Existenzgründer als Wirtschaftsmotor in Deutschland

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Nicht jeder hat Freude daran, in einem Unternehmen angestellt zu sein und das tun zu müssen, was andere ihm auftragen. Aus diesem Grund machen sich immer mehr Menschen selbstständig und werden damit Existenzgründer. Auch viele Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I erhalten entscheiden sich für einen beruflichen Neustart als Existenzgründer.

Solche Unternehmensgründer werden vom Staat gefördert und unterstützt. Die Rechtsgrundlage für Existenzgründer bildet beispielsweise § 513 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Existenzgründer - Definition

Als Gründer werden natürliche Personen bezeichnet, die sich beruflich auf eigene Beine stellen und eine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Existenzgründer sind häufig Angehörige der jüngeren Generation, die eine Geschäftsidee in die Realität umsetzen möchten. Um diese Personen zu unterstützen, stellt der Staat verschiedene Mittel zur Verfügung, meist als:

  • Gründungszuschüsse
  • Darlehen zu niedrigen Zinssätzen
  • Fördermittel
  • Gründungsberatungen (kostenfreie Leistung)
  • Beratungsförderungen

Durch diese zur Verfügung stehenden Mittel sollen die Existenzgründer vor allem vor der Gründung und in der Anfangszeit ihrer Selbstständigkeit unterstützt werden. Neben Einzelunternehmern und Selbstständigen gelten auch Startups als Gründer.

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Existenzgründer und der Existenzgründerzuschuss

Der sogenannte Existenzgründerzuschuss ist eine Leistung, die Personen in Anspruch nehmen können, die noch mindestens 150 Tage Arbeitslosengeld I beziehen und sich durch eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit befreien möchten.

Es besteht von Seiten des Antragstellers keinerlei rechtlicher Anspruch auf einen solchen Existenzgründerzuschuss. Er wird von der Agentur für Arbeit nach Ermessensgrundsätzen gewährt oder verweigert. Der Zuschuss stellt eine Anschubfinanzierung dar und wird für maximal 15 Monate gewährt.

Zunächst kann der Zuschuss für 6 Monate beantragt werden (Grundförderung), danach ist eine Verlängerung um 9 Monate möglich (Aufbauförderung). Der Zuschuss wird in zwei Phasen unterteilt. In der ersten erhält man die Regelleistung nach ALG I sowie 300 € als Pauschale für die Sozialversicherung. Die zweite Phase umfasst die Verlängerung, in welcher die 300 € weiterhin gezahlt werden.

Es werden verschiedene Unterlagen für die Beantragung benötigt:

  • Lebenslauf
  • Beschreibung der Existenzgründung
  • Finanzplan
  • Rentabilitätsprognose
  • Alle diese Unterlagen stellen den sogenannten Businessplan dar, den ein Existenzgründer entwickeln sollte. Mit einem solchen Businessplan erhöhen sich die Chancen, einen Zuschuss zu erhalten.

Das Existenzgründerseminar für Existenzgründer

Wer sich eine neue berufliche Existenz aufbauen und zum Gründer werden möchte, der sollte an einem Existenzgründerseminar teilnehmen. In diesen Seminaren erhält man wertvolle Hinweise zur Erstellung von Businessplänen, bekommt wichtige Informationen zu möglichen Fördermitteln und Zuschüssen und kann sich Gedanken über die Tragfähigkeit der eigenen Geschäftsidee machen.

Ein Existenzgründerseminar ist in der Regel kostenpflichtig, die zu zahlenden Kosten für die ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen halten sich aber meist in Grenzen. Bei den Referenten handelt es sich um Experten auf den Gebieten der Existenzgründung, Finanzplanung und Geschäftsstrukturierung.


Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 513 »

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