Der Versicherungstarif als Basis für Vertragsabschlüsse

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter dem Versicherungstarif verstehen Experten das System für die Preiskonditionen eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherer ist in seiner Entscheidung darüber frei, ob er Verträge zu bestimmten Konditionen abschließt, ablehnt oder anderslautende Konditionen vereinbart. Diese Freiheit wird allerdings durch rechtliche Grenzen eingeschränkt.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Regelungen
  2. Gesetzliche Kontrolle

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Wozu dient ein Versicherungstarif?

Damit in großer Zahl geschlossene Verträge überhaupt möglich sind, muss das Versicherungsunternehmen für die von ihm beauftragten Versicherungsmakler sämtliche Vertragsbestimmungen festlegen, wodurch eine verbindliche Handlungsanweisung entsteht.

Diese Festlegung muss vor allem getroffen werden bezüglich:

  • der zu leistenden Beiträge des Versicherten
  • der Höhe der Versicherungssummen
  • der durch Vertragsabschluss zugesicherten Leistungen des Versicherers
  • der geltenden Laufzeiten für die Verträge
  • der Höhe von Verwaltungskosten
  • der weiteren Voraussetzungen für die Wahl eines Tarifs (Alter, Risiko)
  • Prinzipiell stellt ein Tarif von Seiten der jeweiligen Geschäftsleitung eine rein interne Vorgabe für diejenigen Personen dar, die dazu beauftragt wurden, Versicherungsverträge im Namen der Versicherungsgesellschaft abzuschließen.
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Welcher Versicherungstarif gesetzlich kontrolliert wird

Nicht alle Versicherungstarife dürfen von den Versicherern völlig frei erstellt werden. Es gibt verschiedene Versicherungsarten, bei denen der Gesetzgeber den Versicherungstarif streng kontrolliert. Zu diesen nicht frei tarifierbaren Versicherungen gehören die Krankenversicherung, die Autoversicherung sowie die Tarife von Pensionsfonds.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)

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