Der Sozialversicherungsausweis

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Der Sozialversicherungsausweis wird auch als Rentenversicherungsausweis bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein offizielles Dokument, mit dem eine Person nachweisen kann, dass sie Mitglied einer Rentenversicherung ist.

Aus dieser Mitgliedschaft ergibt sich der Anspruch auf eine Altersversorgung nach dem Berufsleben.

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Allgemeines zum Sozialversicherungsausweis

Jede Person, die eine Arbeit beginnt oder eine Sozialleistung beantragt, benötigt einen Sozialversicherungsausweis. Der Ausweis bekundet, dass der Arbeitnehmer sozialversichert ist. Die Sozialversicherung entspricht der Rentenversicherung, die einen Arbeitnehmer durch sein ganzes Berufsleben begleitet. Durch die Sozialversicherung wird auch die gesetzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abgedeckt. Außerdem wird durch die Sozialversicherung das Krankengeld bei langen Erkrankungen, die den Einsatz der Krankenversicherung überschreiten, ausbezahlt.

  • Der Sozialversicherungsausweis ist ein relevantes Dokument mit einer individuellen Versicherungsnummer, die bei einer neuen Beschäftigung oder bei Beantragung einer Sozialleistung (z.B. Arbeitslosengeld) benötigt wird.

Auf dem Sozialversicherungsausweis steht eine individuelle Sozialversicherungsnummer, die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber vor Aufnahme eines neues Beschäftigungsverhältnisses mitteilen müssen.

Der Sozialversicherungsausweis wurde ursprünglich eingeführt, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung sowie Leistungsmissbrauch wirksamer zu bekämpfen. Früher war es in bestimmten Branchen Pflicht, den Sozialversicherungsausweis mitzuführen. Damals musste auf dem Ausweis ein Passfoto angebracht werden. Die Mitführungspflicht war noch bis zum 01.01.2009 wirksam.

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Sozialversicherungsausweis verloren

Was tun, wenn man den Sozialversicherungsausweis verloren hat? Falls der Sozialversicherungsausweis abhanden gekommen ist, kann man ihn kostenfrei neu beantragen. Dazu muss man sich mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen. Die meisten Krankenkassen stellen auf ihrer Website ein Online-Formular zur Verfügung, das man einfach ausfüllt, ausdruckt, unterschreibt und anschließend an die Kasse sendet.

  • Leider kann man den Sozialversicherungsausweis nicht gleich online beantragen, der Antrag dafür muss in Schriftform und eigenhändig unterschrieben vorliegen.

Die Krankenkasse leitet den Antrag an den Rentenversicherungsträger weiter, von der man nach relativ kurzer Zeit das Schreiben mit der Rentenversicherungsnummer erhält. Alternativ kann man sich direkt unter Angabe des Geburtsdatums, des Geburtsnamens, des Geburtsortes sowie der aktuellen Postanschrift an die Rentenversicherung wenden.

Sozialversicherungsausweis seit 2011

Der bis zum Dezember 2010 gültige Sozialversicherungsausweis wird seit Januar 2011 durch ein einfaches Schreiben der deutschen Rentenversicherung ersetzt, in welchem dem Mitglied seine Mitgliedsnummer bzw. seine Rentenversicherungsnr. übermittelt wird. Die gesetzliche Grundlage für den Sozialversicherungsausweis findet sich in § 18h SGB IV (Sozialgesetzbuch IV).

Der klassische Sozialversicherungsausweis ist orange/rosa gemustert. Außerdem bot er Platz für ein Lichtbild. Dieses war nötig, wenn man in einem Beruf arbeitete, für den eine Mitführungspflicht bestand.

Diese Mitführungspflicht für eine eingeschränkte Anzahl an Berufen wurde jedoch bereits im Jahre 2009 aufgehoben. Seither gilt nur noch die Pflicht, dem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis auf Verlangen vorzulegen.

In der Regel reicht es, dem Arbeitgeber lediglich die Sozialversicherungsnummer mitzuteilen.

Sozialversicherungsausweis beantragen

Sobald jemand zum ersten Mal eine berufliche Tätigkeit beginnt, muss nicht er selbst, sondern der Arbeitgeber die Anmeldung beim Rentenversicherungsträger vornehmen. Wenn der Arbeitnehmer bei dem Rentenversicherungsträger registriert wurde, erhält er automatisch einen Sozialversicherungsausweis. Dieser wird ihm postalisch zugeschickt. Das Dokument enthält seine persönliche Rentenversicherungsnummer, die allen zukünftigen Arbeitgebern bei der Aufnahme von einem neuen Beschäftigungsverhältnis oder beim Beantragen für Sozialleistungen vorgelegt werden muss.

Man braucht den Sozialversicherungsausweis für folgende Beschäftigungsarten:


Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: SGB IV §18h Ausstellung des Sozialversicherungsausweises »
  2. Deutsche Rentenversicherung: Sozialversicherungsausweis »

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