Die Vollkaskoversicherung als Zusatzversicherung für Fahrzeuge

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Neben der gesetzlichen verpflichtenden Kfz-Haftpflichtversicherung und der Möglichkeit, ein Fahrzeug Teilkasko zu versichern, existiert auch eine Vollkaskoversicherung.

Das bedeutet zum Beispiel, dass bei einem wirtschaftlichen oder physischen Totalschaden eines Fahrzeugs dessen Zeitwert ersetzt wird.

Die Vollkaskoversicherung ist der wirksamste Schutz für Neuwagen. Wer einen Neuwagen kauft, sollte auf jeden Fall Vollkasko versichern. Mit dieser Art der Versicherung für Ihren Neuwagen erhalten Sie so viel Geld wie möglich nach einem Schaden von der Versicherung zurück.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Vollkasko als freiwillige Zusatzversicherung für Fahrzeuge

Zu mit einer Vollkaskoversicherung zu versichernden Fahrzeugen zählen in diesem Kontext neben Booten alle Arten von Fahrzeugen, welche auf Straßen bewegt werden, in aller Regel jedoch motorisierte Fahrzeuge.

Allerdings muss auch der Versicherungsnehmer einer Vollkaskoversicherung einige Bedingungen einhalten. So darf er zum Beispiel sein Fahrzeug nicht unsachgemäß betreiben, keinesfalls dabei gegen Gesetze verstoßen oder ein Fahrzeug ohne die entsprechende Fahrerlaubnis führen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Was sind die Pflichten bei einer Vollkaskoversicherung?

Zu den weiteren Pflichten eines Inhabers einer Vollkaskoversicherung gehört:

  • Meldung eines Schadens an die Versicherung innerhalb einer Woche
  • Beteiligung an der Aufklärung des Schadensvorgangs
  • Pflicht dazu, weiteren Schaden aktiv zu verhindern

Die Vollkaskoversicherung ist in unterschiedlichen Formen der Abdeckung erhältlich, unterscheidet sich aber von den anderen beiden dadurch, dass sie die Schäden am eigenen Fahrzeug in aller Regel komplett abdeckt.

  • Die Bezeichnung 'kasko' im Rahmen einer Vollkaskoversicherung stammt von dem spanischen Wort für Schiffsrumpf ab, welches 'casco' lautet. Damit wird auch klar, in welchem Verkehrsbereich dieser Ausdruck und somit auch seine inhaltliche Vorgehensweise zuerst entstanden ist.

Ein Vergleich vor Vertragsabschluss ist immer sinnvoll

Die Beiträge zur Vollkaskoversicherung hängen natürlich vom Angebot der jeweiligen Versicherung ab, welche sich wiederum nach Kfz-Typ und weiteren Details unterscheiden.

Wie in jedem Falle eines neuen Vertragsabschlusses einer Kfz-Versicherung gilt auch für die Vollkaskoversicherung, dass ein Vergleich vor der Entscheidung sinnvoll ist.

Dieser ist online vielerorts kostenlos möglich.

Vollkaskoversicherung bei grober Fahrlässigkeit

Dennoch besteht natürlich auch für den Versicherer die Möglichkeit, von seinen Pflichten zur Erstattung des gesamten Schadens oder zumindest Teilen davon entbunden zu werden. Dazu zählt zum Beispiel der Fall von grob fahrlässigem Verhalten des Fahrzeugführers. Zu grob fahrlässigem Verhalten zählt natürlich die Verletzung der Sorgfaltspflicht. Beispiele dafür sind:

  • Fahren unter Alkoholeinfluss ab einem Promillewert von 1,1 wird als Fahren bei absoluter Fahruntüchtigkeit gewertet. In dem Fall braucht die Versicherung überhaupt keinen Teil des Schadens zu übernehmen
  • Grobe Missachtung von Verkehrsregeln wie das Überfahren eines Stoppschildes
  • Wer den Schlüssel im Autoschloss stecken lässt, ermöglicht einen Diebstahl und handelt grob fahrlässig
  • Wer während des Autofahrens mit dem Smartphone hantiert, handelt ebenfalls grob fahrlässig

Nicht grob fahrlässig wird gehandelt:

  • Wenn bestimmte Witterungsverhältniss herrschen: Bei Eis und Schnee wird nicht grob fahrlässig gehandelt, wenn beispielsweise ein Stoppschild überfahren wird. Allerdings muss dazu natürlich der Wagen über entsprechende Winterreifen verfügen
  • Augenblicksversagen: Wer nachweist, unverschuldet für einen sehr kurzen Moment abgelenkt gewesen zu sein, handelt eventuell nicht grob fahrlässig. Das gilt selbstverständlich nicht für das Tippen einer SMS auf dem Handy
  • Natürlich muss die Versicherung grobe Fahrlässigkeit nachweisen. Wenn die Versicherung also eine Zahlung verweigert und grobe Fahrlässigkeit als Grund angibt, sollten Sie in jedem Fall Einspruch gegen diesen Bescheid erheben.

Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 3 Versicherungsschein
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 10 Beginn und Ende der Versicherung

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Versicherungen