Wer heiratet, wird automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Die Steuerklasse 4 lohnt sich für Ehegatten, die in etwa gleich viel verdienen. Ehepaare können ihre Steuerklasse in die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor ändern.
Steuerklasse 4 Abzüge
Die Abzüge in Steuerklasse 4 unterscheiden sich nicht von jenen in anderen Lohnsteuerklassen.
Steuerabzüge und Versicherungsbeiträge werden monatlich direkt von Ihrem Gehalt einbehalten.
Steuerabzüge | Versicherungsbeiträge |
---|---|
Lohnsteuer | Krankenversicherung |
Solidaritätszuschlag | Pflegeversicherung |
Kirchensteuer | Rentenversicherung |
Arbeitslosenversicherung |
Die Abzüge der Steuerklasse IV hängen von der Höhe Ihres Gehalts ab und können mit unserem Brutto Netto Rechner ermittelt werden.
Nettolohn berechnen
Unterschied Steuerklasse 1 und 4
In beiden Steuerklassen sind die Abzüge identisch. Es gibt keinen finanziellen Vorteil. Der einzige Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 ist der Kinderfreibetrag. Diesen gibt es in beiden Steuerklassen, jedoch wird er unterschiedlich angerechnet.
- Kinderfreibetrag Steuerklasse I: 8.388 Euro
- Kinderfreibetrag Steuerklasse IV: 4.194 Euro -> Der Freibetrag wird hier zu beiden Teilen auf die Eltern angerechnet
Lohnt sich der Kinderfreibetrag für Sie oder ist das Kindergeld die bessere Wahl? Um das zu erfahren, nutzen Sie doch einfach unseren Kinderfreibetragrechner.
Steuerklasse 4 Rechner
Der Steuerklassen Rechner ermittelt, welche Lohnsteuerklassenkombination am günstigsten ist.
- Die Steuerklasse kann für das Jahr 2021 mehrfach beim Finanzamt geändert werden. Bis zum Jahr 2019 war ein Wechsel nur einmal jährlich möglich. Es genügt, wenn ein Ehepartner den Antrag stellt.
Dazu werden alle Wahlmöglichkeiten gegenübergestellt, sodass schnell und einfach überprüft werden kann, ob sich der Verbleib in Lohnsteuerklasse 4 lohnt.
- Mit dem Steuerklassenrechner können Sie schnell und einfach berechnen, welche Steuerklassenkombination sich am besten für Sie eignet.
Steuerklassenkombinationen 4/4 oder 3/5

Hier werden zwei Rechenbeispiele für die beiden möglichen Steuerklassenkombinationen aufgeführt. Sie sollen veranschaulichen, warum sich die Kombination aus der Steuerklasse IV/IV für ein
Ehepaar besser eignet, wenn es nahezu gleich viel verdient.
Rechenbeispiel Steuerklassenkombination 4/4
Steuerklassenkombination 4/4 | Steuerklassenwahl | Gehalt |
---|---|---|
Ehepartner A | Steuerklasse 4 | 3.600 Euro (2.189,02 Euro Netto) |
Ehepartner B | Steuerklasse 4 | 3.400 Euro (2.093,33 Euro Netto) |
Gesamtlohn | 7.000 Euro (4.282,35 Euro Netto) |
Rechenbeispiel Steuerklassenkombination 3/5
Steuerklassenkombination 3/5 | Steuerklassenwahl | Gehalt |
---|---|---|
Ehepartner A | Steuerklasse 3 | 3.600 Euro (2.507,33 Euro Netto) |
Ehepartner B | Steuerklasse 5 | 3.400 Euro (1.687,54 Euro Netto) |
Gesamtlohn | 7.000 Euro (4.194,87 Euro Netto) |
Ergebnis: 87,48 Euro / Monat mehr Netto mit der Kombination 4/4.
Steuerklasse 4 mit Faktor
Bei der Kombination IV/IV mit Faktor wird durch das Faktorverfahren eine genaue Berechnung der zu zahlenden Steuern vorgenommen.
Das hat gegenüber den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V den Vorteil, dass am Ende des Jahres keine Nachzahlung vom Finanzamt eingefordert wird. Das Ehepaar zahlt in der Steuerklasse IV mit Faktor lediglich den Anteil der Lohnsteuer, den sie zum gemeinsamen Einkommen beitragen.
Einzelnachweise und Quellen
- Bundesfinanzministerium: Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende →
- Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder →
- Bundesministerium für Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl →
- Gesetze im Internet: Einkommensteuergesetz (EStG) § 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V →
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