Krankenversicherung - Absicherung für ein gesundes Leben

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

In Deutschland ist die Krankenversicherung für alle Bürger verpflichtend. Sie ist Teil des Gesundheitssystems und dazu da, dem Versicherten Kosten für medizinische Behandlungen und für Medikamente zu erstatten. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist bei einem Träger der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Es gibt aber auch die Möglichkeit, sich privat versichern zu lassen.

Die Krankenversicherung bietet medizinische wie auch finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Krankenkassenvergleich

Die Zusatzleistungen der Krankenkassen können sich stark voneinander unterscheiden.

Je nachdem, welche Leistungen einem wichtig sind, lohnt sich ein Krankenkassenvergleich. Mit einem Krankenkassenwechsel lässt sich auf das Jahr gerechnet viel Geld sparen.

Auch die Zusatzbeiträge variieren von Krankenkasse zu Krankenkasse. Wer viel Wert drauf legt, möglichst günstig, versichert zu sein, sollte regelmäßig Krankenkassen vergleichen. Ein Wechsel zu einer anderen Krankenkasse ist alle 18 Monate möglich.

Leistungen der Krankenversicherung

Im Großen und Ganzen ist die medizinische Versorgung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund von gesetzlichen Änderungen gibt es immer mal wieder leichte Anpassungen im Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Zusätzlich gibt es kleine individuelle Unterschiede zwischen den Trägern; diese betreffen vor allem die Zusatzleistungen, die von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich sein können.

Eine Krankenversicherung gewährleistet immer:

  • häusliche Pflege und medizinische Rehabilitation
  • Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall
  • Leistungen bei Krankheit bzw. deren Behandlung
  • Vorsorgeuntersuchungen und Früherkennungsmaßnahmen
  • Leistungen zur Verhütung von Krankheiten

Grundsätzlich hat jeder Bürger eine Krankenversicherungspflicht, die ihm das Anrecht auf medizinische Versorgung, Vorsorge und Früherkennungsmaßnahmen sowie wichtige Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und zur Absicherung der allgemeinen Gesundheit garantiert.

Krankenversicherung Infografik

Zudem bietet die Versicherung im Krankheitsfall die finanzielle Absicherung durch das sogenannte Krankengeld.

Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Krankenkassenbeiträge

Die Beitragshöhe dürfen die Krankenkassen selbst bestimmen. Dazu gilt allerdings der allgemeine festgeschriebene Beitragssatz von 14,6%. Die Kassen legen auf den allgemeinen Satz noch einen Zusatzbeitrag drauf, der sich je nach Krankenkasse unterscheidet.

Die Beitragszahlungen erfolgen monatlich und werden direkt vom monatlichen Arbeitslohn abgezogen. Dabei zahlen Arbeitnehmer (bzw. Rentner) 7,3% und die restlichen 7,3% werden vom Arbeitgeber übernommen bzw. vom Rentenversicherungsträger.

  • Auch die Zusatzbeiträge werden zur Hälfte vom Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger oder der Künstlersozialkasse gezahlt.

Selbstständige müssen den Krankenkassenbeitrag komplett tragen. Falls sie allerdings auf den Krankengeldanspruch verzichten, zahlen Selbstständige einen ermäßigten Beitrag in Höhe von 14%. Auch Studenten bekommen einen ermäßigten Beitragssatz, dieser beträgt 10,44%.

Kinder und Ehepartner ohne eigenes Einkommen werden über den Versicherten beitragsfrei mitversichert.

Über die monatliche Beitragszahlung hinaus können noch Zusatzzahlungen für spezielle Medikamente, Reha-Maßnahmen oder Krankenhausaufenthalte anfallen.

Private vs. gesetzliche Krankenversicherung

Wann ist man über die gesetzliche Krankenkasse (GKV) versichert und wann über die private Krankenversicherung (PKV)?

Die gesetzliche Krankenversicherung steht jedem Bürger zu, die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten und bietet eine solide Basisversorgung.

Studenten, Beamte, Freiberufler oder Selbständige können der PKV beitreten, ohne weitere Voraussetzungen erfüllen zu müssen.

Angestellte müssen eine bestimmten Einkommensgrenze überschreiten, um einer privaten Krankenversicherung beitreten zu können. Diese Versicherungspflichtgrenze wird jährlich neu definiert und liegt in der Regel über 60.000 Euro brutto im Jahr.

Versicherungspflichtgrenze20202019
Jahresgrenze62.550, 00 €60.750,00 €
Monatsgrenze5.212,50 €5.062,50 €

Die Private Krankenversicherung bietet einige Vorzüge gegenüber der gesetzlichen Versicherung. Arzttermine werden ohne lange Wartezeiten vereinbart und die gesundheitliche Versorgung scheint allgemein umfangreicher zu sein. Dafür birgt die private Krankenversicherung oftmals einen finanziellen und bürokratischen Mehraufwand.

Voraussetzungen für Eintritt in die PKV

Um in die PKV eintreten zu können, müssen je nach Berufsgruppe bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Diese Kriterien werden in der folgenden Tabelle dargestellt:

BerufVoraussetzung
BeamteAnspruch auf Beihilfe
angestellte Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Anwältesiehe Versicherungspflichtgrenze
Freiberufler & Selbständigeunanbhängig vom Einkommen möglich
Angestellte (pflichtversichert oder freiwillig gesetzlich versichert)siehe Versicherungspflichtgrenze
Studierendenach Beantragung von Befreiung von der Versicherungspflicht
Künstlerwenn Künstlersozialkasse Versicherungspflicht feststellt, ist Wechsel in PKV nicht möglich

Ob ein Versicherter in die PKV wechseln darf, hängt zudem von seinem Gesundheitszustand und seiner medizinischen Vorgeschichte ab. Liegen besondere chronische Erkrankungen vor, birgt das ein höheres Risiko für den privaten Verischerungsträger. Dementsprechend kann sich ein Wechsel als schwierig erweisen oder der Beitrag wird in Bezug auf das Risiko erhöht.

  • Arbeitslose können nicht in eine private Krankenversicherung wechseln.

Krankenversicherung von der Steuer absetzen

Alle Aufwendungen für die Krankenkasse (egal, ob privat oder gesetzlich) können steuerlich geltend gemacht werden. Der jährliche Höchstsatz darf dabei für Beamte und Arbeitnehmer nicht die Grenze von 1.900 € überschreiten. Selbständige können einen Höchstbetrag von bis zu 2.800 € angeben.

Der Zusatzbeitrag der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung kann als Sonderausgabe in die Steuererklärung eingetragen werden.

Die Beiträge für die PKV oder GKV werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage "Vorsorgeaufwand" auf Seite 1 unter Abschnitt 2 angegeben.

Mit diesem Formular können die Kosten für die Krankenversicherung steuerlich abgesetzt werden.

Die wichtigsten Fakten

In Deutschland muss jeder krankenversichert sein. Der überwiegende Teil der Bevölkerung ist gesetzlich krankenversichert. Die Beiträge werden zur Hälfte vom Arbeitnehmer gezahlt. Die andere Hälfte wird vom Arbeitgeber übernommen. Die gesetzliche Krankenversicherung kann alle 18 Monate gewechselt werden.

Wie hoch sind die Beiträge für eine Krankenversicherung?

Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt ein festgelegter Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent. Dieser Satz wird zur Hälfte vom Arbeitnehmer und zur Hälfte vom Arbeitgeber übernommen und richtet nach der Höhe des Bruttolohneinkommens.

Ist man bei einem 520 Euro Job krankenversichert?

Minijobber, die bis 520 Euro im Monat verdienen, können in der Familienversicherung beitragsfrei bleiben. Wenn sie allerdings nicht in der Familienversicherung sind, müssen sie sich selbst versichern. Erst wenn ein Arbeitnehmer mehr als 520 Euro verdient, wird der Krankenversicherungsbeitrag automatisch vom Lohn abgezogen.


Einzelnachweise & Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetzliche Krankenversicherung >>
  2. Bundesministerium für Gesundheit: Krankenversicherung >>

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Krankenversicherung