Steuerklassenrechner 2024

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Steuerklassenrechner ist ein kostenloses Tool, das verheirateten Steuerzahlern hilft, die beste Steuerklassenkombination zu finden.

Steuerklassenkombination als Ehepaar herausfinden - mit dem Steuerklassenrechner

  1. Füllen Sie die Pflichtfelder im Rechner aus. Geben Sie dazu an, ob Sie beide verdienen, in welchen Bundesländern Sie arbeiten und wie viel Sie und Ihr Partner verdienen.
  2. Klicken Sie auf „Steuerklasse finden“.
  3. Lesen Sie das Ergebnis ab: Im Ergebnis wird Ihnen angezeigt, wie viel Lohnsteuer Sie und Ihr Partner in jeder Steuerklassenkombination zahlen müssten und wie hoch eine eventuelle Nach- oder Rückzahlung nach der Steuererklärung ausfallen könnte.

Steuerklassenrechner

Steuerklassenrechner 2024

Verheiratete Paare haben die Möglichkeit, aus unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen zu wählen. Nach der Heirat werden sie automatisch beide der Steuerklasse 4 zugeordnet. Ein Wechsel in die Steuerklassenkombination 3/5 kann jedoch beantragt werden. Mit unserem Steuerklassenrechner lässt sich ganz einfach berechnen, welche Steuerklassenkombination die Beste ist.

Durch die Eingabe des Jahresbruttolohns sowie des Bundeslandes wird Ehepaaren dargestellt, wie hoch die Differenz zwischen Einkommensteuer und monatlich gezahlter Lohnsteuer am Jahresende ist. Somit zeigt der Steuerklassenrechner an, ob durch einen Steuerklassenwechsel im Verlauf des Jahres Steuern gespart werden können.

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Wie funktioniert der Steuerklassenrechner?

Der Steuerklassenrechner benötigt nur wenige Angaben: Jahresbruttogehälter der erbwerbstätigen Ehepartner und Bundesland der Arbeitsstelle/n.

Je nachdem, wie die ersten Abfragen beantwortet wurden, öffnen sich die entsprechenden Eingabefelder für das Jahresbruttogehalt und die Postleitzahl der Arbeitsstelle.

Verdient nur ein Ehepartner, wird nur ein Feld für die Eingabe des jährlichen Bruttogehalts und des Arbeitsortes aufgeklappt. Verdienen beide müssen die Eingaben für das Gehalt für beide Ehepartner eingetragen werden.

Klicken Sie im Anschluss auf den Button "Steuerklasse finden". Auf der Grundlage der Eintragung berechnen wir, wie sich die Abgaben für die Lohnsteuer in den drei unterschiedlichen Steuerklassenkombinationen gestalten würden. Sie werden im Anschluss auf die Ergebnisseite weitergeleitet, auf der Sie Ihr individuelles Ergebnis einsehen können.

Die Steuerlast bleibt immer identisch - unabhängig von der Steuerklassenkombination

Egal, welche Steuerklasse Sie wählen: Ihre Lohnsteuerabgaben bleiben auf das Jahr gerechnet immer identisch. Die Frage ist nur, ob Sie mit der Steuererklärung eine Nachzahlung leisten müssen oder eine Rückerstattung erhalten. Der Steuerklassenrechner gibt Ihnen Aufschluss darüber.

Wählen Sie die günstigere Steuerklassenkombination, zahlen Sie zunächst weniger Steuern. Diese werden aber nach der Einkommensteuererklärung als Nachzahlung fällig. Bei der ungünstigeren Steuerklassenkombination zahlen Sie zuerst einen höheren Betrag, erhalten die Differenz jedoch nach der Steuererklärung wieder zurück. Eine faktische Steuerersparnis gibt es also nicht.

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Mögliche Steuerklassenkombinationen

Steuerklassen 4/4

Wenn beide Partner ungefähr gleich viel verdienen, eignet sich diese Kombination am besten. Dadurch kann die Steuerlast gleichmäßig zwischen den Partnern aufgeteilt werden. Außerdem fallen Nachzahlungen und Rückerstattungen bei gleichem Gehalt in Steuerklasse 4 geringer aus.

Steuerklassen 4/4 mit Faktor

Diese Kombination bietet sich an, wenn zwischen beiden Partnern ein leichter Gehaltsunterschied vorliegt. Die Steuerschuld wird hierbei im Vorfeld exakt berechnet, wodurch die Nachzahlungen bzw. Rückerstattungen möglichst niedrig gehalten werden.

Steuerklassen 3/5

Wenn ein Partner deutlich mehr verdient, lohnt sich ein Wechsel in die Steuerklasse 3. Derjenige, der weniger verdient, geht dann in die Steuerklasse 5. Auch wenn er hohe Steuerabgaben hat, erhält das Ehepaar zusammen insgesamt mehr Netto am Ende des Monats ausgezahlt.

Steuerklassen 5/3

Ein Wechsel des Besserverdienenden in die Steuerklasse 5 sollte in Erwägung gezogen werden, wenn die Person, die weniger verdient, in naher Zukunft Lohnersatzleistungen beziehen wird (z. B. Elterngeld oder Arbeitslosengeld).


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Familienportal

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