherungsbeginn gilt das Datum, das im Versicherungsantrag steht. In diesem Fall kann vereinbart werden, dass der Versicherungsnehmer ab diesem Datum eine Versicherungsprämie oder einen Beitrag zu zahlen hat.

Hier sind allerdings verschiedene Szenarien denkbar:

  • der technische liegt vor dem formellen Beginn (Beiträge sind rückwirkend zu leisten)
  • der materielle liegt nach dem technischen Beginn (rückwirkende Beiträge für Zeiten ohne Versicherungsschutz)

Der technische Beginn liegt allerdings aufgrund der sogenannten Einlösungsklausel immer vor dem materiellen Beginn. Grund dafür ist auch, dass ein Beitrag erhoben wird, sobald der Versicherungsschutz beginnt.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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