Steuererklärung im Studium

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Bis zu 6.000 Euro Studienkosten absetzen?

Die Kosten für die Hochschulausbildung werden vom Gesetzgeber anerkannt und können daher in der Steuererklärung angegeben werden. Dabei können nicht nur Studierende mit Einkommen von der Abgabe einer Steuererklärung profitieren. Auch Studenten, die nicht arbeiten oder unter dem Grundfreibetrag verdienen, können unter bestimmten Voraussetzungen ihre Studienkosten von zukünftigen Steuern absetzen.

+ 1.140,00 € jährlich kassieren?

Staatliche Zulagen mitnehmen!!

DSGVODSGVO

sichere Serververbindung

Geld zurück als Student mit Einkommen

Wer neben seinem Studium weniger als 520 Euro verdient, muss keine Steuern zahlen und in der Regel auch keine Steuererklärung abgeben. Bei mehr als 520 Euro Monatsgehalt kann sich die Abgabe einer Steuererklärung jedoch aus zwei Gründen lohnen:

Einkommen unter Freibetrag

Wenn das monatliche Gehalt über 520 Euro beträgt, wird davon zunächst Lohnsteuer an das Finanzamt abgeführt. Bleibt jedoch das jährliche Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 11.604 Euro, kann sich der Studierende das Geld durch die Steuererklärung zurückholen.

Je nach persönlicher Situation können weitere Freibeträge genutzt werden, durch die sich der Betrag, der neben dem Studium steuerfrei verdient werden kann, noch weiter erhöhen kann.

Steuerfreibeträge für Studenten

Studienkosten steuerlich absetzen

Zusätzlich zu den Freibeträgen können Studierende sich einen Teil der Kosten für ihr Studium durch die Steuererklärung zurückholen. Wie genau das abläuft, hängt davon ab, ob es sich um ein Erst- oder Zweitstudium handelt.

Die Kosten für ein Erststudium können in einer Höhe von bis zu 6.000 Euro im Jahr als Sonderausgaben abgesetzt werden. Im Zweitstudium können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten angegeben werden.

Studiengebühren in der Steuererklärung

Wer kann Studienkosten als Werbungskosten absetzen?

Wer Studienkosten als Werbungskosten absetzen kann, kann sie in voller Höhe in der Steuererklärung eintragen. Alle anderen können lediglich bis zu 6.000 Euro der mit dem Studium verbundenen Ausgaben als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Die Voraussetzung, um Studienkosten als Werbungskosten geltend zu machen, ist, dass es sich um ein Zweitstudium handelt. Als Zweitstudium zählt:

  • Berufsbegleitendes Studium: Der Student übt seinen Beruf neben dem Studium aus.
  • Nach Berufsausbildung: Der Student hat eine duale oder schulische Ausbildung absolviert.
  • Nach Erststudium: Der Student hat bereits ein Studium in einem anderen Fach absolviert.
  • Masterstudium: Der Student befindet sich in einem Masterstudium und hat bereits den Bachelor.
  • Doktoranden: Der Student ist Doktorand und hat bereits einen Bachelor-, Master- oder Diplomabschluss.
  • Weiterbildung: Der Student verfügt bereits über einen Abschluss und nutzt das Studium zur Weiterbildung.
Jeder Bundesbürger hat Anspruch auf folgende Förderungen... Jedes Jahr!
Jetzt kostenlos Informieren.

Verlust vortragen als Student ohne Einkommen

Auch wer während des Studiums nichts oder weniger als den Freibetrag verdient, kann unter Umständen von einer Steuererklärung profitieren. Möglich ist dies durch den Verlustvortrag. Studienkosten, die in der Steuererklärung als Werbungskosten eingetragen wurden, werden für später vorgemerkt, wenn sie nicht direkt geltend gemacht werden können. Sie werden dann abgezogen, wenn erstmals ein zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet wird.

Da ein Verlustvortrag nur für Werbungskosten möglich ist, eignet er sich nur für Studierende in ihrem Zweitstudium. Im Erststudium können Kosten nur als Sonderausgaben abgesetzt werden. Sie können also nur in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie angefallen sind.

Alles weitere über den Verlustvortrag und wie Sie Verluste in der Steuererklärung eintragen, erfahren Sie hier.
btn-pfeil

Verlustvortrag im Studium

Ausgaben für das Studium über die Steuererklärung absetzen

Dazu, welche Ausgaben für das Studium von der Steuererklärung absetzbar sind, gibt es so gut wie keine Einschränkung. Bedingung ist lediglich, dass eine klare Verwendung für die Hochschulausbildung erkennbar ist.

Zudem muss alles, was man in der Steuererklärung absetzen möchte, auch belegt werden. Hierfür kommen Quittungen, Rechnungen, Bons oder auch Preislisten infrage. Abgesetzt werden dürfen zum Beispiel:

  • Büromaterial, z. B. Schreibwaren, Papier oder Ordner
  • Für das Studium notwendige Fachliteratur
  • Nachhilfe, z. B. zur Prüfungsvorbereitung
  • Kostenpflichtige Kurse zur Ergänzung oder Auffrischung
  • Computer, Laptop und technisches Zubehör
  • Semesterbeitrag an staatlichen Hochschulen
  • Studiengebühren für Privatunis oder das Zweitstudium
  • Druckkosten für Abschlussarbeiten oder Hausarbeiten
  • Fahrtkosten, z. B. für das Semesterticket oder Fahrten mit dem Auto

Sollten Anschaffungen sowohl privat als auch beruflich genutzt werden, muss anteilig abgesetzt werden. Als Beispiel: Benötigt man den eigenen Computer zu 50 Prozent für das Studium und zu 50 Prozent privat, so darf man nur die halben Anschaffungskosten absetzen.

Häufige Fragen zum Thema Steuererklärung

Welche Kosten lassen sich bei einem studiumbedingten Umzug absetzen?

Auch bei einem Umzug können verschiedene Sonderkosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Beispielsweise kann eine Versorgungspauschale für Helfer von der Steuer abgesetzt werden.

Weiterhin können Möbel sowie Renovierungskosten, welche umzugsbedingt anfallen, in der Steuer angegeben werden. So kommen schnell mehrere Tausende Euro zusammen, welche im ersten Verdienstjahr, in dem Steuern gezahlt werden, zurückerstattet werden.

Wo werden Kosten für das Studium in der Steuererklärung eingetragen?

Studienkosten im Rahmen des Erststudiums werden als Sonderausgaben in der Anlage "Sonderausgaben" eingetragen. Kosten, die für das Zweitstudium anfallen, können als Werbungskosten in der Anlage N eingetragen werden.

Möchte man die Werbungskosten als Verlust vortragen, muss zusätzlich im Mantelbogen das Feld 'Erklärung zur Feststellung des Verlustvortrags' ausgewählt werden. Für Sonderausgaben kann kein Verlustvortrag gemacht werden.

Kann man im Bachelorstudium Kosten absetzen?

Ja, unter Umständen kann man auch die Kosten für ein Bachelorstudium steuerlich geltend machen. Wenn es sich dabei um die erste berufliche Ausbildung handelt, können Kosten jedoch nur für das Jahr, in dem sie anfallen, als Sonderausgaben bis zu 6.000 Euro in der Steuererklärung eingetragen werden. Das lohnt sich in der Regel nur, wenn der Studierende bereits zu versteuerndes Einkommen erzielt.

Wurde vor dem Bachelorstudium bereits ein anderes Studium oder eine andere Ausbildung absolviert, können die Kosten in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. Das kann sich auch ohne Einkommen lohnen, da Werbungskosten als Verluste vorgetragen und dann in späteren Jahren mit dem ersten richtigen Einkommen geltend gemacht werden können.

Weitere Artikel zum Thema Steuererklärung im Studium

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - § 9 Werbungskosten
  2. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) - § 10 Sonderkosten

Bewerten Sie diesen Artikel

0   0

Haftungsausschluss: Wir übernehmen, trotz sorgfältiger Prüfung, keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der hier dargestellten Informationen. Es werden keine Leistungen übernommen, die gemäß StBerG und RBerG Berufsträgern vorbehalten sind.


Weiteres zum Thema Studium