Steuerfreibetrag 2024

Letzte Aktualisierung von Michael Ruprecht

Ein Steuerfreibetrag ist ein Sammelbegriff für alle geltenden Freibeträge. Ein Freibetrag bestimmt, bis zu welcher Summe ein Betrag unversteuert bleibt.

Alles, was über dem Freibetrag liegt wird von der Steuer berücksichtigt. Steuerfreibeträge senken somit die jährliche Einkommensteuer.

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Wichtige Steuerfreibeträge 2024 in der Übersicht

Es gibt eine Vielzahl von Freibeträgen, die individuell geltend gemacht werden können. Zu den bekanntesten zählen der Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.

Jeder Steuerfreibetrag kann sich in seiner Höhe verändern, da er alle zwei Jahre neu berechnet wird, um an wirtschaftliche Faktoren, wie zum Beispiel eine Inflation, angepasst werden zu können.

Die folgende Übersicht bietet einen Einblick in die bekanntesten Steuerfreibeträge sowie ihre Steigerung oder Senkung im Vergleich zum Vorjahr.

Die Veränderungen der Steuerfreibeträge 2024 im Vergleich zu 2023 in Prozent

3 Gründe, warum man die Steuerfreibeträge kennen sollte

  1. Mehr Geld für sich: Steuerfreibeträge können das nach Abzug aller Steuern zur Verfügung stehende Einkommen real steigern. Man kann sich also mehr leisten, wenn man weiß, welche Freibeträge einem zustehen.
  2. Vermögensaufbau: Wer die Steuerfreibeträge für sich voll ausnutzt, kann sich nicht nur mehr leisten, sondern auch noch sein Vermögen steigern, da eine größere Rücklagenbildung möglich sein kann.
  3. Kein Geld verschenken: Wer Steuern zahlt, ohne die für geltendenen Freibeträge zu nutzen, schenkt dem Staat bares Geld.

Steuerfreibeträge der Jahre 2024, 2023 und 2022

Die folgende Tabelle zeigt nicht nur die Steuerfreibeträge des aktuellen Jahres, sondern auch die der vergangenen zwei Jahre. So können die Werte für eine nachträgliche Steuererklärung einfach nachgelesen werden. Außerdem zeigt die Tabelle, wie sich die Steuerfreibeträge in den Jahren 2022 bis 2024 entwickelt haben.

Steuerfreibeträge202420232022
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende4.260 Euro4.260 Euro1.908 Euro
Altersentlastungsbetrag608 Euro646 Euro684 Euro
Ausbildungsfreibetrag924 Euro924 Euro924 Euro
Behinderten-
pauschbetrag
(abhängig vom Grad der Behinderung)
bis zu 2.480 Eurobis zu 1.420 Eurobis zu 1.420 Euro
Gewerbesteuer-
freibetrag
24.500 Euro24.500 Euro24.500 Euro
Grundfreibetrag11.604 Euro10.908 Euro10.347 Euro
Kinderfreibetrag9.312 Euro8.952 Euro8.558 Euro
Steuerfreibetrag für Rentner17%17%18%
Sparerpauschbetrag1.000 Euro1.000 Euro801 Euro
für Ehepaare2.000 Euro2.000 Euro1.602 Euro
Übungsleiterpauschalebis zu 2.400 Eurobis zu 2.400 Eurobis zu 2.400 Euro
Ehrenamtspauschalebis zu 840 Eurobis zu 840 Eurobis zu 840 Euro
Arbeitnehmer-
pauschbetrag
1.230 Euro1.000 Euro1.000 Euro
Veräußerungsgewinn45.000 Euro45.000 Euro45.000 Euro

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Pauschbeträge vs. Freigrenzen

Neben den Freibeträgen muss zwischen den Pauschbeträgen und den Freigrenzen unterschieden werden. Ein Pauschbetrag beschreibt einen steuerfreien Festbetrag des Einkommens, welches das Finanzamt auch ohne Nachweise anerkennt. Dazu müssen bestimmte Lebens- oder Einkommensvoraussetzungen erfüllt werden.

Liegen die Ausgaben über dem Pauschbetrag, kann das in der Steuererklärung eingetragen werden. Liegen die Ausgaben darunter wird trotzdem der geltende Pauschbetrag berechnet.

Eine Freigrenze legt fest, bis zu welchem Betrag etwas steuerfrei bleibt. Anders als bei einem Steuerfreibetrag, wird bei der Freigrenze die gesamte Summe für die Berechnung der Steuer herangezogen, sobald die Grenze des Betrags überschritten wurde.

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Steuerfreibetrag beantragen

Die meisten Steuerfreibeträge müssen gesondert beim Finanzamt beantragt werden. Eine Ausnahme stellt der Grundfreibetrag dar. Dieser Betrag wird automatisch von der jährlichen Einkommensteuer abgezogen. Der Grundfreibetrag gilt sowohl für Arbeitnehmer als auch für Auszubildende, Rentner, Studenten und Selbstständige.

Für die Beantragung eines Steuerfreibetrags muss beim zuständigen Finanzamt ein Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung eingereicht werden.
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Alle Steuerfreibeträge im Detail

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Steuersystems soll sicherstellen, dass das Existenzminimum für alle in Deutschland steuerfrei ist. Das bedeutet, dass auf Einkommen unterhalb dieses Freibetrags keine Steuern fällig werden.

Durch jährliche Anpassungen an die Inflation wird dafür gesorgt, dass der Grundfreibetrag immer das aktuelle Preisniveau widerspiegelt. Aktuell liegt der Grundfreibetrag bei 11.604 Euro.

Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist eine steuerliche Vergünstigung für Alleinerziehende. Er soll die finanzielle Belastung für alleinerziehende Elternteile mindern und sie somit bei der Versorgung ihrer Kinder unterstützen.

Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind mit im Haushalt lebt und keine weitere volljährige Person mit im Haushalt wohnt, die als Erziehungsberechtigter fungieren könnte. Der Alleinerziehendenentlastungsbetrag ist eine Besonderheit der Steuerklasse 2, die beim Finanzamt beantragt werden muss. Der Entlastungsbetrag beträgt aktuell 4.260 Euro.

Kinderfreibetrag

Der Kinderfreibetrag soll Familien finanziell entlasten. Er steht den Eltern bei der Steuererklärung für jedes Kind zu. Das zu versteuernde Einkommen der Eltern wird dabei um den Kinderfreibetrag reduziert, wodurch eine Steuerersparnis entstehen kann. Eltern haben die Wahl, ob sie statt des Kinderfreibetrags lieber das Kindergeld in Anspruch nehmen wollen. Welche Wahl eine größere Ersparnis mit sich bringt, entscheidet eine Günstigerprüfung.

Der Kinderfreibetrag kann sowohl für leibliche Kinder als auch für Adoptiv- und Stiefkinder in Anspruch genommen werden, solange sie mit den Eltern in einem gemeinsamen Haushalt leben. Die Höhe des Kinderfreibetrags liegt aktuell pro Kind bei 9.312 Euro.

Arbeitnehmerpauschbetrag

Der Arbeitnehmerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag für Arbeitnehmer, der als Pauschale für Werbungskosten dient. Bei Werbungskosten handelt es sich um Kosten, die durch die berufliche Tätigkeit verursacht werden und daher steuermindernd geltend gemacht werden können. Dazu zählen unter anderem Arbeitskleidung, Arbeitsmittel oder Fortbildungen. Mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag sollen diese Kosten geltend gemacht werden können, ohne dass dafür einzelne Nachweise erbracht werden müssen.

Der Pauschbetrag liegt aktuell bei 1.230 Euro. Er kann nur von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden, die keine höheren Werbungskosten absetzen möchten.

Altersentlastungsbetrag

Der Altersentlastungsbetrag steht älteren Menschen zu, um ihre Steuerlast zu mindern und somit mehr finanziellen Spielraum im Alter zu schaffen. Voraussetzung für den Altersentlastungsbetrag ist, dass der Steuerpflichtige mindestens 64 Jahre alt ist und Einkommen in Form von Arbeitslohn erzielt. Der Freibetrag beträgt für das Jahr 2024 608 Euro.

Ausbildungsfreibetrag

Der Ausbildungsfreibetrag wird Eltern gewährt, um die Ausbildungskosten ihrer Kinder steuerlich geltend zu machen, und soll somit dazu beitragen, dass Eltern ihre Kinder während der Ausbildung finanziell unterstützen können.

Er kann von Eltern in Anspruch genommen werden, wenn das Kind eine erstmalige Berufsausbildung beziehungsweise ein Erststudium absolviert. Außerdem muss das Kind mindestens 18 Jahre alt sein und darf nicht mehr bei den Eltern wohnen. Der Ausbildungsfreibetrag liegt bei 1.200 Euro pro Kind.

Behindertenpauschbetrag

Der Behindertenpauschbetrag wird Menschen mit Behinderung gewährt, um ihre Steuerlast zu mindern. Er kann ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 25 beantragt werden. Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach der Schwere der Behinderung. Er kann bis zu 2.480 Euro pro Jahr betragen.

Gewerbesteuerfreibetrag

Der Gewerbesteuerfreibetrag wird bei der Gewerbesteuer gewährt. Er kann von Gewerbetreibenden in Anspruch genommen werden, deren Gewerbeertrag unterhalb des Freibetrags liegt. Beim Gewerbeertrag handelt es sich um das Einkommen, das durch das Gewerbe erzielt wird. Durch den Gewerbesteuerfreibetrag sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen steuerlich entlastet werden, um ihre Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. Er beträgt 24.500 Euro pro Jahr.

Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag gilt für Kapitalerträge und kann von jedem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, der Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt. Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne werden steuerfrei gestellt, wenn sie den Sparerpauschbetrag unterschreiten. Wenn der Freibetrag überschritten wird, müssen die Kapitalerträge versteuert werden.

Der Pauschbetrag soll Sparer steuerlich entlasten und somit Anreize bieten, Geld zu sparen und anzulegen. Er soll insbesondere Kleinanleger begünstigen.

Übungsleiterpauschale

Ziel der Übungsleiterpauschale ist es, gemeinnütziges Engagement zu fördern, indem die Tätigkeit von Ausbildern, Übungsleitern, Erziehern und Betreuern steuerlich begünstigt wird. So soll die Übungsleiterpauschale dazu beitragen, die vielfältigen Aktivitäten im gemeinnützigen Bereich zu unterstützen.

Die Übungsleiterpauschale gilt für Personen, die im gemeinnützigen Bereich tätig sind und eine Tätigkeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder Betreuer ausüben. Sie kann von Personen in Anspruch genommen werden, die im Rahmen dieser Tätigkeit keine Angestellten sind und keine berufsmäßigen Einkünfte erzielen. Die Höhe der Übungsleiterpauschale beläuft sich aktuell auf bis zu 3.000 Euro.

Ehrenamtspauschale

Die Ehrenamtspauschale gilt für Personen, die ehrenamtlich ohne Entlohnung tätig sind. Der Zweck der Ehrenamtspauschale ist es, die Tätigkeit von Ehrenamtlichen steuerlich zu begünstigen und dadurch ehrenamtliches Engagement zu fördern. Sie kann zum Beispiel von Mitgliedern von Vereinen, Organisationen oder Initiativen in Anspruch genommen werden. Der Freibetrag kann sich auf bis zu 840 Euro belaufen.

Steuerfreibeträge bei Erbschaft

Der Steuerfreibetrag spielt auch beim Thema Erbe eine Rolle. Die Beträge, die im Falle einer Erbschaft steuerfrei bleiben, werden ebenfalls nicht beim Finanzamt beantragt. Das Erbe muss aber in jedem Fall in der Steuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt prüft daraufhin automatisch, ob für das Erbe Steuern anfallen.

Freibeträge, die bei der Erbschaft gelten, richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad des Erben zum Erblasser. Je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Steuerfreibetrag.

VerwandtschaftsgradJährlicher Freibetrag bei Erbschaft
Ehegatten und Lebenspartner500.000 Euro
Kinder sowie Kinder verstorbener Kinder400.000 Euro
Enkelkinder200.000 Euro
Eltern oder Großeltern100.000 Euro
Geschwister, Kinder der Geschwister, Stiefeltern, Schwiegerkinder, etc.20.000 Euro
Nicht verwandte Erben20.000 Euro

5 Vorteile vom Steuerfreibetrag

Jeder Steuerfreibetrag kann je nach persönlicher Lebenssituation viele verschiedene Vorteile haben. Wir nennen an hier 5 exemplarische Vorteile.

  1. Senkung der eigenen Steuerbelastung: Die Nutzung des Steuerfreibetrags reduziert das jeweils zu versteuernde Einkommen. Steuern müssen deshalb nicht mehr auf das ursprüngliche, gesamte Einkommen gezahlt werden, sondern nur auf das um die Freibeträge reduzierte Einkommen.
  2. Reale Erhöhung des Einkommens: Indem nicht gesamte Einkommen versteuert werden muss, bleibt den Bürge*innen real mehr von vom eigenen Einkommen übrig.
  3. Förderung der Kaufkraft: Kann man mehr von seinem Einkommen für sich behalten, kann man auch mehr für private Wünsche ausgeben. Das stärkt die Wirtschaft.
  4. Soziale Gerechtigkeit: Die Steuerfreibeträge können dazu beitragen, die soziale Gerechtigkeit zu fördern, indem Personengruppen mit hoher Steuerlast entlastet werden. Zu diesen Personengruppen gehören zum Beispiel Alleinerziehende, Familien mit Kindern und Schwerbehinderte.
  5. Stärkung von Spendenbereitschaft: Steuerfreibeträge, die man für Spenden geltend machen kann, können die Spendenbereitschaft erhöhen und damit dazu beitragen, die Lebenssituationen vieler Menschen nachhaltig zu verbessern.

Fünf Nachteile vom Steuerfreibetrag

Wie auch für die Vorteile vom Steuerfreibetrag gilt ebenso für die Nachteile, dass sich ihre Anzahl nicht fix bestimmen lässt. Also stellen wir hier fünf Nachteile beispielhaft vor.

  1. Benachteiligung von Selbstständigen: Wenn Selbstständige für sich keine Freibeträge nutzen können, kann dies zu einer Benachteiligung diesr Personen im steuerlichen Sinn führen.
  2. Soziale Ungerechtigkeit: Indem bestimmte Personengruppen bestimmte Freibeträge nicht nutzen können, werden diese übervorteilt. Beispiel: Der relativ hohe Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ist ausschließlich dieser Personengruppe vorenthalten. Geringverdienende Alleinstehende haben von dieser Steuerentlastung keinerlei Nutzen und könnten dies unter Umständen als Benachteiligung empfinden, da sie nur den Grundfreibetrag nutzen können.
  3. Bürokratie: Die vielen verschiedenen Steuerfreibeträge müssen vom Finanzamt überwacht werden, wodurch sich der Verwaltungsaufwand erhöht kann.
  4. Staatliche Einschränkungen: Indem der Staat durch das Gewähren von Freibeträge auf Steuereinnahmen verzichtet, stehen ihm weniger finanzielle Mittel für öffentliche Leistungen zur Verfügung.
  5. Möglichkeit zum Steuerbetrug: Die finanziellen Vorteile von Steuerfreibeträgen könnten zu Missbrauch führen führen. Auch Personen, die eigentlich bestimmte Steuerfreibeträge nicht nutzen dürfen, könnten versuchen, diese unberechtigt in Anspruch zu nehmen und sich somit einen unzulässigen Steuervorteil zu verschaffen.

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Einzelnachweise und Quellen

  1. Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz
  2. Bundesministerium der Justiz: Erbschaftssteuergesetz
  3. Bundesministerium der Justiz: Gewerbesteuergesetz
  4. Familienportal: Familienleistungen - Steuerentlastungen

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