Die Familienkasse und ihre Zuständigkeiten

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Vor allem Familien mit Kindern sind oft auf finanzielle Unterstützung durch den Staat angewiesen, um ihre Kinder erziehen und versorgen zu können. Damit Betroffene nicht erst bei unterschiedlichen Stellen vorsprechen müssen, hat der Gesetzgeber die sogenannte Familienkasse eingeführt.

Über die insgesamt 14 Familienkassen der Agentur für Arbeit sowie die etwa 8.000 Familienkassen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern werden sämtliche Anträge für Kindergeld abgewickelt. Die Familienkassen bewilligen Kindergeld rückwirkend maximal für 6 Monate.

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Die Familienkasse und ihre Zuständigkeit

Die Bezeichnung als Familienkasse deutet bereits an, dass diese Bundesfinanzbehörde vor allem für alle Anliegen bezüglich der Unterstützung für Familien zuständig ist. Vor allem liegen folgende Leistungen in der Zuständigkeit der Familienkasse:

Die Hauptaufgabe der Finanzkasse besteht also in der Organisation des sogenannten Familienleistungsausgleiches, zu dem wesentlich das Kindergeld gehört. Da die verschiedenen Antragsverfahren sehr komplex sind, können sich Antragsteller bei der Familienkasse ausführlich beraten und bei der Antragstellung unterstützen lassen.

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Wie man die zuständige Familienkasse findet

Wer sich nicht sicher ist, welche Dienstelle denn die richtige ist, der kann mithilfe der sogenannten Dienststellensuche auf der Website der Agentur für Arbeit nach der für ihn zuständigen Behörde suchen. Dazu benötigt man lediglich seinen Wohnort und seine Postleitzahl. Sobald man diese in die Suchmaske eingibt, erscheint die zuständige Familienkasse inklusive Adresse und weiteren Daten zur Kontaktaufnahme.

Auszahlungstermine der Familienkasse

Die Auszahlung von Kindergeld wird durch die Familienkasse monatlich vorgenommen. Dabei hält sich die Familienkasse an vorgegebene Auszahlungstermine, die im Jahre 2019 beispielsweise zwischen dem 3. und 6. des jeweiligen Monats liegen. Bei einer Banküberweisung sollte das Kindergeld einen Tag später auf dem Konto der bezugsberechtigten Familie eingehen. Diese Auszahlungsmethode gilt aber nur für Arbeitslose und im klassischen Sinne tätige Arbeitnehmer.

  • Ausnahmen bilden Monate, in denen der Tag der Überweisung auf einem Freitag oder Feiertag liegt. Dann muss mit einem verzögerten Geldeingang gerechnet werden. Prinzipiell wurden die Auszahlungstermine direkt an den Beginn des jeweiligen Monats gesetzt.

Für Angestellte im öffentlichen Dienst sowie Beamte gelten andere Modalitäten bezüglich der Auszahlung von Kindergeld. Sie erhalten es zwar ebenfalls monatlich, allerdings immer zusammen mit ihrer Gehaltszahlung beziehungsweise ihren Bezügen. Die Anträge für Kindergeld werden zwar von eigenen Familienkassen ausgegeben, unterschieden sich inhaltlich aber nur unwesentlich von den Kindergeld-Anträgen der Agentur für Arbeit.

Familienkasse - Formulare für Anträge

Die Familienkasse der Agentur für Arbeit hat für das Kindergeld beziehungsweise für den Kinderzuschlag ein je eigenes Antragsformular entwickelt. Diese Formulare sind vor Ort bei der Agentur für Arbeit erhältlich. Sie lassen sich aber auch über die Website der Arbeitsagentur als Datei aufrufen und dann herunterladen oder ausdrucken.

Zum "Antrag auf Kindergeld (KG1)" sind eventuell noch weitere Anlagen hinzuzufügen, beispielsweise die "Anlage Kind". Der "Antrag auf Kinderzuschlag (KiZ1)" ist ebenfalls durch weitere Unterlagen zu ergänzen.


Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit: Familie und Kinder »

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