Einkommensteuererklärung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Geld zurück durch Einkommensteuererkärung?

Die Einkommensteuererklärung dient dem Finanzamt dazu, die Höhe der Einkommensteuer nach verschiedenen Lebensumständen festzusetzen. Dazu werden alle Einnahmen und absetzbare Ausgaben angegeben und gegenübergestellt.

Ein Steuerfreibetrag - wie der Kinderfreibetrag oder die Werbungskosten - kann dazu beitragen, dass man bei der Einkommensteuererklärung Geld zurück erhält. Wer in einem Jahr außergewöhnlichen finanziellen Belastungen ausgesetzt war, kann ebenfalls Steuern zurück gezahlt bekommen.

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Einkommensteuererklärung einreichen - Schritt für Schritt

  1. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Belege, die für die Erstellung der Steuererklärung wichtig sind (z.B. Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Belege für Sonderausgaben, Belege für außergewöhnliche Belastungen).
  2. Melden Sie sich auf der ELSTER-Webseite an und wählen Sie das passende Steuerformular aus.
  3. Tragen Sie alle relevanten Daten in das Steuerformular ein. Dazu gehören unter anderem Ihre persönlichen Daten, Ihre Einkünfte und Ausgaben sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen.
  4. Reichen Sie das ausgefüllte Steuerformular online über das ELSTER-Portal ein, indem Sie das Formular abspeichern und übertragen. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung des Finanzamts.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung abgeben?

Wer als Arbeitnehmer einen sozialversicherungspflichtigen Job hat, ist nicht automatisch dazu verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung ist jedoch unter anderem in folgenden Fällen verpflichtend:

  • Mieteinnahmen: Wer Mieteinnahmen aus Vermietung und Verpachtung hat, muss eine Steuererklärung abgeben.
  • Freibeträge: Auch bei Inanspruchnahme von individuellen Steuerfreibeträgen muss eine Steuererklärung abgegeben werden.
  • Ehepaare: Verheiratete Paare, von denen einer der Ehepartner die Steuerklasse 5 oder Steuerklasse 6 hatte, sind zur Abgabe verpflichtet.
  • Lohnersatz: Bei Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, etc. über 410 Euro ist eine Steuererklärung Pflicht.

Darüber hinaus gibt es noch weitere Gründe, die zu einer Einkommensteuererklärung verpflichten. Sollten sich Lebensumstände stark ändern, wie beispielsweise beim Erwerb vom Eigentum, kann das Finanzamt auch darauf aufmerksam werden und eine entsprechende Einkommensteuererklärung verlangen.

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Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Manchmal lohnt sich auch eine freiwillige Abgabe der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt - wenn eine hohe Steuerrückerstattung zu erwarten ist. Dies kann beispielsweise in folgenden Situationen der Fall sein:

  • Hohe Werbungskosten: Zum Beispiel Fahrtkosten, Umzugskosten, doppelte Haushaltsführung oder Reisekosten bei Auswärtstätigkeit.
  • Außergewöhnliche Belastungen: Zum Beispiel Krankheitskosten, Pflegekosten, Kurkosten oder Bestattungskosten.
  • Absetzbare Sonderausgaben: Zum Beispiel Atersvorsorge- und Versicherungsbeiträge, Unterhalts- und Ausbildungskosten für Kinder.
  • Wechsel der Steuerklasse: Zum Beispiel nach der Eheschließung, nach der Scheidung oder als Alleinerziehender nach der Geburt eines Kindes.

Auch Alleinerziehende, die in der Zeit ohne Lebenspartner nicht in die Steuerklasse 2 gewechselt sind, sollten über die Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung nachdenken. Rückwirkend kann der Alleinerziehendenentlastungsbetrag geltend gemacht werden.

Fristen bei der Einkommensteuererklärung

Wann die Einkommensteuererklärung eingereicht werden muss, hängt davon ab, ob eine Pflichtveranlagung vorliegt oder ob es sich um eine freiwillige Erklärung handelt.

Frist bei Pflichtveranlagung

Die Frist für die Einkommensteuererklärung bei Pflichtveranlagung ist normalerweise der 31. Juli des Folgejahres bzw. der nächste Werktag, wenn der 31. Juli auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Wer sich von einem Steuerberater unterstützen lässt, kann die Frist bis zum letzten Februartag des darauffolgenden Jahres verlängern.

Aufgrund der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie wurden die Abgabefristen für die Steuererklärung der Jahre 2020 bis 2025 jedoch verlängert:

Abgabefristen Einkommensteuererklärung 2020 bis 2024 (ohne Steuerberater):

  • 2020: 1. November 2021
  • 2021: 31. Oktober 2022
  • 2022: 2. Oktober 2023
  • 2023: 2. September 2024
  • 2024: 31. Juli 2025 (zurück zur normalen Abgabefrist)

Abgabefristen Einkommensteuererklärung 2020 bis 2025 (mit Steuerberater):

  • 2020: 31. August 2022
  • 2021: 31. August 2023
  • 2022: 31. Juli 2024
  • 2023: 2. Juni 2025
  • 2024: 30. April 2026
  • 2025: 28. Februar 2027 (zurück zur normalen Abgabefrist)

Wer seine Einkommensteuererklärung zu spät abgibt, zahlt Monatlich 0,25% der zu zahlenden Steuer als Strafzahlung. Pro Monat werden allerdings mindestens 25 Euro fällig.

Frist bei freiwilliger Einkommensteuererklärung

Wer nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet ist, kann diese rückwirkend bis zu vier Jahre abgeben. Das kann sich lohnen, da bei einer freiwilligen Einkommensteuererklärung keine Steuernachzahlungen festgelegt werden können.

Da die Steuererklärung freiwillig ist, werden bei Fristüberschreitung keine Strafzahlungen fällig. Die Einkommensteuererklärung wird lediglich nicht mehr bearbeitet. Wer die Frist verstreichen lässt, dem entgeht also die Chance auf eine Rückzahlung von zu viel gezahlter Lohnsteuer.

Vorteile und Nachteile einer Steuererklärung

Die Abgabe einer Einkommensteuererklärung kann mit folgenden Vorteilen einhergehen:

  • Steuern sparen durch die Angabe von Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und dem Freistellungsbetrag
  • Steuerrückerstattungen erhalten, wenn im Laufe des Jahres zu viel Steuern gezahlt wurden
  • Die eigenen Finanzen besser verstehen und sich einen Überblick über Einkünfte und Ausgaben verschaffen
  • Gesetzliche Pflichten erfüllen (bei Pflichtveranlagung)

Allerdings sollten vor der Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung auch folgende Nachteile berücksichtigt werden:

  • Erstellung einer Einkommensteuererklärung kann Zeit und Mühe kosten
  • Professionelle Hilfe (z.B. vom Steuerberater) bei der Erstellung kann zusätzliche Kosten verursachen
  • Vertrauliche, finanzielle Informationen müssen preisgegeben werden
  • Steuergesetze können schwer zu verstehen sein, wodurch die Erstellung einer Einkommensteuererklärung erschwert wird und mögliche Steuersparmöglichkeiten verpasst werden

Formulare für die Einkommensteuererklärung

Die Einkommensteuererklärung muss beim Finanzamt eingereicht werden. Dazu dient der ESt 1A Mantelbogen. Er besteht aus vier Seiten und fragt die Personalien, die Art der Einkünfte, mögliche Sonderausgaben sowie sonstige Belastungen ab.

Zudem gibt das Dokument für die Einkommensteuer Auskunft darüber, welche sonstigen Anlagen der Einkommensteuererklärung beiliegen. Mit dem Bogen kann das Finanzamt die wichtigsten Anlagen finden und zuordnen, die der Erklärung beiliegen.

Die Einkommensteuererklärung kann über den Mantelbogen ESt1A eingereicht werden. Den Mantelbogen können Sie hier kostenlos als PDF herunterladen.
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Mantelbogen ESt1A zum Download

ESt 1A Mantelbogen für die Einkommensteuererklärung

Der ESt 1A Mantelbogen teilt sich nach Zeilen auf und gilt als das wichtigste Formular für die Einkommensteuererklärung. Die folgende Übersicht liefert einen Einblick in den Mantelbogen und seine Inhalte:

  • Seite 1, Zeile 1 - 28: Allgemeine Angaben zum Finanzamt, den Personen und der Bankverbindung.
  • Seite 2, Zeile 31 - 56: Einkünfte und mögliche Sonderausgaben.
  • Seite 3, Zeile 61 - 79: Außergewöhnliche Belastungen, Steuerermäßigungen etc.
  • Seite 4, Zeile 91 - 109: Sonstige Angaben und Anträge

Weitere Steuerformulare

Bei der Einkommensteuererklärung werden die Einkommen mit den Ausgaben verrechnet und daraus eine genaue Steuerzahlung an das Finanzamt errechnet. Damit die Auflistung übersichtlicher wird, gibt es zusätzlich zum Mantelbogen zahlreiche Anlagen zur Einkommensteuererklärung.

Um die Einkommensteuererklärung für die letzten Jahre vorzunehmen, können Sie bei uns alle erforderlichen Formulare herunterladen.
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Alle Formulare zur Einkommensteuererklärung

Häufige Fragen zum Thema Einkommensteuererklärung

Wie kann ich eine Steuerrückerstattung beantragen?

Um eine Steuerrückerstattung zu beantragen, muss eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden. Wer im Laufe des Jahres zu viel Steuern gezahlt hat, kann in der Erklärung eine Steuerrückerstattung beantragen. Dafür werden die entsprechenden Formulare über das ELSTER-Portal eingereicht. Ergibt die Steuererklärung, dass zu viel Steuern gezahlt wurden, wird die Steuerrückerstattung in der Regel automatisch vom Finanzamt bearbeitet und ausgezahlt.

Kann ich die Einkommensteuererklärung mit einem Steuerberater machen?

Ja, man kann sich bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater unterstützen lassen. Ein Steuerberater verfügt über umfassende Kenntnisse der Steuergesetze und -vorschriften und kann dabei helfen, Steuern richtig zu berechnen und Steuersparmöglichkeiten aufzudecken. Ein weiterer Vorteil der Einkommensteuererklärung mit einem Steuerberater ist, dass sich dadurch die Abgabefrist verlängert.

Allerdings sind die Kosten für einen Steuerberater in der Regel höher als die Kosten für die Erstellung einer Steuererklärung im Alleingang. Man sollte daher abwägen, ob sich die Kosten für einen Steuerberater in lohnen würden.

Wie kann ich mich auf die Erstellung meiner Einkommensteuererklärung vorbereiten?

Um sich auf die Erstellung der Einkommensteuererklärung (mit oder ohne Steuerberater) vorzubereiten, sollten zunächst alle relevanten Unterlagen zusammengestellt werden. Dazu gehören unter anderem:

  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Nachweise für Sonderausgaben (z.B. Spendenquittungen)
  • Nachweise für außergewöhnliche Belastungen (z.B. Belege für Krankheits- oder Scheidungskosten)
  • Belege für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (z.B. Rechnungen oder Auftragsbestätigungen)
  • Belege für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Miet- oder Pachtverträge)
  • Belege für Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. Kontoauszüge oder Depotbestätigungen)

Was passiert, wenn ich die Einkommensteuererklärung zu spät abgebe?

Wird die Einkommensteuererklärung zu spät abgegeben, kann das Finanzamt eine Verspätungszuschlag erheben, der bis zu 25 Prozent der festgesetzten Steuer betragen kann. Wer aus triftigen Gründen die Frist nicht einhalten konnte, kann beim Finanzamt um Nachsicht bitten. Allerdings müssen in diesem Fall geeignete Nachweise vorgelegt werden.

Was passiert, wenn ich in der Einkommensteuererklärung falsche Angaben mache?

Falsche Angaben in der Einkommensteuererklärung können unter anderem zu Nachzahlungen führen. Wenn das Finanzamt feststellt, dass falsche Angaben gemacht wurden, kann es zusätzliche Steuern festsetzen.

In schwerwiegenden Fällen von Steuerhinterziehung kann es auch zu strafrechtlichen Konsequenzen kommen. Es ist daher wichtig, die EInkommensteuererklärung sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen, um Nachzahlungen und mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Können Verlustvorträge aus früheren Jahren in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden?

Ja, Verlustvorträge aus früheren Jahren können in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Verlustvorträge entstehen, wenn die Einkünfte geringer sind als die Ausgaben und dadurch ein Verlust entsteht. Dieser Verlust kann auf künftige Jahre übertragen werden, um in den Folgejahren Steuern zu sparen. Verlustvorträge können beispielsweise durch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen oder während des Studiums entstehen.

Um Verlustvorträge in der Steuererklärung geltend zu machen, muss Sie das entsprechende Formular ausgefüllt und zusammen mit der Steuererklärung eingereicht werden. Verlustvorträge können nur innerhalb bestimmter Fristen geltend gemacht werden und unterliegen bestimmten Höchstbeträgen. Es ist daher empfehlenswert, sich über die genauen Regelungen zu informieren.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Familienportal: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz - Veranlagungszeitraum, Steuererklärungspflicht
  3. Bundesfinanzministerium: Verlängerung der Steuererklärungsfristen und weiterer damit zusammenhängender Fristen und Termine für die Besteuerungszeiträume 2020 bis 2024 durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz

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