Steuerklasse 4

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Wer heiratet, wird automatisch in die Steuerklasse 4 eingestuft. Diese Steuerklasse bietet sich für Ehegatten an, die in etwa gleich viel verdienen, da die Lohnsteuer gleichmäßig verteilt wird. Ehepaare können ihre Steuerklasse jedoch auch in die Steuerklassenkombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor ändern.

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Die Abzüge in Steuerklasse 4

Die Abzüge in Steuerklasse 4 unterscheiden sich nicht von denen in anderen Lohnsteuerklassen. Neben der Lohnsteuer wird gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Außerdem werden folgende Versicherungsbeiträge monatlich direkt vom Gehalt einbehalten:

Abzüge in Höhe von ca. -31,8% in Steuerklasse 4:

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Die Abzüge in der Steuerklasse 4 berechnen

Wie hoch die Abzüge der Steuerklasse IV individuell ausfallen, hängt von der Höhe der Gehalts ab und kann mit unserem Brutto Netto Rechner ermittelt werden. Geben Sie dazu einfach Ihr Bruttogehalt ein und wir berechnen, wie viel Ihnen voraussichtlich netto zur Verfügung stehen kann.

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Die Freibeträge in Steuerklasse 4

Die Freibeträge in der Steuerklasse 4 sind größtenteils mit denen der Steuerklasse 1 identisch. Lediglich der Kinderfreibetrag wird bei der Steuerklasse 4 halbiert, da er zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird.

Ca. +15.214 Euro an Steuerfreibeträgen in Steuerklasse 4:

  • Grundfreibetrag: 11.604 Euro
  • Kinderfreibetrag: 4.656 Euro
  • Arbeitnehmerpauschbetrag: 1.000 Euro
  • Sonderausgabenpauschbetrag: 36 Euro

Zusätzlich können individuell weitere Freibeträge geltend gemacht werden. Dazu kann beispielsweise die vom Bruttogehalt abhängige Vorsorgepauschale gehören.

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Vorteile von Steuerklasse 4

Wenn sich beide Ehepartner in Steuerklasse 4 befinden, wird die Steuerlast gleichmäßig auf beide Partner verteilt. Durch das Faktorverfahren kann eine gleichmäßige steuerliche Belastung auch bei einem leichten Gehaltsunterschied erreicht werden. Außerdem können hohe Nachzahlungen bei der Steuerklassenkombination 4/4 oder 4 mit Faktor in der Regel vermieden werden.

Unterschiede zwischen Steuerklasse 4 und anderen Steuerklassen

  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 1: Für kinderlose, ledige Personen, höherer Kinderfreibetrag als Steuerklasse 4, da keine Aufteilung auf zwei Ehepartner stattfindet
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 2: Für Alleinerziehende, höherer Freibetrag als Steuerklasse 4 durch Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 3: Für Verheiratete (kombiniert mit Steuerklasse 5), niedrigere Abzüge und höherer Grundfreibetrag als Steuerklasse 4
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 5: Für Verheiratete (kombiniert mit Steuerklasse 3), kein Grund- oder Kinderfreibetrag, höhere Abzüge als Steuerklasse 4
  • Steuerklasse 4 vs. Steuerklasse 6: Für Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Jobs, zusätzlich zu einer anderen Steuerklasse, höhere Abzüge als Steuerklasse 4, keine Freibeträge

Die Steuerklassenkombinationen 4/4 und 3/5

Die Steuerklassenkombination 4/4 eignet sich besonders für Ehepaare, in denen beide Partner ungefähr gleich viel verdienen. Die Steuerlast ist bei dieser Kombination für beide Partner ausgeglichen.

Wenn einer der Partner 60% oder mehr des Gesamtverdienstes beisteuert, kann die Wahl der Steuerklassenkombination 3/5 sinnvoll sein. Hierbei wählt der besserverdienende Partner die Steuerklasse 3, da diese mit geringeren Abzügen und höheren Freibeträgen einhergeht. Das Ehepaar profitiert dadurch von einem höheren monatlichen Nettogehalt, muss jedoch die kurzfristige Steuerersparnis nach der Steuererklärung in Form von Nachzahlungen wieder abgeben.

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Steuerklasse 4 mit Faktor

Bei der Kombination IV/IV mit Faktor wird durch das Faktorverfahren eine genaue Berechnung der zu zahlenden Steuern vorgenommen.

Das hat gegenüber den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V den Vorteil, dass am Ende des Jahres in der Regel keine Nachzahlung vom Finanzamt eingefordert wird. Die Ehepartner zahlen in der Steuerklasse IV mit Faktor lediglich den Anteil der Lohnsteuer, den sie zum gemeinsamen Einkommen beitragen.

Die Steuerklassenkombinationen im Überblick

Steuerklassen 4/4 - Bei ungefähr gleichem Einkommen

Nach der Heirat werden Paare automatisch in die Kombination 4/4 eingeordnet. Ein Verbleib bietet sich an, wenn beide Partner ungefähr gleich verdienen, da so die Steuerlast gleichmäßig verteilt wird.

Steuerklassen 4/4 mit Faktor - Bei leicht unterschiedlichem Einkommen

Durch das Faktorverfahren kann die Steuerlast auch bei leicht unterschiedlichem Einkommen gleichmäßig verteilt werden. Dadurch können Steuernachzahlungen gering gehalten werden.

Steuerklassen 3/5 - Bei deutlich unterschiedlichem Einkommen

Unterscheiden sich die Gehälter stark, kann durch einen Wechsel des besserverdienenden Partners in Steuerklasse 3 und des weniger verdienenden Partners in Steuerklasse 5 monatlich mehr Netto erzielt werden.

Welche Kombination lohnt sich für uns?

Die Steuerklasse kann für das Jahr 2024 mehrfach beim Finanzamt geändert werden. Bis zum Jahr 2019 war ein Wechsel nur einmal jährlich möglich. Es genügt, wenn ein Ehepartner den Antrag stellt.

Der Steuerklassen Rechner ermittelt, welche Lohnsteuerklassenkombination am günstigsten ist. Dazu werden alle Wahlmöglichkeiten gegenübergestellt, sodass schnell und einfach überprüft werden kann, ob sich der Verbleib in Lohnsteuerklasse 4 lohnt.

Mit dem Steuerklassenrechner können Sie schnell und einfach berechnen, welche Steuerklassenkombination sich am besten für Sie eignet.
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Häufige Fragen zu Steuerklasse 4

Was ist der Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4?

In beiden Steuerklassen sind die Abzüge identisch. Es gibt keinen finanziellen Vorteil. Der einzige Unterschied zwischen Steuerklasse 1 und 4 ist der Kinderfreibetrag. Diesen gibt es in beiden Steuerklassen, jedoch wird er unterschiedlich angerechnet.

In Steuerklasse 1 erhält man den vollen Kinderfreibetrag. In Steuerklasse 4 hingegen kann jeder Ehepartner nur den halben Kinderfreibetrag nutzen, da er unter den Elternteilen aufgeteilt wird.

Wann lohnt sich die Steuerklasse 4?

Steuerklasse 4 lohnt sich, wenn die Ehepartner in etwa gleich viel verdienen. Ab einem Gehaltsverhältnis von 40 zu 60 Prozent ist die Steuerklassenkombination 5/3 geeignet, um den Nettomonatsverdienst zu erhöhen. Beim Lohnsteuerjahresausgleich muss diese kurzfristige Steuereinsparung jedoch zurückgezahlt werden.

Bei einem kleineren Gehaltsunterschied der Ehepartner ist die Steuerklasse 4 mit Faktor eine Überlegung wert. Bei diesem Faktorverfahren wird die zu zahlende Lohnsteuer für beide Partner genau berechnet.

Was ist besser: Steuerklasse 3/5 oder 4/4?

Dass sich durch die Steuerklassenkombination 3/5 eine Steuerersparnis erzielen lässt, ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Nach dem Lohnsteuerjahresausgleich und möglichen Nach- bzw. Rückzahlungen ist die Höhe der gezahlten Steuern bei beiden Steuerklassenkombinationen gleich. Es lässt sich also nicht pauschal sagen, dass eine der beiden Kombinationen besser wäre.

Der wesentliche Unterschied zwischen Steuerklasse 3/5 und 4/4 liegt im monatlich ausgezahlten Nettogehalt. Dieses kann durch die richtige Wahl der Steuerklassenkombination kurzfristig erhöht werden. Der scheinbare Steuervorteil wird jedoch nach der Steuererklärung durch höhere Nachzahlungen wieder ausgeglichen.

Einzelnachweise und Quellen


  1. Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Steuerentlastungen
  2. Bundesministerium für Finanzen: Merkblatt zur Steuerklassenwahl
  3. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG) § 39f Faktorverfahren anstelle Steuerklassenkombination III/V

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