Die Gewerbesteuer

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Gewerbesteuer berechnen - Schritt für Schritt

  1. Errechnen Sie Ihren Gewerbeertrag. Das ist Ihr Gewinn plus Hinzurechnungen und abzüglich aller Kürzungen sowie des Gewerbefreibetrags von 24.500 Euro.
  2. Errechnen Sie den Steuermessbetrag. Dazu multiplizieren Sie Ihren Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl (3,5%).
  3. Finden Sie den Gewerbesteuerhebesatz für Ihre Stadt heraus, beispielsweise weiter unten auf dieser Seite.
  4. Errechnen Sie die Gewerbesteuer, indem Sie den Steuermessbetrag mit dem Gewerbesteuerhebesatz multiplizieren.

Der Gewerbeertrag von Unternehmen muss versteuert werden. Allerdings dürfen die Betriebe in Deutschland keine Einkommensteuer zahlen, weil diese lediglich von natürlichen Personen zu entrichten ist.

Stattdessen bezahlen sie die sogenannte Gewerbesteuer. Für diese Form der Steuer gelten einige wichtige Sonderregelungen, die insbesondere Unternehmensgründer beachten sollten.

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Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Unternehmen und Selbstständige müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn sie ein Gewerbe betreiben und damit einen Gewinn erwirtschaften.

Wann genau Gewerbesteuer fällig wird, hängt unter anderem davon ab, welche Art von Unternehmen betrieben wird. In der Regel muss jedes Unternehmen Gewerbesteuer zahlen, das eine gewerbliche Tätigkeit ausübt (zum Beispiel ein Handels- oder Dienstleistungsunternehmen). Auch Freiberufler müssen Gewerbesteuer zahlen, wenn sie in eigener Verantwortung tätig sind (zum Beispiel Ärzte oder Anwälte).

Es gibt jedoch auch Ausnahmen, bei denen keine Gewerbesteuer erhoben wird. Zum Beispiel sind bestimmte gemeinnützige Organisationen wie Kirchen oder Wohlfahrtsverbände von der Gewerbesteuer befreit. Auch kleine Unternehmen, deren Gewinn unter dem Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 Euro liegt, sind von der Gewerbesteuer befreit.

Den Gewerbesteuerhebesatz für Ihre Stadt

Gewerbesteuerhebesätze nach Bundesländern

Bundesland Anzahl der Städte Durchschnittlicher Hebesatz Niedrigster Hebesatz Höchster Hebesatz
Baden-Württemberg 1101 353 265 445
Bayern 2056 340 230 490
Berlin 1 410 410 410
Brandenburg 417 326 200 455
Bremen 2 460 460 460
Hamburg 1 470 470 470
Hessen 426 388 300 550
Mecklenburg-Vorpommern 755 356 220 465
Niedersachsen 946 382 300 500
Nordrhein-Westfalen 396 451 250 580
Rheinland-Pfalz 2305 373 320 900
Saarland 52 428 390 490
Sachsen 426 395 300 490
Sachsen-Anhalt 218 360 240 450
Schleswig-Holstein 1110 349 250 450
Thüringen 849 387 200 470

Vorteile und Nachteile der Gewerbesteuer

Vorteile der Gewerbesteuer

  • Sie wird als fair empfunden.
  • Sie nimmt tatsächlich die objektive Ertragskraft in den Blick.
  • Sie gibt Gemeinden und Kommunen eine Finanzierungsgrundlage.
  • Sie besitzt mit 24.500 Euro einen hohen Steuerfreibetrag.
  • Bis zu 72.500 Euro können steuerlich begünstigt werden.

Nachteile der Gewerbesteuer

  • Die Berechnung ist sehr kompliziert.
  • Die Gemeinden haben wenig Sicherheit, wie viel Geld sie tatsächlich einnehmen können.
  • Es gibt einen Wettbewerb der Gemeinden um die Betriebe, wodurch die Steuern in bestimmten Regionen immer weiter abgesenkt werden.
  • Die Zahlung der Steuer ist mit viel Bürokratie verbunden.
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Warum ist die Berechnung so kompliziert?

Durch den Gewerbesteuerhebesatz und die Steuermesszahl wird die Berechnung der Gewerbesteuer besonders kompliziert. Der Hebesatz, der von jeder Gemeinde individuell festgelegt wird, erfüllt jedoch zwei wichtige Funktionen:

Einnahmequelle

Die Gemeinden in Deutschland bekommen durch die Gewerbesteuer eine eigene Einnahmequelle. Mit dem Gewerbesteuerhebesatz können die Gemeinden eigenständig die tatsächliche Höhe der Abgabe festlegen. Dabei fällt die Steuer in Städten und Ballungsgebieten höher aus, als in ländlicheren Regionen.

Steuergerechtigkeit

Den Betrieben, welche die Abgabe bezahlen, soll Steuergerechtigkeit widerfahren. Durch Berücksichtigung des Gewerbeertrags, der Steuermesszahl und des Steuermessbetrags wird sichergestellt, dass jeder Betrieb wirklich nur nach seiner persönlichen Leistungskraft besteuert wird, da er individuelle Hinzurechnungen und Kürzungen geltend machen kann.

Berechnung der Gewerbesteuer

Der Gewerbeertrag wird errechnet, im dem auf den Gewinn Hinzurechnungen und Kürzungen aufgeschlagen werden. Dieser wird anschließend mit der Steuermesszahl von 3,5 Prozent multipliziert.

Das Ergebnis wird mit dem Hebesatz multipliziert. Jede Gemeinde kann ihren eigenen Hebesatz bestimmen. Ein Hebesatz von beispieslweise 400 Prozent wird in der Berechnung mit 'x 4,0' angewendet.

Formel

Diese Formel liegt der Berechnung zugrunde:

Gewinn
(+) Hinzurechnungen
(-) Kürzungen
(-) 24.500 Steuerfreibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
= Gewerbeertrag

Gewerbeertrag
x Steuermesszahl (3,5%)
= Steuermessbetrag

Steuermessbetrag
x Hebesatz
= Gewerbesteuer

Beispiel

So könnte die Berechnung aussehen bei 250.000 Euro Gewinn in einer Stadt mit 400% Hebesatz:

250.000 Euro Gewinn
(-) 24.500 Steuerfreibetrag bei natürlichen Personen und Personengesellschaften
= 225.500 Euro Gewerbeertrag

225.500 Euro Gewerbeertrag
x Steuermesszahl (3,5%)
= 7.892,50 Steuermessbetrag

7.892,50 Steuermessbetrag
x 4 (durch 400% Hebesatz)
= 31.570 Euro Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuererklärung

Unternehmen und Selbstständige sind dazu verpflichtet, beim Finanzamt Meldung über ihre gewerbliche Tätigkeit zu machen, wenn sie damit einen Gewinn erwirtschaften. Die Meldung erfolgt in der Regel in Form einer jährlichen Gewerbesteuererklärung.

In der Gewerbesteuererklärung muss das Unternehmen oder der Selbstständige neben dem Gewinn auch Angaben zur gewerblichen Tätigkeit, zur Unternehmensform und zur Höhe der Gewerbesteuer machen. Die Frist für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung ist unter anderem davon abhängig, ob das Unternehmen oder der Selbstständige vierteljährlich oder jährlich Gewerbesteuer zahlen muss.

Der Gewerbesteuerbescheid

Das Finanzamt prüft nach Eingang der Gewerbesteuererklärung, ob das Unternehmen oder der Selbstständige gewerbesteuerpflichtig ist und erstellt einen Gewerbesteuerbescheid. Sollte das Finanzamt von sich aus auf die gewerbliche Tätigkeit aufmerksam werden, kann es ebenfalls einen Gewerbesteuerbescheid erstellen.

Zur Erstellung des Gewerbesteuerbescheids, prüft das Finanzamt zunächst die Unterlagen des Unternehmens (zum Beispiel die Gewinn- und Verlustrechnung). Anhand dieser Unterlagen wird der Gewinn des Unternehmens ermittelt. Die Höhe der Gewerbesteuer wird anschließend aus dem Gewinn und dem Steuersatz berechnet, der von der Kommune festgelegt wurde.

Sollte man mit dem Gewerbesteuerbescheid nicht einverstanden sein, kann man dagegen Einspruch einlegen. Das Finanzamt wird den Bescheid anschließend noch einmal überprüfen. Sollte man mit dem Ergebnis der Überprüfung nicht einverstanden sein, kann Klage beim Finanzgericht eingereicht werden.

Häufige Fragen zum Thema Gewerbesteuer

Was passiert mit den Steuereinnahmen?

Die Gewerbesteuern fließen an die Gemeinden. Die Abgabe wird von den Finanzämtern erhoben und anschließend weitergeleitet, da den Kommunen die hierfür nötige Infrastruktur fehlt.

Mit Ausnahme der Gewerbeanmeldung sind deshalb alle steuerlichen Fragen mit dem Finanzamt der Gemeinde des Hauptsitzes des Betriebs zu klären. Liegt der Hauptsitz im Ausland, ist die Behörde der Gemeinde der deutschen Hauptniederlassung zuständig.

Laut Statistischem Bundesamt nahmen die Gemeinden im letzten Jahr in Summe 45,3 Milliarden Euro Gewerbesteuer ein.

Welcher Steuerfreibetrag gilt bei der Gewerbesteuer?

Der Gewerbeertrag darf neben den Kürzungen zudem um einen Steuerfreibetrag reduziert werden. Dieser liegt für Personengesellschaften bei 24.500 Euro. Andere Betriebe mit Ausnahme von Kapitalgesellschaften haben einen Steuerfreibetrag von 5.000 Euro. Kapitalgesellschaften haben keinen Steuerfreibetrag.

Wie kann die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgesetzt werden?

Die Gewerbesteuer ist generell nicht abzugsfähig. Bis 2008 konnte die Abgabe des Gewerbebetriebs tatsächlich als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Dies ist inzwischen nicht mehr möglich.

Wie wirkt sich die Gewerbesteuer auf den Steuersatz aus?

Die Gewerbesteuer kann zwar nicht als Betriebsausgabe abgesetzt werden, wird jedoch als Sonderbelastung in die Berechnung der Einkommenssteuer des Unternehmers mit einbezogen. Das bedeutet, dass sie den Steuersatz senken kann, den Unternehmer und Selbstständige zahlen müssen.

Wie hoch der Steuersatz genau ist, hängt von der Höhe des Gewinns des Unternehmens und der zu zahlenden Gewerbesteuer ab. Unternehmen und Selbstständige können jedoch auch Steuervorteile in Anspruch nehmen, um den Steuersatz zu senken.


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz
  2. Bundesministerium der Justiz: § 8 Hinzurechnungen
  3. Bundesministerium der Justiz: § 7 Gewerbeertrag
  4. Statistisches Bundesamt: Gewerbesteuereinnahmen

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