Die Deckungssumme im Rahmen einer Haftpflichtversicherung

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Unter einer Deckungssumme im Rahmen eines Versicherungsvertrages versteht man den Höchstbetrag, den der Versicherer im Schadensfall abdeckt. Die Höhe der Deckungssumme hängt unter anderem von der Art der Versicherung ab.

Beispielsweise werden Kfz-Haftpflichtversicherungen sehr oft mit der gesetzlichen Deckungssumme angeboten, während es bei einer privaten Haftpflichtversicherung gestaffelte Deckungssummen gibt. Bei der Hausratversicherung ist die Basis für die Deckungssumme der Wert des Hausrats und die Höhe der Deckungssumme bei einer Unfallversicherung hängt vor allem von der vertraglich festgelegten Invaliditätsleistung ab. Außerdem spielt die Progression hier eine Rolle. Rechtsgrundlage ist unter anderem § 4 Abs. 1-2 Pflichtversicherungsgesetz (PflVG).

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Deckungssummen der Haftpflichtversicherung

Es gibt verschiedene Arten der Haftpflichtversicherung und für jede kann der Versicherte unterschiedlich hohe Deckungssummen vereinbaren.

So werden bei den folgenden Versicherungsarten folgende Deckungssummen angeboten:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung = 7,5 Millionen Euro (Personenschäden), 1,1 Million Euro (Sachschäden) sowie 50.000 Euro (Vermögensschäden), gesetzlich vorgeschriebene Beträge
  • Privathaftpflichtversicherung = 5, 10 oder 15 Millionen Euro (Personenschäden) sowie 200.000 oder 500.000 Euro (Vermögensschäden)
  • Gewerbehaftpflichtversicherung = 5, 10 oder 15 Millionen Euro (Personenschäden) sowie 200.000 oder 500.000 Euro (Vermögensschäden)
  • Jagd-Haftpflichtversicherung = 500.000 Euro (Personenschäden), 50.000 Euro (Sachschäden)

Für die Hausratversicherung sowie die Unfallversicherung gelten ganz eigene Deckungssummen, wobei sie bei diesen Versicherungsarten meist unter der Deckungssumme der eben genannten Versicherungen liegen.

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Geeignete Höhe der Deckungssumme

Wer einen Unfall verursacht, auf den kommen eventuell sehr hohe Kosten zu, da die Verletzungen der Beteiligten nicht selten eine aufwendige Behandlung nach sich ziehen und im schlimmsten Fall zu einer dauerhaften Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder sogar zum Tod führen können.

Deshalb ist der Abschluss einer Kfz-Versicherung, einer privaten oder gewerblichen Haftpflichtversicherung sowie einer Unfallversicherung sinnvoll, denn die jeweilige Summe schützt den Versicherungsnehmer vor Kosten, die durchaus seine Existenz bedrohen könnten.

Aus diesem Grund ist es ratsam, die Deckungssumme möglichst hoch anzusetzen. So vermeidet man eine Differenz zwischen der Schadenshöhe und der Versicherungsleistung.

  • Eine höhere Deckungssumme ist zwar mit höheren Versicherungsbeiträgen verbunden, kann den Versicherungsnehmer aber davor bewahren, im Falle eines Schadensfalles auf den oft immensen Kosten sitzen zu bleiben, die durch einen Unfall fast immer verursacht werden.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) § 4 »

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