Lebensversicherung Vergleich zahlt sich aus

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Mit dem ersten Kind verändert sich alles. Familien müssen sich die Frage stellen, wie es nach dem Tod eines Elternteils finanziell weitergehen soll.

Wer Probleme und Hindernisse beseitigen will, kommt an der Lebensversicherung nicht vorbei. Ein Vergleich lohnt sich immer. Denn Beitrag und Leistung unterscheiden sich zwischen den Tarifen erheblich.

Welche Gesichtspunkte sind besonders wichtig? Gibt es Leistungen, die unbedingt drin sein müssen? Wer braucht den Vergleich der Lebensversicherer überhaupt?

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Lebensversicherung: Solider Hinterbliebenenschutz dank Vergleich

Eine umfassende Absicherung der Hinterbliebenen ist vor allem für Familien mit Kindern wichtig und Paare, die erhebliche finanzielle Verpflichtungen – wie das Eigenheim – gemeinsam tragen. Unterm Strich muss die Lebensversicherung in der Lage sein, die entstehende Lücke zu schließen. Für den Vergleich sind daher Einnahmen und Ausgaben möglichst genau gegenüberzustellen.

Berücksichtigt werden sollten neben:

  • Miete oder Kreditrate
  • alltäglicher Lebenshaltung
  • und Versicherungsbeiträgen

auch Kosten, die für Neuanschaffungen oder sich verändernde Lebensumstände entstehen.

Die pauschale Aussage von drei bis fünf Jahresgehältern als Versicherungssumme bietet vor diesem Hintergrund keine echte Sicherheit – es muss realistisch gerechnet werden.

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Lebensversicherung – was muss drin sein?

Eine Lebensversicherung soll die Hinterbliebenen vor finanziellen Herausforderungen schützen. Der Vergleich zeigt schnell, wo sich Spreu und Weizen voneinander trennen.

Dabei ist teuer nicht unbedingt besser. Generell ist im Vergleich die Aufmerksamkeit auf den Hinterbliebenenschutz als Kernleistung der Lebensversicherung zu richten.

Sinnvoll kann die Integration einer Nachversicherungsoption sein. Hier erhöht der Versicherer beim Eintritt bestimmter Ereignisse, wie:

  • Heirat
  • Geburt eines Kindes
  • und Eigenheim

die Versicherungssumme – ohne erneutes Prüfen des Gesundheitszustands.

Ein weiterer Aspekt betrifft die vorgezogene Todesfallleistung. Tritt eine unheilbare Krankheit ein, kann bereits ein Teil der Versicherungssumme beansprucht werden.

Andere Leistungen wie die Dynamik, automatische Anpassungen des Versicherungsschutzes bei Familienzuwachs o. Ä. sind verzichtbare Leistungsbausteine, die den Beitrag nach oben treiben.

Lebensversicherung auf verbundene Leben

Gerade Eltern müssen sich gegenseitig absichern. Tritt der Ernstfall ein, muss das verbleibende Elternteil beruflich oft kürzertreten.

Und was passiert, wenn beiden Eltern etwas zustößt? Im Rahmen der Lebensversicherung auf verbundene Leben deckt ein Vertrag dieses Risiko ab, der im Vergleich oft günstiger ist als zwei Einzelpolicen.


Einzelnachweise

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 10 (EStG)
  2. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) § 168 Kündigung des Versicherungsnehmers (VVG)
  3. Bundesministerium der Justiz: Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz) § 169 Rückkaufswert (VVG)

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