Ein Steuerfreibetrag ist ein Sammelbegriff für alle geltenden Freibeträge. Ein Freibetrag bestimmt, bis zu welcher Summe ein Betrag unversteuert bleibt. Alles, was über dem Freibetrag liegt wird von der Steuer berücksichtigt. Steuerfreibeträge senken somit die jährliche Einkommensteuer.
Steuerfreibetrag berechnen
Mit dem Steuerfreibetragrechner können Sie schnell und unkompliziert Ihr Jahresbruttoeinkommen unter Berücksichtigung verschiedener Steuerfreibeträge ermitteln.
Steuerfreibetrag Übersicht
Es gibt eine Vielzahl von Freibeträgen, die individuell geltend gemacht werden können. Zu den bekanntesten zählen der Grundfreibetrag oder der Kinderfreibetrag.
In der nachfolgenden Tabelle werden die Werte der gängigen Steuerfreibeträge der letzten Jahre aufgeführt.
Steuerfreibeträge | 2021 | 2020 | 2019 | 2018 |
---|---|---|---|---|
Alleinerziehendenentlastungsbetrag | 4.008 Euro | 1.908 Euro | 1.908 Euro | 1.908 Euro |
für 2 Kinder (ab dem 2. Kind 240 Euro mehr) | 2.148 Euro | 204 Euro | 2.148 Euro | 2.148 Euro |
Altersentlastungsbetrag | 722 Euro | 760 Euro | 836 Euro | 912 Euro |
Ausbildungsfreibetrag | 924 Euro | 924 Euro | 924 Euro | 924 Euro |
Behindertenpauschbetrag (abhängig vom Grad der Behinderung) | bis zu 2.480 Euro | bis zu 1.420 Euro | bis zu 1.420 Euro | bis zu 1.420 Euro |
Gewerbesteuerfreibetrag (Einzelunternehmen/ Personengesellschaften) | 24.500 Euro | 24.500 Euro | 24.500 Euro | 24.500 Euro |
Grundfreibetrag | 9.744 Euro | 9.408 Euro | 9.168 Euro | 9.000 Euro |
Kinderfreibetrag (bis 2 Kinder) | 8.388 Euro | 7.812 Euro | 7.620 Euro | 7.428 Euro |
Steuerfreibetrag für Rentner | 19% | 20% | 22% | 24% |
Sparerpauschbetrag | 801 Euro | 801 Euro | 801 Euro | 801 Euro |
für Ehepaare | 1.602 Euro | 1.602 Euro | 1.602 Euro | 1.602 Euro |
Übungsleiterpauschale | bis zu 2.400 Euro | bis zu 2.400 Euro | bis zu 2.400 Euro | bis zu 2.400 Euro |
Veräußerungsgewinn | 45.000 Euro | 45.000 Euro | 45.000 Euro | 45.000 Euro |
Neben den Freibeträgen, muss zwischen den Bezeichnungen Pauschbetrag und Freigrenze differenziert werden:
Ein Pauschbetrag beschreibt einen steuerfreien Festbetrag des Einkommens, welches das Finanzamt auch ohne Nachweise anerkennt. Dazu müssen bestimmte Lebens- oder Einkommensvoraussetzungen erfüllt werden. Liegen die Ausgaben über dem Pauschbetrag, kann das in der Steuererklärung eingetragen werden. Liegen die Ausgaben darunter wird trotzdem der geltende Pauschbetrag berechnet.
Eine Freigrenze legt fest, bis zu welchem Betrag etwas steuerfrei bleibt. Anders als bei einem Steuerfeibetrag, wird bei der Freigrenze die gesamte Summe für die Berechnung der Steuer herangezogen, sobald die Grenze des Betrags überschritten wurde.
Steuerfreibetrag beantragen
Die meisten Steuerfreibeträge müssen gesondert beim Finanzamt beantragt werden. Eine Ausnahme stellt der Grundfreibetrag dar. Dieser Betrag wird automatisch von der jährlichen Einkommensteuer abgezogen. Der Grundfreibetrag gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Auszubildende, Rentner, Studenten und Selbstständige.
- Für die Beantragung eines Steuerfreibetrags muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung eingereicht werden.
Steuerfreibeträge bei Erbschaft
Der Steuerfreibetrag spielt auch beim Thema Erbe eine Rolle. Die Beträge, die im Falle einer Erbschaft steuerfrei bleiben, werden ebenfalls nicht beim Finanzamt beantragt. Das Erbe muss aber in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft daraufhin automatisch, ob für das Erbe Steuern anfallen.
Freibeträge, die bei der Erbschaft gelten, richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Steuerfreibetrag.
Freibeträge bei Erbschaft nach Verwandtschaftsgrad | jährlicher Betrag |
---|---|
Ehegatten und Lebenspartner | 500.000 Euro |
Kinder sowie Kinder verstorbener Kinder | 400.000 Euro |
Enkelkinder | 200.000 Euro |
Eltern oder Großeltern | 100.000 Euro |
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc. | 20.000 Euro |
Nicht verwandte Erben | 20.000 Euro |
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Einzelnachweise und Quellen
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Einkommensteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Erbschaftssteuergesetz →
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Gewerbesteuergesetz →
- Bundesfinanzministerium: Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer, Familien und Alleinerziehende →
- Bundesministerium für Familie, Frauen, Senioren und Jugend: Freibeträge für Kinder→
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