Geld zurück durch die Steuererklärung?
In Deutschland ist man nicht automatisch zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Anders verhält es sich bei Bezug von Lohnersatzleistungen oder Einkommen ohne Lohnsteuerabzug.
Inhaltsverzeichnis:
Eine Abgabepflicht gilt ebenfalls für Selbstständige, die mehr als den Grundfreibetrag verdienen, sowie bei Mehrfachbeschäftigungen, Steuerklassenkombination 3/5 oder nach Aufforderung vom Finanzamt.
Allerdings lohnt sich eine Steuererklärung oft auch für Steuerzahler, die nicht dazu verpflichtet sind.
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Wer muss die Einkommenssteuererklärung abgeben?
In Deutschland regelt das EStG (Einkommenssteuergesetz) nicht nur die eingangs genannten Fragen.
Nach § 1 EStG unterliegt jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland einer unbeschränkten Steuerpflicht.
Eine Steuerpflicht darf an dieser Stelle nicht mit der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung verwechselt werden.
Prinzipiell existieren im Steuerrecht zwei Situationen: Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung und eine Antragsveranlagung, also die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung.
Per Gesetz sind zur Abgabe unter anderem Personen verpflichtet, die Lohnersatzleistungen (wie Elterngeld) oder Einkommen ohne Lohnsteuerabzug beziehen. Ebenfalls verbindlich geregelt ist die Pflicht für Bürger mit Einkommen (über dem Grundfreibetrag) aus einer selbstständigen Tätigkeit.
Aber auch bei mehreren Beschäftigungen, Steuerklassenkombination 3/5 oder nach Aufforderung vom Finanzamt besteht eine Abgabepflicht.
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Freiwillige Abgabe der Steuererklärung
Kosten für:
- Berufsbekleidung
- Wege zur Arbeit
- Krankheitskosten
- private AV-Beiträge
können steuerlich geltend gemacht werden. Werden diese Kosten in der Steuererklärung angegeben, kann ein Teil der gezahlten Steuern in Form einer Rückzahlung zurückerstattet werden.
In welcher Höhe die einzelnen Beträge berücksichtigt werden, variiert stark. Bei der privaten Altersvorsorge gibt es beispielsweise Obergrenzen. Bei den Krankheitskosten gilt ein „Selbstbehalt“ je nach Höhe des Einkommens und der Haushaltsgröße. An anderer Stelle können die Aufwendungen unbegrenzt eine Rolle spielen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) →
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