Das Finanzamt Schwarzenberg

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In seiner Funktion als Steuerbehörde ist das Finanzamt Schwarzenberg sowohl für die Stadt Schwarzenberg als auch für weitere Teile des Kreises zuständig. Es ist ebenfalls zuständig für die Einwohner, die in Orten mit folgenden Postleitzahlen leben: 08271-08359.

Die Hauptaufgabe der Behörde liegt vorwiegend in der Verwaltung von Steuern. Sowohl das Eintreiben als auch das Festsetzen der Steuern ist Aufgabe des Finanzamtes. Neben der Einkommensteuer ist das Finanzamt Schwarzenberg auch zuständig für die Körperschaft- sowie die Umsatzsteuer. Sollten Probleme auftreten, werden von den Sachbearbeitern auch Widersprüche bearbeitet und Fragen der Stadtbewohner geklärt.

In den Aufgabenbereich des Finanzamts Schwarzenberg fällt zudem:

  • Steuerkonten der steuerpflichtigen Bürger führen
  • Steuerrückzahlungen auszahlen
  • Steuererklärungen bearbeiten

Die oberste Landesbehörde des zugehörigen Bundeslandes, in diesem Fall Sachsen, ist der Dienstherr des Finanzamtes Schwarzenberg.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Die Öffnungszeiten - Finanzamt Schwarzenberg

Sprechzeiten Allgemein:

WochentagÖffnungszeiten
Montag7.30 - 15.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag7.30 - 18.00 Uhr
Mittwoch und Freitag7.30 - 12.00 Uhr

Adresse

Finanzamt Schwarzenberg (Nr. 3218)
Karlsbader Str. 23
08340 Schwarzenberg

Telefon: 03774 161-0
Telefax: 03774 161-100
E-Mail: poststelle@fa-schwarzenberg.smf.sachsen.de
Internet: www.finanzamt.sachsen.de/schwarzenberg

Bankverbindung des Finanzamtes Schwarzenberg

BBK CHEMNITZ

IBAN: DE18 8700 0000 0087 0015 05
BIC: MARKDEF1870

Steuer-ID und Steuernummer - Finanzamt Schwarzenberg

Besitzt jeder Mensch in Deutschland eine Steuer-ID und eine Steuernummer? Und warum gibt es eigentlich zwei verschiedene Nummern? Vor einiger Zeit gab es ausschließlich eine Steuernummer für die Bürger. Zur eindeutigen Identifizierung bekommt jede in Deutschland wohnhafte Person eine Steuernummer zugewiesen. Allerdings erst nach Einreichung der ersten Steuererklärung.

Im Jahr 2007 wurde dann die Steueridentifikationsnummer ins Leben gerufen. Die wird unmittelbar nach der Geburt eines Kindes vom Finanzamt zugewiesen und bleibt jedem steuerpflichtigen Bürger im Land ein Leben lang. Mit der Steuer-Identifikationsnummer ist es dem Finanzamt leichter möglich, Kontrollinstrumente auszuschöpfen.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Karriere im Finanzamt Schwarzenberg

Wer über eine berufliche Laufbahn im Finanzamt nachdenkt, der sollte jedoch nicht nur in Bezug auf diese Themenbereiche über ein solides Wissen verfügen, sondern auch mit anderen Fachthemen und entsprechenden Bereichen auseinandersetzen. Die Jobmöglichkeiten sind vielfältig: In der Behörde arbeiten unter anderem Finanzwirte, Verwaltungswirte, Fachinformatiker und Juristen.

Beispiele der Rechte und Pflichten vom Finanzamt Schwarzenberg

Rechte und Pflichten des FinanzamtsKonsequenzen
SchätzungsrechtDie Finanzämter dürfen dann die Daten schätzen, wenn der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung nicht nachgekommen wird. Die Schätzung ist in der Regel zum finanziellen Nachteil des Steuerpflichtigen.
SäumnisrechtWer seine Zahlungen nicht pünktlich leistet oder seine Steuererklärung zu spät abgibt, muss mit der Berechnung eines Verspätungs- oder Säumniszuschlags rechnen.
NachprüfungsrechtEs ist den Finanzämtern vorbehalten, gewisse Angaben in einer Steuererklärung später nachzuprüfen.
AnforderungsrechtEine Steuererklärung oder bestimmte Belege dürfen vom Finanzamt zur Kontrolle angefordert werden.
InformationspflichtDas Finanzamt darf keine Informationen darüber verweigern, wenn steuerpflichtige Bürger Auskünfte in Bezug auf steuerliche Auswirkungen von etwaigen Investitionen wünschen.

Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Finanzamt einlegen?

Prinzipiell orientieren sich Finanzämter an geltenden Steuergesetzen. Die Entscheidungen enthalten aber häufig auch einen gewissen Ermessenspielraum. Betroffene Personen können bei Erhalt eines Bescheids allgemein innerhalb von vier Wochen Einspruch erheben.

Dafür hat man allerdings nur wenige Wochen Zeit, nach spätestens zwei Monaten läuft die Frist ab.

Im Falle einer Steuerprüfung gilt dieses Recht allerdings nicht. Jeder kann dazu aufgerufen werden, sich einer solchen Prüfung zu unterziehen.

In der Regel wird die Prüfung aber eine Woche vorher angekündigt und mit einer gezielten Vorbereitung sollte es kein Problem sein, sie zu meistern.

Infografik Finanzamt Schwarzenberg

Einzelnachweise & Quellen


  1. Finanzamt Schwarzenberg (Stand: 2023)

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Finanzämter