Mit dem Steuerfreibetragrechner können Sie schnell und unkompliziert einen Steuerfreibetrag berechnen: Einfach Jahresbruttoeinkommen und Steuerklasse eingeben und dazu auswählen, welcher Steuerfreibetrag angezeigt werden soll.
Wie hilft der Steuerfreibetragrechner?
Der Steuerfreibetragrechner erspart lästige und umständliche Berechnungen. Mit unserem Steuerfreibetragrechner können Sie in kürzester Zeit und bequem von zuhause aus berechnen, wie viel Steuern sie konkret durch die Steuerfreibeträge, die Sie geltend machen können, sparen können.
Die persönlichen Angaben werden benötigt, um Ihnen ein möglichst präzises Ergebnis berechnen zu können.
Welche Steuerfreibeträge können berechnet werden?
Mit unserem Steuerfreibetragrechner können Sie folgende Steuerfreibeträge berechnen:
Der Sparerpauschbetrag kann auf private Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet werden.
Den Kinderfreibetrag können Eltern nutzen. Dadurch soll das Existenzminimum des Kindes sicher gedeckt werden können.
Die Höhe des Behindertenpauschbetrags hängt vom Grad und von der Art der Behinderung ab.
Übungsleiterfreibetrag
Der Übungsleiterfreibetrag kann von Personen geltend gemacht werden, die sich neben dem Beruf gemeinnützig engagieren.
Der Ausbildungsfreibetrag ist für Eltern gedacht, die ihr Kind während einer Berufsausbildung finanziell unterstützen.
Der Altersentlastungsbetrag wird von der Lohnsteuer abgezogen, wenn man über dem 64. Lebensjahr Arbeitslohn bezieht.
Steuerfreibetrag beantragen
Um den Freibetrag beantragen zu können, benötigt man die eigene Steuer-Identifikationsnummer bzw. Steuernummer sowie das Formular 'Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung'. Hier gibt es das richtige Formular zum kostenlosen Download!
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 32a Einkommensteuertarif →
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz § 39a Freibetrag und Hinzurechnungsbetrag →
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