Heiligabend ist der Abend des 24. Dezembers, also der Abend vor dem Weihnachtsfest. Heiligabend ist zwar kein gesetzlicher Feiertag, zählt jedoch in vielen Betrieben nur als halber Tag.
Inhaltsverzeichnis:
Bedeutung von Heiligabend
Als Heiligabend, heiliger Abend oder Weihnachtsabend wurde ursprünglich der Abend vor Weihnachten bezeichnet. Mittlerweile hat es sich jedoch durchgesetzt, die Bezeichnung Heiligabend für den gesamten 24. Dezember zu nutzen.
Im deutschsprachigen Raum ist es üblich, den heiligen Abend im Kreise der Familie zu feiern und bei der Bescherung Geschenke auszutauschen. Auch der Besuch des Gottesdienstes gehört in gläubigen christlichen Familien zum Brauchtum an Heiligabend. In anderen Ländern finden Gottesdienstbesuch, Festmahl und Bescherung klassischerweise erst am ersten Weihnachtstag, also am 25. Dezember statt.
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Feiertage vor und nach Heiligabend
Vor und nach Heiligabend finden folgende Feiertage statt:
Feiertag | Datum |
---|---|
Vierter Advent | Sonntag vor dem ersten Weihnachtstag |
Winteranfang / Wintersonnenwende | Tag, ab dem Tage wieder länger werden |
Thomastag | 21. Dezember |
Heiligabend | 24. Dezember |
Erster Weihnachtstag | 25. Dezember |
Zweiter Weihnachtstag | 26. Dezember |
Silvester | 31. Dezember |
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Entgeltfortzahlungsgesetz - § 2 Entgeltzahlung an Feiertagen →
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