Die meisten Menschen, die Post von ihrem Finanzamt haben, öffnen den Brief nur widerwillig. Zu groß ist die Gefahr, dass die Behörde in dem Schreiben Geld fordert.
Und zu klein wirkt die Möglichkeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Tatsächlich ist die Macht der Finanzämter jedoch deutlich eingeschränkter als viele Menschen denken. Dies ist eine Konsequenz aus den Verwaltungsreformen der Vergangenheit und des deutschen Föderalismus.
Beim Finanzamt findet man z.B. auch die Formulare für die Steuererklärung.
Aufbau der Finanzverwaltung
Alle Finanzämter von A bis Z
A
B
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- Bad Bentheim
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- Bingen Alzey (in Bingen)
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- Bitburg Prüm (in Prüm)
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- Bremen Nord 74
- Bremerhaven
- Brilon
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- Böblingen
- Bühl
- Bünde
C
D
E
F
G
H
- Hagen
- Hagenow
- Hamburg Altona
- Hamburg Am Tierpark
- Hamburg Barmbek Uhlenhorst
- Hamburg Bergedorf
- Hamburg Eimsbüttel
- Hamburg Hansa
- Hamburg Harburg
- Hamburg Nord
- Hamburg Oberalster
- Hamburg Wandsbek
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- Hanau
- Hannover
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- Heidenheim
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- Hildesheim
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- Homburg
- Homburg St. Ingbert
- Hoyerswerda
- Höxter
K
- Kaiserslautern
- Karlsruhe
- Kassel I
- Kassel II (in Hofgeismar)
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- Kehl
- Kelheim
- Kempen
- Kempten
- Kiel Nord
- Kiel Süd
- Kirchheim
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- Korbach
- Korbach Frankenberg
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- Kusel Landstuhl (in Landstuhl)
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- Köln
- Königs Wusterhausen
L
- Lahr
- Landau
- Landsberg
- Landshut
- Langen
- Leer (Ostfriesland)
- Leipzig I
- Leipzig II
- Lemgo
- Leonberg
- Leverkusen
- Lichtenberg
- Lichtenfels
- Limburg Weilburg (in Limburg)
- Limburg Weilburg (in Weilburg)
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- Lingen (Ems)
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- Lohr a. Main
- Luckenwalde
- Ludwigsburg
- Ludwigshafen
- Löbau
- Lörrach
- Lübbecke
- Lübeck
- Lüchow
- Lüdenscheid
- Lüdinghausen
- Lüneburg
M
- Mainz Mitte
- Mainz Süd
- Mannheim
- Marburg
- Marburg Biedenkopf
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- Merzig
- Meschede
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- Miesbach
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- Montabaur Diez (in Montabaur)
- Mosbach
- Mönchengladbach
- Mühlacker
- Mühldorf
- Mühlhausen
- Mülheim an der Ruhr
- Müllheim
- München
- Münster
N
O
P
R
S
- Saarbrücken Am Stadtgraben
- Saarbrücken Sulzbach
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- Schleiden
- Schorndorf
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- Schwalm Eder (in Fritzlar)
- Schwalm Eder (in Melsungen)
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- Schwelm
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W
- Waiblingen
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- Wittenberg
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- Wittmund
- Wolfach
- Wolfenbüttel
- Wolfratshausen
- Worms Kirchheimbolanden
- Worms Kirchheimbolanden (in Worms)
- Wunsiedel
- Wuppertal Barmen
- Wuppertal Elberfeld
- Würzburg
Ö
Welche Aufgaben haben die Finanzämter?
Ein Finanzamt ist eine Behörde der Finanzverwaltung und hat folgende Aufgaben zu versehen:
- Einzug der Steuern inklusive etwaiger Nachzahlungen
- Auszahlung von Steuerrückzahlungen
- Bearbeitung der Steuererklärungen
- Führen der Steuerkonten der Steuerpflichtigen
- Bearbeiten der Umsatzsteuervoranmeldungen
- Serviceleistungen für die Steuerzahler: Pressemitteilungen und Informationsmaterialien, die zum Download bereitgestellt werden, sollen Licht in den Steuerdschungel bringen
- Steuerkonten betreffen Unternehmen und Selbständige bzw. Freiberufler: Hier wird gegeneinander aufgerechnet, wann der Steuerpflichtige was zu zahlen hat und welche Leistungen von ihm schon erbracht worden sind.
Welche Rechte und Pflichten haben die Finanzämter?
Rechte und Pflichten des Finanzamts | Konsequenzen |
---|---|
Anforderungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuererklärung oder bestimmte Belege zur Kontrolle einfordern. |
Prüfungsrecht | Das Finanzamt darf eine Steuerprüfung durchführen: In Betrieben oder bei Freiberuflern darf auch eine sogenannte Außenprüfung - also eine Steuerprüfung vor Ort - stattfinden. |
Säumnisrecht | Werden Zahlungen nicht zur Fälligkeit geleistet, darf das Finanzamt einen Säumniszuschlag berechnen. Hat man eine Steuererklärung zu spät abgegeben, muss man ebenfalls mit einer Strafzahlung rechnen. Sie heißt Verspätungszuschlag. |
Schätzungsrecht | Kommt man der Aufforderung zur Abgabe der Steuererklärung nicht nach, dürfen die Finanzämter die Daten schätzen - zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. |
Nachprüfungsrecht | Finanzämter können sich das Recht vorbehalten, bestimmte Angaben zu einem späteren Zeitpunkt nachzuprüfen. |
Aufbewahrungspflicht | Finanzämter müssen die ihnen eingereichten Dokumente und die eigenen zugehörigen Daten als Steuerakten aufbewahren. (Ausschließlich) Bei Steuerprozessen hat der Steuerpflichtige ein Einsichtsrecht. |
Informationspflicht | Steuerpflichtige haben das Recht, vom Finanzamt Informationen darüber einzufordern, wie sich beispielsweise bestimmte Investitionen steuerlich auswirken würden. |
Stundungspflicht | Eine sehr schwammige Verpflichtung: Bedeutet die pünktliche Steuerzahlung eine 'erhebliche Härte', so muss das Amt die Zahlung stunden. Hierfür muss der Steuerpflichtige einen entsprechenden Antrag stellen und dies möglichst lange vor der Zahlung. |
Pflicht, ein Verfahren ruhen zu lassen | Ist vor einem der höchsten deutschen Gerichte ein Prozess anhängig, der den eigenen Fall betrifft, kann man Widerspruch gegen den eigenen Steuerbescheid einlegen. In der Folge ist das Finanzamt verpflichtet, das Verfahren bis zur endgültigen Klärung ruhen zu lassen - Hinweis: Dies betrifft nicht die Zahlung der unstrittigen Steuern. |
Wie kann man sich gegen Entscheidungen der Finanzämter wehren?
Gegen jede Entscheidung der Ämter kann Einspruch eingelegt werden. Die Frist beträgt je nach Amt und Sache vier bis acht Wochen. Hier ist es wichtig, wo genau sich das Finanzamt befindet.
Die entsprechenden Behörden unterstehen den Ländern. Die Finanzverwaltung ist durch den Föderalismus deutlich unterschiedlich aufgebaut und kennt einige regionale Spezialregelungen. Hier muss man sich informieren.
Kommt der eigene Einspruch nicht durch, kann man klagen. Die Finanzgerichte sind hierfür zuständig.
Hierzu zwei Hinweise:
- Erstens wird jede dritte Klage wegen Formfehlern gar nichts erst zugelassen. Man muss also genau arbeiten.
- Zweitens lenkt das Finanzamt bei einer Klage häufig ein und bereitet einen Vergleichsvorschlag. Oft ist dieser sehr lukrativ für den Steuerpflichtigen.
Die wichtigsten Fakten
- In Deutschland gibt es mehr als 600 Finanzämter.
- Allein in NRW gibt es über 100 Finanzämter.
- Manche Finanzämter dienen nur den Steuerfahndungen, Steuerstrafsachen oder Betriebsprüfungen.
- In den Finanzämtern der einzelnen Bundesländer arbeiten mehr als 150.000 Menschen.
- Gegen Entscheidungen der Finanzämter kann man binnen vier Wochen schriftlich Einspruch einlegen.
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