Über 50 Versicherungarten - Welche lohnen sich wirklich?
Bei Versicherungen sollte man genau darauf achten, welche man tatsächlich braucht. Wichtige Versicherungen können vor existentiellen Risiken schützen.
Auch bei der Wahl des Anbieters einer Versicherung sollte man genau hinschauen. Bei Versicherungen kommt es auf die Leistungen und Konditionen an, weniger auf den Preis. Beim Abschluss von Versicherungen ist man zu wahrheitsgemäßen Angaben verpflichtet.
Die wichtigsten Versicherungen
Bei der Auswahl des Versicherungsschutzes empfiehlt es sich, nach einem Stufenmodell vorzugehen. Ganz oben stehen Versicherungen, die existenzielle Risiken abdecken.
Dazu gehören unter anderem die Berufsunfähigkeitsversicherung, eine Privathaftpflichtversicherung, die Risikolebensversicherung und der Hausratschutz.
Je nach Lebenssituation kommen weitere Policen dazu. Andere Versicherungen wie eine Unfallpolice, die Zusatzkrankenversicherung oder Brillen- und Fahrradversicherungen können nach Bedarf abgeschlossen werden.
Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rente oft nicht ausreicht, um den gewohnten Lebensstandard aufrecht zu halten, kann man sich mit privaten Lösungen zur Altersvorsorge zusätzlich für den Ruhestand absichern. Zu den bekanntesten Optionen in diesem Bereich gehören:
- Riester-Rente: Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die vom Staat gefördert wird.
- Private Rentenversicherung: Die private Rentenversicherung bietet Versicherten die Auszahlung einer monatlichen Rente ab einem bestimmten Alter.
- Betriebliche Altersvorsorge: Der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge wird vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen.
Versicherungen rund um das Auto
Wer ein Fahrzeug anmeldet, muss mindestens eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Zusätzlich dazu entscheiden sich die meisten Autofahrer für eine Teil- oder Vollkaskoversicherung und gegebenenfalls für eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
- Kfz-Haftpflichtversicherung: Der Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Fahrzeughalter verpflichtend.
- Teil- oder Vollkaskoversicherung: Mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung können sich Fahrzeughalter im Schadensfall absichern.
- Verkehrsrechtsschutzversicherung: Diese Form der Rechtsschutzversicherung bewahrt Versicherte davor, auf den Kosten eines Rechtsstreits im Straßenverkehr sitzen zu bleiben.
Beruf und Leben
Versicherungen im Bereich Beruf und Leben greifen im Falle von unvorhersehbaren Ereignissen wie einer Berufsunfähigkeit, einem Unfall oder einem Rechtsstreit. Sie können in den verschiedensten Bereichen abgeschlossen werden, darunter unter anderem folgende:
- Private Haftpflichtversicherung: Die private Haftpflichtversicherung springt ein, wenn durch den Versicherten ein Schaden an Dritten entsteht.
- Berufsunfähigkeitsversicherung: Mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Arbeitnehmer im Falle einer Berufsunfähigkeit abgesichert.
- Risikolebensversicherung: Die Risikolebensversicherung wird im Todesfall an die Angehörigen des Versicherten ausgezahlt.
- Unfallversicherung: Während der gesetzliche Unfallschutz nur auf der Arbeit greift, können Freizeitunfälle mit einer Unfallversicherung abgesichert werden.
- Rechtsschutzversicherung: Mit einer Rechtsschutzversicherung kann man gegen die entstehenden Kosten bei einem Rechtsstreit abgesichert werden.
- Reiserücktrittsversicherung: Eine Reiserücktrittsversicherung springt ein, wenn die Reise aus unvorhersehbaren Gründen nicht angetreten werden kann.
Haus und Wohnen
Besonders für Eigenheimbesitzer bietet es sich an, verschiedene Versicherungslösungen in Erwägung zu ziehen. Doch auch als Mieter kann es sinnvoll sein, die eigenen vier Wände beispielsweise durch eine Hausratversicherung abzusichern.
- Bauherrenhaftpflicht: Bauherren sind für alle Schäden auf der Baustelle haftbar. Davor kann eine Bauherrenhaftpflichtversicherung schützen.
- Hausratsversicherung: Durch eine Hausratversicherung lassen sich Möbel und andere Gegenstände gegen Schäden und Diebstahl absichern.
- Wohngebäudeversicherung: Eine Wohngebäudeversicherung sichert Eigentümer vor Umweltschäden an ihrer Immobilie ab.
Gesundheit und Pflege
In Deutschland muss jeder mindestens durch eine gesetzliche Krankenkasse krankenversichert sein. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich durch eine private Krankenversicherung oder durch diverse Krankenzusatzversicherungen zusätzlich abzusichern.
- Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung: Die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung gehören zu den Pflichtversicherungen.
- Krankenzusatzversicherungen: Von der Brillenversicherung bis hin zur Zahnzusatzversicherung ist die Auswahl an Krankenzusatzversicherungen breit gefächert.
- Auslandskrankenversicherung: Die gesetzliche Krankenversicherung greift nicht unbedingt bei Auslandsreisen. Für diesen Fall gibt es die Auslandskrankenversicherung.
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Häufige Fragen zum Thema Versicherungen
Nein. Anders als bei Pflichtversicherungen, wo der Deckungsumfang meist durch den Gesetzgeber zumindest in der Basisvorsorge vorgegeben ist, stellen die Gesellschaften ihre Leistungspakete nach eigenem Ermessen zusammen.
Bei Versicherungen existieren daher selbst innerhalb eines Versicherungszweigs erhebliche Unterschiede.
Ja. Je nach Versicherungsart werden Versicherungsbeiträge mit bis zu 19% versteuert. Es handelt sich dabei um die sogenannte Versicherungssteuer.
Davon ausgenommen sind beispielsweise Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen.
Bei der Auswahl der Versicherung müssen die Leistungen und Konditionen berücksichtigt werden. Versicherungsnehmer sind daher gut beraten, wenn sie vor der Unterschrift nicht nur den Tarifprospekt zur Hand nehmen, sondern auch einen Blick in die allgemeinen und besonderen Versicherungsbedingungen werfen.
Letztere werden oft auch als Risikobeschreibung bezeichnet. Beide Regelwerke legen letztlich den Rahmen für Leistungsansprüche, Kündigungsgründe usw. fest. Bereits mit dem Ausfüllen des Antrags gelten für Verbraucher gewisse Informationspflichten. Wer diese verletzt, riskiert im Schadensfall seinen Versicherungsschutz.
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Einzelnachweise & Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag →
- Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung - Versicherungspflicht →
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