Gesundheitsprüfung bei Versicherungen

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer bestimmte Versicherungen abschließen möchte, der muss sich einer sogenannten Gesundheitsprüfung unterziehen, die auch als Risikoprüfung bezeichnet wird. Eine Gesundheitsprüfung findet vor allem im Bereich der Personenversicherungen Anwendung und weniger bei Versicherungen, die sich auf den Schutz von Gegenständen oder Vermögenswerten spezialisiert haben.

Die Rechtsgrundlagen für die Gesundheitsprüfung finden sich unter anderem in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG).

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Welche Versicherungen führen eine Gesundheitsprüfung durch?

Eine solche Risiko- oder Gesundheitsprüfung wird vor allem von Versicherungen durchgeführt, die im Bereich der Personenversicherungen tätig sind. So muss sich ein Antragsteller vor allem dann einer solche Prüfung unterziehen, wenn er folgende Versicherungen abschließen möchte:

Bei all diesen Versicherungsarten geht es also hauptsächlich darum, gegenüber dem Versicherungsnehmer Leistungen zu erbringen, die entweder aufgrund von Erkrankungen und einer damit einhergehenden Unfähigkeit zur Ausübung eines Berufes bzw. einer Erwerbstätigkeit entstanden sind oder aber durch den Tod des Versicherten zu erbringen sind.

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Wozu dient eine Gesundheitsprüfung?

Mit einer solchen Prüfung versuchen Versicherungsgesellschaften zunächst einmal zu ermitteln, wie hoch das Risiko für sie selbst ist, im Vertrag zugebilligte Leistungen tatsächlich erbringen zu müssen. Auf Basis der Ergebnisse einer Gesundheitsprüfung wird zudem die Höhe der Versicherungsprämien festgelegt.

  • Die Versicherungsgesellschaften können bei einem eingehenden Antrag vollkommen frei entscheiden, ob und in welcher Form sie ihn annehmen. Sie können den Antrag auch ablehnen, wenn ihnen das Risiko zu groß erscheint.

Was wird bei der Gesundheitsprüfung gefragt?

Bei der Risikoprüfung geht es hauptsächlich um gesundheitliche Aspekte, daher verlangen die Versicherungsgesellschaften im Rahmen einer solchen Prüfung sehr oft eine Bescheinigung über die Entbindung von der Schweigepflicht für behandeln Ärzte.

Eine Überprüfung erstreckt sich meistens auf die letzten 10 Jahre und die Versicherungen interessieren sich hauptsächlich für:

  • durchgeführte Operationen
  • chronische Erkrankungen
  • eventuelle Zugehörigkeit zu einer Risikogruppe

Dem Antragsteller obliegt bei einer Gesundheitsprüfung die Verantwortung, dass von den Ärzten alle relevanten Informationen an die Versicherung weitergegeben werden. Zudem ist ihm selbst zu raten, alle Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten. Ein Weglassen von wichtigen Informationen kann sehr unangenehme Konsequenzen haben.

  • Werden vom Antragsteller bewusst oder unbewusst falsche oder unzureichende Angaben zu seiner Gesundheit gemacht, riskiert er im schlimmsten Fall die Kündigung des Vertrages durch die Versicherung. Es kann aber auch zu Änderungen der Vertragsbedingungen (Ausschluss bestimmter Erkrankungen) oder zu höheren Beiträgen kommen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG) § 19 Anzeigepflicht »

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