Ausbildungskosten können von der Steuer abgesetzt werden. Aktuell ist dies sowohl in Bezug auf die Erst- als auch auf eine Zweitausbildung möglich. Ausgaben für Fort- und Weiterbildungen können als Werbungskosten abgesetzt werden.
Was zählt als Ausbildung?
Generell sind Ausbildungen alle staatlich anerkannten berufsqualifizierenden Maßnahmen. Abgesetzt werden können demnach Kosten für
- ein Studium
- eine Lehre oder für
- eine Berufsausbildung.
Momentan ist es bei der Absetzung der Ausbildungskosten unerheblich, ob es sich dabei um die Erstausbildung oder Zweit-/ weitere Ausbildung handelt. Allerdings gibt es Unterschiede in der Art der Absetzung.
Jetzt kostenlos Informieren.
Was ist bei der Erstausbildung absetzbar?
Bei einer Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses verdient man durch die Ausbildung kein Geld, z.B. bei
- einem Studium
- einer kostenpflichtigen Ausbildung wie etwa zum Physiotherapeut.
Seit 2004 sind die Kosten für eine solche erste Berufsausbildung Aufwendungen der privaten Lebensführung und werden als Sonderausgaben betrachtet. Deshalb können maximal 6.000 Euro jährlich abgesetzt werden. In einer Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses wird jedoch in der Regel kein oder - z.B. durch einen Nebenjob - eher geringes Einkommen erzielt.
Da Sonderausgaben nur in dem Jahr abgesetzt werden können, in dem sie geleistet wurden, betroffene Personen in diesen Jahren jedoch oft ein Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags aufweisen, bringt diese Regelung ihnen oft keinen Vorteil.
- Aktuell wird über die gegenwärtige Regelung vor dem Bundesverfassungsgericht neu entschieden.
Erstausbildung im Dienstverhältnis
Eine Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses ist z.B.
- eine Lehre
- ein duales Studium
- ein Referendariat
Hier erhalten die Personen ein zu versteuerndes Gehalt. Aus diesem Grund haben sie das Recht, alle Kosten, die nötig sind, um das Gehalt zu erwirtschaften, unbegrenzt von der Steuer abzusetzen.
- Zu beachten ist, dass es sich um eine Berufsausbildung handeln muss, die sich aus dem Dienstverhältnis ergibt. Wer beispielsweise freiwillig neben dem Job studiert, kann maximal nur 6.000 Euro pro Jahr über den Bereich Sonderausgaben in der Steuererklärung absetzen.
Was ist bei der Zweitausbildung absetzbar?
Bei einer Zweitausbildung sowie bei jeder weiteren Ausbildung können die Kosten unbeschränkt als Werbungskosten abgesetzt werden. Das gleiche gilt auch für Fort- und Weiterbildungen. Die Zweitausbildung in der Steuererklärung abzusetzen, kann erhebliche Steuerrückerstattungen bedeuten.
Zusammenfassung: Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitausbildung
Erstausbildung | Zweitausbildung |
---|---|
Die erste Lehre / Berufsausbildung oder erstes Studium überhaupt | Eine weitere Ausbildung, weiteres Studium nach abgeschlossener Erstausbildung |
Dauer: mindestens 12 Monate bei Vollzeit und Beendigung durch Abschlussprüfung | z.B. ein Studium nach einer Berufsausbildung oder ein Masterstudium nach einem Bachelorstudium |
Kosten können i.d.R als Sonderausgaben abgesetzt werden | Kosten können unbeschränkt als Werbungskosten abgesetzt werden |
Worauf ist beim Absetzen der Ausbildungskosten zu achten?
Es besteht eine generelle Nachweispflicht für die Kosten, die für die Berufsausbildung abgesetzt werden sollen. Für die Auszubildenden selbst gilt dabei, dass es keinen Pauschbetrag gibt. Abgesetzt werden können nur die Ausgaben, die man auch tatsächlich nachweisen kann.
Dies bedeutet, man muss die Posten, die man abzieht, über Rechnungen, Quittungen und sonstige Belege nachweisen.
Dafür dürfen aber wirklich alle Aufwendungen, die in Zusammenhang mit dem Ausbildungsgang stehen, nachgewiesen werden. Hierzu zählen beispielsweise:
- Alle Kosten für die Bewerbung
- Fahrten zur Arbeitsstätte oder zur Berufsschule
- Kosten für Studienmaterialien
- Kosten für Arbeitsmaterialien
Wie viel Geld können Eltern für die Ausbildung ihrer Kinder absetzen?
Viele junge Erwachsene könnten ohne die finanzielle Unterstützung ihrer Eltern nicht studieren oder eine Berufsausbildung absolvieren. Der Staat ist sich dieses Umstands bewusst und trägt ihm dadurch Rechenschaft, dass er auch den Eltern einen Steuerfreibetrag für die entsprechenden Ausgaben einräumt. Dieser beträgt 924 Euro pro Jahr.
Zudem ist er an verschiedene Bedingungen geknüpft. Diese lauten:
- Das Kind ist volljährig
- Das Kind ist in der Ausbildung
- Das Kind ist kindergeldberechtigt
- Das Kind wohnt nicht mehr Zuhause
Einzelnachweise
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 9 Werbungkosten (EStG) →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 10 Sonderkosten (EStG) →
- Bundesregierung.de: Jahressteuergesetz 2022 →
Bewerten Sie diesen Artikel
Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.