Steuererklärung als Rentner abgeben - Schritt für Schritt
1. Finden Sie heraus, ob Sie eine Steuererklärung abgeben müssen, beispielsweise mit unserem unten stehenden Tool. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihr Finanzamt.
2. Stellen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen: Rentenbescheinigung, Lohnbescheide von Nebentätigkeiten, Belege für absetzbare Anschaffungen und Versicherungen, Spendenbescheinigungen, etc..
3. Füllen Sie den Mantelbogen, die Anlage N und in Einzelfälle weitere Steuerformulare aus. Dazu können Sie direkt das ELSTER Onlineportal nutzen oder einen Steuerberater bzw. Steuersoftware zurate ziehen.
Auch Rentner und Pensionäre müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihre jährlichen Einkünfte den steuerfreien Grundfreibetrag übersteigen.
Steuern müssen Rentner und Pensionäre zahlen, wenn Sie über den Freibetrag von kommen. Dabei muss das komplette Einkommen berücksichtigt werden, nicht nur die Renteneinkünfte.
Steuererklärungspflicht als Rentner
Ob Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Sobald weitere Einkünfte eingenommen werden, Rentenbezüge aus privaten Versicherungen gezahlt werden oder einem Nebenjob nachgegangen wird, muss in der Regel eine Steuererklärung abgegeben werden.
Durch die Reform vom Alterseinkünftegesetz werden Rentner wie normale Arbeitnehmer behandelt. Dies bedeutet, dass bei Kirchenzugehörigkeit auch Kirchensteuer bezahlt werden muss.
Muss ich als Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Anteil der zu versteuernden Rente im Überblick
Die Steuerfreibeträge auf die Rente werden mit jedem Jahr gesenkt. Ein immer größerer Anteil der Rente muss also versteuert werden. Welcher Prozentsatz für die eigene Rente zutrifft, wird mit dem Datum des Renteneintritts festgelegt und gilt dann für die gesamte Laufzeit der Rente.
- Je später also eine Rentenzahlung beginnt, desto höher ist der Prozentsatz der Rente, der versteuert werden muss.
Dieser Prozentsatz erhöht sich jährlich um 2 % bis 2020, ab dann um einen Prozentpunkt jährlich und wird im Jahre 2040 100 % der Rente betragen.
Jahr | zu versteuernder Anteil der Rente |
---|---|
Vor 2006 | 50 Prozent |
2006 | 52 Prozent |
2007 | 54 Prozent |
2008 | 56 Prozent |
2009 | 58 Prozent |
2010 | 60 Prozent |
2011 | 62 Prozent |
2012 | 64 Prozent |
2013 | 66 Prozent |
2014 | 68 Prozent |
2015 | 70 Prozent |
2016 | 72 Prozent |
2017 | 74 Prozent |
2018 | 76 Prozent |
2019 | 78 Prozent |
2040 | 100 Prozent |
Zu beachten ist zudem, dass das Finanzamt auch für die vorgehenden Jahre seit 2007 eine Steuererklärung nachfordern darf. Auch dies ist im Alterseinkünftegesetz geregelt.
Steuererklärung Rentner Formular
Rentner benötigen für Ihre Steuererklärung den Mantelbogen, die Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlage R. Pensionäre müssen statt der Anlage R, die Anlage N ausfüllen.
Steuererklärung FormulareSteuererklärung Rentner Befreiung
Nachdem eine Steuererklärung für Rentner abgegeben wurde und das Finanzamt erkannt hat, dass außer Rente keine weiteren Einkünfte vorhanden sind, kann und sollte der Rentner eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Diese wird vom Finanzamt auf Antrag ausgestellt und bedeutet, dass in den weiteren Jahren keine Steuererklärung für Rentner mehr abgegeben werden muss.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Finanzen: Rentenbesteuerung: Eine Frage der Gerechtigkeit →
- Bundesministerium der Finanzen: Besteuerung von Alterseinkünften →
- Deutsche Rentenversicherung: Besteuerung der Rente →
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