Das Home Office im deutschen Steuerrecht

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Inzwischen gestatten immer mehr Unternehmen das Arbeiten im Home Office in den eigenen vier Wänden. Unter dem Home Office ist zunächst das Arbeitszimmer in der Wohnung des Arbeitnehmers zu verstehen. Darüber hinaus beschreibt der Begriff aber auch den Ansatz zur Neuorganisation der Arbeitsbedingungen in Unternehmen.

Inhaltsverzeichnis:

  1. Vorteile
  2. Steuerlich absetzen

Ein Home Office kann man steuerlich absetzen und sich dafür aufgewendete Finanzmittel im Rahmen der Einkommenssteuererklärung vom Finanzamt zurückerstatten lassen. Zu unterschieden ist, ob man das Home Office bei nicht selbstständiger Tätigkeit als Werbungskosten oder bei selbstständiger Tätigkeit als Betriebsausgaben absetzt.

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Warum das Home Office so beliebt ist

Es gibt einige Vorteile, die dazu beitragen, dass das Arbeiten im Home Office (auch als Teleheimarbeit bzw. eWork bekannt) bei vielen Arbeitnehmern so beliebt ist. Zu den wichtigsten Vorteilen gehören etwa:

  • Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird gefördert (der Arbeitnehmer kann z. B. Kinder beaufsichtigen)
  • Entwicklung einer höheren Produktivität (die vertraute Umgebung animiert zu besserer Leistung)
  • Weniger Kostenaufwand für den Arbeitgeber (z. B. weil weniger Bürofläche notwendig ist)
  • Stärkung der Vertrauenskultur im Unternehmen (der Arbeitgeber zeigt dadurch sein Vertrauen gegenüber dem Arbeitnehmer)
  • Positive Auswirkungen auf die Außenwahrnehmung des Unternehmens

Demgegenüber sollen auch die Nachteile genannt werden, die sich vor allem in Form von mehr Organisationsaufwand, höheren Anforderungen an die Datensicherheit sowie vermehrtem Aufwand bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen bemerkbar machen.

Zudem kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht mehr genau überprüfen. Auch das Gefühl, in einem Team zu arbeiten, geht eventuell verloren, weil einige Teammitglieder häufig nicht im Unternehmen vor Ort sind.

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Wie lässt sich das Home Office steuerlich geltend machen?

Als rechtliche Grundlagen für die Absetzbarkeit gelten vor allem § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b sowie § 9 Abs. 5 Einkommenssteuergesetz (EStG). Damit der Arbeitnehmer ein Home Office in der Einkommensteuererklärung geltend machen kann, muss dieses bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Dazu zählt etwa, dass das Arbeitszimmer nicht nur wie ein Büro eingerichtet sein muss (mit Schreibtisch, Bürostuhl, Bücherregal) sondern darüber hinaus ausschließlich beruflich, also zur Erzielung von Einnahmen genutzt wird. Eine einfache Arbeitsecke im Wohnzimmer oder ein Platz in einem Gästezimmer sind nicht ausreichend.

Erfüllt das Zimmer diese Voraussetzungen, können die damit in Verbindung stehenden Aufwendungen ganz oder anteilig geltend gemacht werden (Ausstattung, Miete, Strom, Heizung, Telefon, Hausratversicherung). Auch Aufwendungen für Renovierungsarbeiten dürfen dann steuerlich abgesetzt werden.

Wer kann das Home Office steuerlich absetzen?

Zunächst können unselbstständig tätige Arbeitnehmer, die laut Arbeitsvertrag einen Teil ihrer Arbeit in ihren eigenen vier Wänden verrichten dürfen, jährlich bis zu 1.250 € pauschal absetzen. In diesen Bereich allen Lehrer, Außendienstmitarbeiter, Handelsvertreter oder Dozenten. Außerdem sind es vor allem diejenigen, die aufgrund ihrer selbstständigen Tätigkeit von Zuhause aus arbeiten, etwa:

  • Neben diesen Berufsgruppen ist es inzwischen auch Pensionären und Rentnern gestattet, ein Home Office steuerlich geltend zu machen. Allerdings nur, wenn sie nach dem Eintritt ins Renten- oder Pensionsalter weiterhin nachweislich beruflich tätig sind.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 4 »
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommenssteuergesetz (EStG) § 9 »

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